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Erstellt:19.10.2016
Aktualisiert:21.04.2017
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Einigkeit und Recht und Freiheit

 

Teil II - Recht

 

Am 5. November 2015 stand in Passau ein 43-jähriger Serbier wegen des Einschleusens von Ausländern nach § 96 AufenthG vor dem Amtsrichter. Das Urteil lautete zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Der Schlepper verließ das Gerichtsgebäude also als freier Mann. Die Begründung des Gerichts für das milde Urteil war:

Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.

Stanislaw Tillich

 Einladung an die ganze Welt.

Erinnerung an das Recht

So unscheinbar und bedeutungslos diese Urteilsbegründung zunächst erscheinen mag, hat es die Aussage doch in sich, denn ein Richter bescheinigt der Regierung nicht weniger, als die Rechtsordnung in Deutschland außer Kraft gesetzt zu haben! Es sollte aber nicht bei diesem einen, zweifellos sehr mutigen Richter bleiben, der im November 2015 den Anfang gemacht hat. Viele renommierte Staatsrechtler und Juristen, darunter auch ein Richter des Bundesverfassungsgerichts (Prof. Peter Huber ) haben sich Merkels Asylpolitik inzwischen genau angesehen und kommen ebenfalls zu der Einschätzung, daß Merkel in der Nacht vom 04. zum 05. September 2015 die verfassungsmäßige Ordnung kurzerhand beseitigt hat und daß sie bis heute auch nicht wieder in Kraft gesetzt wurde.

Inzwischen sind sogar Bücher zu dem Thema geschrieben worden, die jegliche Zweifel an Merkels Verfassungsbruch ausräumen. Würden wir tatsächlich in einem Rechtsstaat leben, wären Merkel und die gesamte Bundesregierung, nebst Erfüllungsgehilfen in Ämtern und Behörden längst ein Fall für den Verfassungsschutz und die schlimmsten Hochverräter und Schleuser säßen bereits hinter Schloß und Riegel. Aber was nutzt schon die hochtrabende Idee einer Gewaltenteilung, wenn sie nicht funktioniert weil sich alle drei Säulen nebst der inoffiziellen vierten (Presse) darüber einig sind, das geltende Recht einfach zu ignorieren? Selbst das Bundesverfassungsgericht deckt die rechtswidrige Politik der Regierung und hat die Annahme einer Klage von Prof.Dr. Schachtschneider [PDF 423 KB] ohne Begründung verweigert und damit die Bundesrepublik Deutschland endgültig und unwiderruflich der Willkür der Bundeskanzlerin ausgeliefert. Einen solchen Staat kann man mit Fug und Recht eine Bananenrepublik und Diktatur nennen, nicht jedoch einen demokratischen Rechtsstaat.

Rückblende. Als in der Nacht von Freitag dem 04. September 2015 auf den folgenden Samstag die Lage an der Grenze von Ungarn nach Österreich zu eskalieren drohte, wo tausende, sogenannte Flüchtlinge massiv darauf drängten, nach Österreich und Deutschland weiter- „flüchten“ zu dürfen, wollte Frau Merkel ihr - inzwischen berühmtes freundliches Gesicht zeigen und lud kurzerhand alle Menschen dieser Welt ein, die von sich behaupten auf der Flucht (vor was auch immer) zu sein. Gefragt hat sie niemanden. Weder den Souverän, also das Volk, noch das Parlament. Undemokratischer geht es nicht.

Bis dahin wäre es unvorstellbar gewesen, daß eine einzige Frau mitten in der Nacht aus einer unbedachten und „postfaktischen“ Laune heraus über das Schicksal eines ganzen Landes und seinem Volk entscheidet. Noch viel absurder wäre damals die Vorstellung gewesen, daß diese Frau, deren Entscheidung sich schon innerhalb kürzester Zeit als Katastrophe für Deutschland erweisen sollte, ein Jahr später noch immer Bundeskanzlerin ist. Daß es aber so ist, ist leider kein Traum und kein schlechter Film, sondern eine traurige Tatsache und das Resultat des um sich greifenden Gutmenschentums und der politischen Korrektheit, die längst anstelle von Recht und Ordnung getreten sind.

Sich für moralisch überlegen haltende Menschen legen dieser Tage die gesellschaftliche Ordnung nach Gutdünken und eigenem Ermessen aus und interessieren sich nicht mehr für Gesetze. Zumindest nicht für die, die ihnen beim Gutsein auf Kosten anderer im Wege stehen. Die dabei nützlichen Paragraphen hingegen, werden umso geflissentlicher beachtet, bis aufs Blut verteidigt und gnadenlos gegen alle Andersdenkenden eingesetzt und mißbraucht, wie die vielen Strafanzeigen gegen die das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmenden Meinungsgegner zeigen.

Merkels freundliches Gesicht

 Bei Kritik nicht mehr das Land von Merkel.

Nach § 16 AsylG wäre die Identität eines jeden Ausländers, der um Asyl nachsucht, durch erkennungsdienstliche Maßnahmen festzustellen. Die mit der Einladung Merkels völlig überforderte Bundespolizei konnte bis Ende 2015 aber lediglich 10 Prozent der Einreisenden bewältigen und Merkels unverantwortliche und mehr als nur rechtswidrige Anweisung war ja, niemanden an der Grenze zurückzuweisen. Auch dann nicht, wenn das nach § 3 AufenhG eigentlich vorgeschriebene Ausweisdokument nicht vorgezeigt werden kann und Identitäten offensichtlich frei erfunden sind. Auch daß nach Artikel 16a des Grundgesetzes nur politisch Verfolgte überhaupt Asyl beantragen können, was Kriegs-, Wirtschafts-, und andere Flüchtlinge ausschließt, und daß nach selbigem Artikel des Grundgesetzes und nach dem Dublin-Abkommen niemand in Deutschland Asyl beantragen darf, der aus einem sicheren Herkunftsland an die deutsche Grenze gelangte, sollen die Grenz- und Polizeibeamten auf Geheiß der Bundeskanzlerin bis heute ignorieren.

Artikel 16a Grundgesetz:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. [...]

Herrje, es sind so viele Rechtsbrüche, die damit einhergehen: Illegale Einreise, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, Urkundenfälschung, Strafvereitelung im Amt, und und und... Jeder Soldat hat einmal gelernt, daß der Gehorsam zu verweigern ist, wenn ein Vorgesetzter einen offensichtlich gegen das Recht verstoßenden Befehl erteilt. Bei der Polizei lernt man das aber wohl nicht und so wird Merkels rechtswidriger, und von der Verfassung nicht gedeckter Plan der unkontrollierten Masseneinwanderung kulturfremder Menschen von allen Behörden umgesetzt, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken.

§ 18 (2) Asylgesetz (AsylG):
Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
2. [...]
3. [...]

§18 (4) würde es den Behörden zwar gestatten von der Einreiseverweigerung bzw. Zurückschiebung abzusehen, wenn das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat. Diese Norm bezieht sich allerdings nur auf individuelle Einzelfälle und ob eine solche Anordnung überhaupt vorliegt, wird bis heute streng geheim gehalten:

Wir wissen nämlich bis heute nicht genau, ob eine solche Anordnung tatsächlich ergangen ist, in welcher Form und welchen genauen Inhalt sie hat. Wer ist, wenn es sie denn geben sollte, ihr Adressat, für welchen Personenkreis gilt sie und wie lange? [...] Das Bundesinnenministerium behandelt die Frage wie eine geheime Kommandosache und hält die Bürger hin, die einen auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsanspruch geltend machen. Will es sich allen Ernstes verklagen lassen? Auf Abgeordnete der Koalitionsfraktionen soll, wie aus der Unionsfraktion zu hören ist, massiver politischer Druck ausgeübt worden sein, damit sie es unterlassen, diesbezügliche Anfragen an die Bundesregierung zu richten; solche Anfragen, so wurde zudem signalisiert, würden in der Sache ohnehin nicht beantwortet.
FAZ

In der Folge sind alleine 2015 eine bis zwei Millionen Menschen (Die USA schätzen, daß es 7 Millionen sind ) ungehindert und unkontrolliert in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Wieviele davon einfach untergetaucht sind, wissen wir nicht. Über diese, möglicherweise hundertausende U-Boote wissen wir rein gar nichts. Nicht wo sie herkamen, nicht wer sie sind, nicht was sie in Kopf und Gepäck mitgebracht haben und auch nicht, was sie (mit uns?) vorhaben. Das muß man sich einmal vorstellen. Während im Zeitalter des um sich greifenden, und meist islamisch inspirierten Terrorismus Reisende am Flughafen durchsucht und durchleuchtet werden, man ihnen Nagelfeilen und Getränkedosen wegnimmt und jeden Ausweis penibel mit unzähligen Datenbanken abgleicht, übertreten Menschen, meist aus islamischen Ländern völlig unbehelligt und mit der ausdrücklichen Erlaubnis einer sich selbst ernannten Alleinherrscherin die deutsche Grenze.

Wahlprogramm CDU 2002

 Wahlprogramm AfD heute vs. Wahlprogramm der CDU damals

Und die verfassungswidrige Masseneinwanderung geht weiter, denn Grenzkontrollen gibt es trotz der angespannten Sicherheitslage und nach vereitelten, aber auch erfolgreichen Terroranschlägen nur sporadisch und offensichtlich auch nur zum Schein, denn nach wie vor kommt jeder ins Land, der es bis zur deutschen Grenze geschafft hat. Zäune oder Mauern gibt es bekanntlich ebenfalls nicht und sind - obwohl dringend geboten - aus ideologischen Motiven und Merkels kleinkindlichem Trotz auch nicht geplant. Zu allem Übel hat es sich innerhalb kürzerster Zeit erwiesen, daß die von Politikern und Gutmenschen als Rassisten und Pack verunglimpften Kritiker der Merkel'schen „Flüchtlingspolitik“ sogar mit ihren schlimmsten Befürchtungen recht behielten: Unter den mit Selfies, einem freundlichen Gesicht und mit üppigen Sozialleistungen regelrecht angelockten „Gästen“ sind auch jede Menge Vergewaltiger, Kriminelle, Geistesgestörte, religiös indoktrinierte Extremisten und sogar Terroristen.

Das ist die Kurzbeschreibung des Merkelschen Wahnsinns, der leider nach wie vor andauert und nicht nur die Sicherheit und den inneren Frieden im Land massivst gefährdet, sondern auch das Recht und Gesetz im Land nachhaltig erodiert. Parallelgesellschaften wachsen munter weiter und dort gelten längst die Scharia und das Recht des Stärkeren. Die Politik gibt das freilich nicht zu, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Die systemtreue Presse schweigt sich dazu aus, interpretiert Statistiken bewußt falsch, gibt manipulierte Umfragen in Auftrag oder lügt zuweilen auch schlichtweg durch Weglassen relevanter Informationen oder durch Implikationen. Der Vorwurf der Lügenpresse kommt ja nicht von ungefähr.

Empörung über Urteil: Kultureller Rabatt für „Ehrenmord“. Ein Deutsch-Afghane, der seine schwangere Ex-Freundin hinterrücks erstochen hat, bekommt eine Art Rabatt. Er habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“, sagen die Richter.
FAZ

Längst gilt zweierlei Recht im Land. Während deutsche Staatsbürger ein Ordnungsgeld bezahlen müssen, wenn sie vergessen, ihren Ausweis zu verlängern, erstattet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - eine Behörde immerhin - noch nicht einmal Anzeige , wenn es bei den sogenannten Flüchtlingen gefälschte Papiere vorfindet. Das nennt man Strafvereitelung im Amt. Während jeder deutsche Arbeitnehmer seine Krankenversicherung selbst berappen muß, können in der BRD lebende Türken ihre in der Türkei lebenden Kinder und Eltern kostenlos mitversichern . Will ein Deutscher studieren, braucht er mindestens ein Abitur und gute Noten. Ist man ein sogenannter Flüchtling, genügt hingegen ein Aufnahmetest . Zigtausende muslimische Mädchen schwänzen regelmäßig und ohne jegliche Konsequenzen Schwimm- und Sportunterricht, Sexualkundeunterricht und Klassenfahrten. Weigert sich aber ein deutscher Junge aus weltanschaulichen Gründen einmalig eine Moschee zu betreten (Erdkundeunterricht!?), flattert umgehend ein Bußgeldbescheid bei den Eltern ein.

Während Deutsche ein erhöhtes Beförderungsentgeld bezahlen müssen, wenn sie in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen gültigen Fahrausweis besitzen, brauchen Merkels Gäste zuweilen nicht zu bezahlen und werden aus - nicht unbegründeter - Furcht vor gewalttätigen Übergriffen oft nicht einmal kontrolliert. Die sogenannten Flüchtlinge bekommen insgesamt auch mehr Leistungen , als Deutsche und man fragt sich warum. Will ein Deutscher den Führerschein machen, muß er seinen Ausweis, seinen Reisepaß oder seine Geburtsurkunde vorlegen. Als Asylbewerber reicht es, (s)einen Namen zu nennen, Dokumente sind nicht notwendig . Irre, wenn man bedenkt, daß man sich mit einem Führerschein auch ausweisen kann!

Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat. Der Staatsanwalt räumte ein, dass der Freispruch ein „schwerer Schlag“ für die Geschädigte sein müsse. Andererseits sei eine Verurteilung nicht möglich, weil kein Vorsatz nachweisbar sei.
maz-online

Vor Gericht erhalten insbesondere muslimische Mitbürger häufig einen Kulturrabatt und permanent mildere Urteile oder gar Freisprüche, weil sie von gutmenschlichen Richtern selbst als Täter immer irgendwie auch als Opfer (der Umstände, der Kultur, der bösen Gesellschaft) angesehen werden. Ermuntert ein Deutscher einen sogenannten Flüchtling vor dem Selbstmord mit (angeblich gehörten) „Spring doch“ Rufen, wird das kriminalisiert, geht durch alle Medien und sogar die höchsten Politiker finden deutliche Worte.

Wird hingegen ein Deutscher von einem „südländisch“ aussehendem Jugendlichen hinterrücks abgestochen und dessen Freundin in die Alster gestoßen, wird das in der öffentlich-rechtlichen Lückenpresse nicht einmal erwähnt. Von Politikern hört man kein Wort und man hat den Eindruck, die Polizei ermitelt nur widerwillig, zumindest halbherzig. Wenn Muslime auf Demonstrationen „Juden ab ins Gas“ skandieren, wird von der Polizei lediglich ein Filmchen gedreht in der vorgeblichen Hoffnung, die Täter später identifizieren zu können. Danach werden 45 der 49 Strafverfahren einfach eingestellt, weil sich das Ermitteln als zu mühselig erweist. Deutsche hätte man vor Ort und unverzüglich festgenommen und die Demonstration aufgelöst. Zumindest hätte die Staatsanwaltschaft alle - wirklich alle - Register gezogen, um die Täter dingfest zu machen und hinter Gitter zu bringen, soviel ist sicher.

Verprügeln deutsche Männer ihre Frauen liegt eine unzumutbare Härte vor und die Ehe kann ohne Trennungsjahr sofort geschieden werden. Bei Muslimen liegt der Fall freilich anders. Eine Richterin in Frankfurt entschied dort unter Bezugnahme auf Sure 4.34, daß es das Recht eines muslimischen Mannes sei, seine Frau zu züchtigen.

Vergewaltigen vier muslimische Neubürger nacheinander ein vierzehnjähriges Mädchen, das sie zuvor abgefüllt haben, foltern es anschließend mit Gegenständen, die sie ihm vaginal einführen und legen das bewußtlose Mädchen danach bei Temperaturen um den Gefrierpunkt halb nackt zum Sterben in einem verlassenen Hinterhof ab, werden drei davon mit Bewährungsstrafen auf freien Fuß gesetzt und der älteste Täter bekommt vier Jahre Haft, wovon er sicher höchstens zwei Jahre absitzen dürfte, falls nicht auch noch die Untersuchungshaft verkürzend angerechnet wird. Wie hätte wohl das Urteil des gutmenschlichen Richters ausgesehen, wenn die Täter autochtone Deutsche und das Opfer ein muslimisches Mädchen gewesen wären?

Rotherham (bei Muslimen wegen political correctness wegsehen) läßt grüßen. Zu den paar dutzend gegenwärtig ihr Unwesen treibenden Horrorclowns , die Menschen erschrecken, sie aber nicht verletzen, finden unsere Politiker umgehend deutliche Worte und fordern „ein entschlossenes und rasches Vorgehen“ (de Maizière) der Polizei gegen die zugegeben etwas verwirrten Spaßvögel, die da völlig problemlos über einen Kamm geschoren werden. Ebenso werden die sogenannten „Reichsbürger“ völlig problemlos als Gruppe stigmatisiert. Bei den neuen Mitbürgern hingegen, die massenhaft Frauen sexuell belästigen, sie nötigen oder gar vergewaltigen, sind jede Verallgemeinerungen, Klischees und jeder Generalverdacht bei Strafe strikt verboten, selbst dann, wenn die schiere Anzahl der sogenannten „Einzelfälle“ jedes Ressentiment in dieser Richtung mehr als rechtfertigt.

 Scheinbarer Widerspruch

Merkels Außerkraftsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung im großen Stil, zieht die Außerkraftsetzung anderer Gesetze und gesellschaftlicher Normen durch das Schaffen von Fakten unweigerlich nach sich. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl wird in Berlin beispielsweise nur noch dann verfolgt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht . Im Ruhrpott ist die rumänische Polizei im Einsatz, weil sich die deutsche Exekutive nicht mehr anders zu helfen weiß. Weil die Kriminalität mit der Invasion kulturfremder Menschen exorbitant zugenommen hat, ist die Polizei hoffnungslos überfordert. Es soll Polizisten geben, die bis zu sieben Wochen am Stück arbeiten, ohne auch nur einen einzigen Tag frei zu bekommen, was - ganz nebenbei - auch schon wieder ein Rechtsbruch ist. In manchen Problemvierteln resigniert die Polizei und gibt schlichtweg auf . Die wenigen Straftäter und Vergewaltiger, die dingfest gemacht werden können, werden immer häufiger gleich wieder auf freien Fuß gesetzt, weil die Gefängnisse voll sind oder aus anderen Gründen, die nicht selten vorgeschoben sind, aber demselben Umstand fehlender Haftplätze geschuldet sind. Auf freien Fuß gesetzte Straftäter wiederum fühlen sich zu weiteren Straftaten ermuntert und schaffen damit immer wieder neue Fakten, die den Rechtsstaat, den wir im Prinzip ja längst aufgegeben haben, mehr und mehr auflösen.

Screenshot: Knäste voll

Die volle Härte des Gesetzes heißt heute oft, wir stellen von Straftätern die Personalien fest und Richter lassen sie wieder frei.
Rainer Wendt , Deutsche Polizeigewerkschaft

Sonneberg - Ein 27 Jahre Sonneberger ist bei einer Messerattacke verletzt worden. [...] bei dem Täter handelt es sich um einen Asylbewerber aus dem Irak. Gegen ihn lägen keine Haftgründe vor. Er sei wieder auf freiem Fuß.
inSüdthüringen.de

Recht und Gesetz gelten nicht mehr für jedermann gleichermaßen:

Pädophillie beispielsweise wäre nach deutschem Recht eigentlich verboten. Muslimische Einwanderer schaffen aber durch ihre bloße Präsenz Fakten und deutsche Familiengerichte erkennen muslimische Ehen mit minderjährigen Mädchen teilweise an. Oberlandesgericht Bamberg am 12.05.2016 2 UF 58/16 :
Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist“.
Deutsche Männer werden also (zurecht natürlich!) für etwas bestraft, was Muslimen mit Billigung deutscher Gerichte erlaubt ist, nämlich Sex mit Kindern.

Polygamie ist bei uns „eigentlich“ verboten und wird entsprechend bestraft. Die muslimischen Flüchtlinge aber importieren dieses Lebensmodell als wäre es selbstverständlich und dann ist es de facto ungestraft im Land und wird schleichend Teil unserer Kultur und unseres Rechts. Der Islam gehört nach Merkel ja zu Deutschland. Das sieht auch das Bundessozialgericht so und entschied B 5 RJ 4/00 R :
Hinterlässt ein gesetzlich rentenversicherter Marokkaner 2 Witwen , so steht beiden unabhängig von der jeweiligen Ehedauer die Hälfte der Witwenrente zu.
Das ist die faktische Anerkennung der Polygamie durch deutsche Gerichte!

Ein drittes Beispiel für die Erosion unseres Rechtssystems wäre das muslimische und jüdische Ritual der Beschneidung ihrer männlichen Nachkommen, wofür die Bundesregierung schon vor Jahren eigens einen neuen Paragrafen im BGB geschaffen hat und dafür das Grundgesetz so verbogen und verzerrt hat, daß das Recht auf körperliche Unversehrtheit für muslimische und jüdische Kinder männlichen Geschlechts faktisch ebenso außer Kraft gesetzt wurde, wie die Gleichberechtigung der Geschlechter.

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In Deutschland darf man warmblütige Tiere nicht ohne vorherige Betäubung schlachten. Extra für die muslimischen Mitbürger hat die Bundesregierung allerdings eine Ausnahme in § 4a des Tierschutzgesetzes aufgenommen. Danach dürfen die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn eine Religion es den Angehörigen vorschreibt, geschächtetes Fleisch zu verzehren. Den Tieren wird dabei die Kehle durchgeschnitten und es verblutet. Daß diese Ausnahmegenehmigungen nicht mehr ausnahmsweise, sondern regelmäßig in Anspruch genommen werden und also zum Normalfall geworden sind, dürfte jedem klar sein.

Diese Beispiele zeigen eindrücklich, wie sich das islamische Recht der Scharia durch die maßlose und irrsinnige Toleranz der deutschen Gerichte und Behörden schleichend in Deutschland etabliert. Was einst per Ausnahmegenehmigung gelegentlich zugelassen wurde, ist bereits in kürzester Zeit Normalität geworden und wird als Selbstverständlichkeit so nachdrücklich und so penetrant eingefordert, als gelte die über dem weltlichen Gesetz stehende Scharia längst auch hier. Über die religiösen Sitten und Gebräuche, die zwar nicht direkt gegen Recht und Gesetz verstoßen, die aber dennoch außerhalb unseres sittlich- moralischen Koordinatensystems liegen, wie zum Beispiel...

  • die Mißachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • die Verschleierung der Frauen
  • die Intoleranz gegenüber anderen Religionen
  • die Selbstausgrenzung über Gesten, Verhalten und Kleidung (Kopftuch)
  • die Mißachtung der Menschenwürde von Lesben und Homosexuellen
  • den nicht selten offen zu Schau gestellte Judenhass

...braucht man eigentlich nicht mehr zu diskutieren. Weil der Islam nach Merkel zu Deutschland gehört, schleicht sich all das unter dem Vorwand der Religionsfreiheit allmählich in die Gesellschaft ein und wird früher oder später als so normal empfunden, daß Recht und Gesetz bei den einen rigoros durchgesetzt wird und bei den anderen eben nicht. Wenn in wenigen Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und Merkels Masseneinwanderung von Muslimen die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland andere sein werden, dann werden die Forderungen nach religiösen Sonderrechten immer penetranter und lauter. Am Ende, so zeigt es die 1400-jährige Eroberungsgeschichte des Islam, steht zu erwarten, daß sie auch gewaltsam durchgesetzt werden und die Behörden machtlos vor vollendeten Tatsachen stehen werden. Schon jetzt ist die Polizei in den von Ausländern und Deutschen mit muslimischem Migrationshintergrund dominierten Vierteln hoffnungslos überfordert und kapituliert.

Zensur

 

Die heutigen Übergriffe gegen nicht verschleierte Frauen, die völlig unverblümt als Schlampen und Huren . bezeichnet werden, sind nur ein Vorgeschmack auf den uns noch bevorstehenden Alltagsterror, um islamische Sitten und Gebräuche hier durchzusetzen. Nach einer Studie des Bundesinnenministeriums bekunden bereits heute in „Friedenszeiten“ rund ein Viertel aller muslimischen Jugendlichen ihre Bereitschaft, im Namen des Islam auch körperliche Gewalt gegen Ungläubige anwenden zu wollen, um ihre religiösen Gepflogenheiten durchzusetzen. Wie hoch der Anteil der Gewaltbereiten sein wird, wenn der unausweichliche Kampf der Kulturen hier losbricht und islamische Fundamentalisten aufgrund der sich ändernden Mehrheitsverhältnisse Morgenluft wittern , kann man sich denken. Am Ende der schleichenden und zermürbenden Übernahme wird in Deutschland jedenfalls die Scharia gelten. Und wer weiß, wenn die Mehrheits- und Machtverhältnisse auch in der Politik und den Behörden andere sein werden als heute, wird das Schariarecht vielleicht sogar ganz offiziell als geltende Rechtsordnung hier eingeführt.

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UN fordert die Öffnung Deutschlands
für 11,4 Millionen Migranten:
UN - United Nations

Einigkeit und Recht und Freiheit hatten wir vielleicht einmal. Längst ist die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt und gelten Recht und Gesetz nicht mehr für jedermann gleich. Sei es der Euro-Rettungsschirm, sei es die Bankenrettung, die uns 236 Milliarden Euro gekostet hat oder sei es die selbst herbeigeführte Flüchtlingskrise: Die Bundesregierung fühlt sich an Recht und Gesetz offenbar nicht mehr gebunden. Dasselbe gilt für die neuen Mitbürger, denen im Namen der Toleranz besondere Rechte jenseits geltender Gesetze eingeräumt werden. Der kleine Bürger fragt sich zurecht, weshalb er sich eigentlich noch an die Rechtsordnung halten soll.

Weil nicht einmal mehr das Bundesverfassungsgericht dem Abhilfe zu leisten gewillt ist, sind alle Mittel ausgeschöpft. Wollte man die verfassungsmäßige Ordnung und die Souveränität Deutschlands wieder herstellen, gäbe es keine andere Lösung, als den nach Artikel 20(4) GG vorgesehenen Widerstand, den ich an dieser Stelle ausdrücklich niemandem empfehlen möchte und nur deshalb erwähne, um zu zeigen, wo der Souverän im Jahr 2016 in Deutschland steht: Das „Pack“ (Sigmar Gabriel) hat ausgesorgt und wird ausgerechnet von der Bundesrgegierung gegen Migranten ausgetauscht (Replacement Migration), die es selbst gewählt hat. Die dümmsten Kälber...

 

Demnächst kommt der dritte Teil: Freiheit

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