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Erstellt: | 15.07.2019 |
Aktualisiert: | 30.08.2018 Link |
13 UF 32/17
Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach
§§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich
weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1
GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch
seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet
wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
OLG Koblenz 1. Senat für Familiensachen, 14.02.2017
13 UF 32/17
Sie habe die Grenze im September 2015 ja gar nicht geöffnet, behauptet Merkel immer wieder, wenn man sie auf ihre eigenmächtige und durch nichts legitimierte Entscheidung von damals anspricht. Die Grenze zu Deutschland sei ja schon seit dem Schengenabkommen offen gewesen, sagt sie und glaubt allen Ernstes, sich mit diesem rhetorischen Trick ihrer Verantwortung entledigen zu können. Aber so einfach ist es nicht, Frau Merkel, denn die Reisefreiheit des Schengener Abkommens gilt nur für EU-Bürger und Reisende mit einem gültigen Visum, keineswegs aber für Nicht-EU-Bürger und Reisende ohne Visum. Außerdem wurde mit dem Schengener Abkommen auch nicht das deutsche Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgehoben, welches den Grenzübertritt an bestimmte Bedingungen, wie zum Beispiel des Besitz eines gültigen Ausweisdokuments knüpft. Frau Merkels Ausrede ist bei Lichte betrachtet nichts weiter als eine billige und geradezu kindisch anmutende Wortklauberei, die eines Staatsoberhauptes unwürdig ist. Mit dem ersten Feststellen illegaler Grenzübertritte hätten unmittelbar Grenzkontrollen eingeführt werden müssen, um weitere Straftaten dieser Art zu unterbinden. Stattdessen hat Merkel allen syrischen „Flüchtlingen” ausdrücklich und bedingungslosen Einlaß gewährt, was man durchaus als unrechtmäßige Grenzöffnung bezeichnen darf.
Audio: Bundespolizist über die Arbeit an der Grenze. 39 Minuten
Dieser Zustand, den Seehofer einst als „Herrschaft des Unrechts” bezeichnet hat und den der 1. Senat des OLG Koblenz als Außerkraftsetzung der rechtsstaatlichen Ordnung eingestuft und wörtlich so bezeichnet hat, hält bis heute an. Während der ersten großen Welle kamen mehrere Millionen illegale Einwanderer ins Land, die zum Teil überhaupt nicht registriert wurden und irgendwo im Land untergetaucht sind. Nach wie vor übertreten jeden Tag weitere c.a. 500 Menschen illegal die Grenze nach Deutschland, was jedes Jahr einer Stadt wie Kassel entspricht. Alle diese Menschen halten sich illegal in diesem Land auf. Sie sind weder Asylbewerber, da sie nach Artikel 16a des Grundgesetzes gar nicht berechtigt sind, hier einen Antrag auf Asyl zu stellen, noch handelt es sich um Flüchtlinge, denn ihre Flucht, so sie denn wirklich vor einem Krieg geflüchtet sein sollten, was auf die allerwenigsten zutrifft, endete auf dem ersten Fleckchen sicheren Bodens, den sie in einem EU-Mitgliedsland betreten haben. Jede weitere Bewegung von dort aus in Richtung Deutschland, ist nichts weiter als eine Reise in das Land wo Milch und Honig fließen und wohin Merkel alle Glücksritter geradezu eingeladen hat. Auf dem Weg mach Deutschland haben diese Leute zum Teil unter Anwendung von massiver Gewalt Grenzen durchbrochen. Dort, wo die politische Korrektheit noch nicht Gesetz geworden ist, nennt man Leute, die in fremde Länder eindringen, um Beute zu machen, Invasoren. Bei uns ist das leider verboten.
Halten wir bis dahin also fest, daß mindestens 99,9 Prozent aller inzwischen als „Migranten” bezeichneten Ausländer aus Nicht-EU-Staaten sich illegal im Land befinden und damit bereits eine Straftat nach § 14 AufenthG begangen haben. Halten wir auch fest, daß Frau Merkel diese „Migranten” zur Begehung dieser Straftat aufgerufen und ermuntert hat, was nach § 111 StGB eine strafbewehrte Handlung ist, da auch sie als Bundeskanzler nicht über dem Gesetz steht! Daß fast alle illegalen Einwanderer, deren unrechtmäßig gestellter Asylantrag am Ende abgelehnt wurde, sich wilde Räuberpistolen ausgedacht haben und sich unter Lug und Betrug eine sogenannte „Duldung” in Deutschland erschlichen haben, ist strafrechtlich gesehen zwar irrelevant, sollte aber im Hinblick darauf, was infolge der massenhaften illegalen Einwanderung derzeit im Land passiert, im Auge behalten werden, denn genau diese asoziale Ausbeutungsmentalität vieler dieser illegalen Einwanderer erklärt den dramatischen Verfall der inneren Sicherheit und Ordnung, den der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei der Vorstellung der Kriminalstatistik im Jahr 2016 als besorgniserregende „Verrohung der Gesellschaft“ bezeichnet hat.
Wer sich an dieser Stelle fragt, was denn mit dieser Verrohung gemeint sei, der bezieht seine Informationen wahrscheinlich nur vom öffentlich-rechtlichen Zwangsfernsehen oder den sogenannten Mainstreammedien, die mit allen erdenklichen Mitteln bis hin zu äußerst fragwürdigen Interpretationen und Auslegungen der Kriminalstatistiken krampfhaft versuchen, ihre Konsumenten dahingehend zu verarschen, daß in diesem Land alles im Butter sei. Und nein, es tut mir leid, man kann es leider nicht anders ausdrücken, denn wenn wenn man etwa Statistiken von einem Jahr mit denen des Jahres zuvor vergleicht, um dann zu behaupten, die Kriminalität sinke dramatisch, wie das zum Beispiel Seehofer getan hat und groß in den Medien verbreiten ließ, dann ist das nichts als billige Augenwischerei für die Dümmsten unter uns, weil man den großen Knick in der Kurve seit Merkels Grenzöffnung vorsätzlich verschweigt und nicht vergleichbare Straftaten, wie z.B. Worte und Gewalttätigkeiten miteinander vergleicht, um zu behaupten, diese Delikte habe es in Qualität und Umfang schon immer gegeben. Aber das sind Fakenews und Taschenspielertricks [Screenshot].
Die von De Maizière – politisch korrekt – uns allen angelastete „Verrohung der Gesellschaft” zu der unter anderem auch das Attackieren von Klinikpersonal, Rettungskräften, Notärzten und Polizisten gehört, ist aber eine unmittelbare Folge von Merkels Grenzöffnung und der massenhaften illegalen Zuwanderung aus gewaltaffinen Kulturen, die man durchaus als unzivilisiert bezeichnen könnte, wenn Artikel 5 unseres Grundgesetzes noch Bestand hätte. Die meisten dieser illegalen Einwanderer kommen aus islamisch geprägten Ländern und folgen einer als Religion verkappten Ideologie, die uns feindlich gesonnen ist. Die Schrift dieser „Religion” hetzt ihre Anhänger gegen alle auf, die dieser menschenverachtenden Ideologie nicht folgen. Sie spricht den sogenannten „Ungläubigen” aus denen unsrere Gesellschaft (noch) mehrheitlich besteht, das Lebensrecht ab und fordert ihre Anhänger an mehr als 25 Stellen auf, sie zu töten.
Und auch wenn die meisten illegalen Einwanderer aus diesem Kulturkreis trotz dieser Tötungsbefehle
keine potenziellen Mörder sind, belegen
Studien
[Quelle lokal PDF 140KB]
immer wieder, daß die ablehnende und verachtende Haltung gegenüber unserer westlichen Lebensweise
doch eine wesentliche und identitätsstiftende Grundeinstellung ist, welche die meisten der
mohammedanischen Einwanderer auch noch in der dritten Generation verbindet. Zu beobachten ist das
bei den Nachkommen der ehemaligen türkischen „Gastarbeiter”, die sich - obwohl hier geboren
und aufgewachsen - vielfach noch immer als
Türken
und nicht als
Köter
Deutsche betrachten und nur dann Deutsche sein wollen, wenn es gerade opportun ist. Anzunehmen,
daß sich dies bei den Neuankömmlingen aus noch
rückständigeren
Gesellschaften anders entwickeln würde, ist äußerst naiv und völlig unrealistisch.
Mit einer geringen Anzahl von Menschen, die unsere westliche Lebensweise ablehnen, konnte unsere Gesellschaft bisher zurechtkommen. Mit Merkels Grenzöffnung hat sich das aber schlagartig geändert, denn viele der illegalen Einwanderer zeigen keinerlei Dankbarkeit, sondern bekämpfen uns in Wort und Tat. Entweder aus Frust, weil sich ihre Wünsche nicht wie erwartet erfüllt haben, oder um anstelle unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung eine islamische Theokratie zu etablieren, in der die Regeln der Scharia gelten. Prozentual mögen das nicht viele sein, aber durch die schiere Anzahl von mehreren Millionen von Menschen sind es doch tausende, wenn nicht gar hunderttausende Menschen, die uns nicht nur verbal, sondern auch körperlich und tätlich angreifen. Die vielen Kirchenschändungen in jüngster Zeit und die Angriffe auf staatliches Personal, welches sie an den Uniformen als solche zu erkennen glauben, sind der sichtbar gewordene Haß und die Verachtung unserer christlich geprägten Gesellschaft und unserer Gesellschaftsordnung.
Und auch wenn die bereits erwähnten, linksorientierten Mainstreammedien alles versuchen, die Zusammenhänge zu verwischen, indem sie bei jeder durch einen Täter mit mohammedanischem Migrationshintergrund begangenen Straftat behaupten, dessen religiöser Hintergrund habe nichts mit der verübten Tat zu tun, so ist doch allermeistens das Gegenteil der Fall und das liegt darin begründet, daß sich die meisten Mohammedaner gar nicht integrieren wollen. Der Koran verbietet die Integration explizit, indem er seinen Anhängern untersagt, sich mit „Ungläubigen” gemein zu machen oder zu befreunden (Sure 5.51). Da der Koran im Gegensatz zur Bibel unmittelbare und ewig gültige Befehle Gottes enthält, ist es also die religiöse Pflicht eines jeden Mohammedaners, sich von den „Ungläubigen” strikt abzugrenzen. Diese Selbstausgrenzung, die perfiderweise auch noch als Diskriminierung durch die Aufnahmegesellschaft beklagt und schamlos ausgenutzt wird, um Mitleid zu erregen und Vorteile zu erschleichen, zeigt sich insbesondere bei der Verschleierung der Frauen und dem Beharren auf religiöse Sonderrechte sehr offen und deutlich.
Während Straftäter aus unserem Kulturkreis, von denen wir ohnehin schon genug im Land haben, ihre Verbrechen meist ohne religiöse Motivation verüben, spielt die religiöse Verachtung von „Ungläubigen” bei vielen Straftaten mohammedanischer Täter eine nicht unerhebliche Rolle. Daß gegen erkennbare Nichtmuslime beispielsweise so schnell und unbekümmert das Messer gezogen wird, ist ebenso Ausdruck der religiösen Verachtung, wie die seit 2015 sprunghaft angestiegenen Fälle von Vergewaltigungen von Frauen, die sich nicht „züchtig” kleiden, sich unislamisch verhalten, oder - nach den Regeln der Scharia - unerlaubterweise nachts ohne männliche Begleitung unterwegs sind und im Umkehrschluß zu Sure 33.59 „belästigt” und als „Beute” betrachtet werden dürfen. Auch die extreme Brutalität und Empathielosigkeit, die mit der Erziehung der Kinder in diesem Kulturkreis zu tun haben dürfte, ist Novum in diesem Land, in dem die autochthone Bevölkerung mehrheitlich pazifistisch erzogen wurde.
Ebenfalls neu ist das Phänomen der Gruppenvergewaltigungen, die es in Deutschland vorher kaum gab und bei der nicht die sexuelle Befriedigung der Täter im Vordergrund steht, sondern die maximale Entwürdigung und Erniedrigung der Opfer und der Gesellschaft, der sie angehören. Und wo die Erniedrigung einerseits maximal ist, ist auf Seiten der Täter die Erhöhung maximal und soll der Gesellschaft zeigen, was Allah in Sure 3.110 verkündet hat: „Ihr seid die beste Gemeinschaft“.
Dieser maximalarrogante Herrschafts- und Überlegenheitsanspruch ist die religiöse Legitimation für viele Eigentumsdelikte (und ja, auch Frauen werden in diesem Kulturkreis als Eigentum betrachtet), denn wem sonst, als den besten Menschen steht alles Gut und Geld dieser Welt und das Recht, sich jederzeit zu bedienen, zu? Genau dasselbe Denkmuster findet sich in der schamlosen Ausbeutung [Screenshot] unserer Sozialsysteme wieder. Solidarität kennen viele Mohammedaner allenfalls untereinander und empfinden unser Mitgefühl und unsere Bereitschaft, mit ihnen zu teilen als Schwäche, die maximal ausgenutzt werden darf und muß, um den Ungläubigen zu schaden. Zuweilen wird das kostenlose Leben in unserem Land auch als Dschizya betrachtet, wofür man natürlich keinerlei Dankbarkeit zeigen muß und das man notfalls auch lautstark und mit Gewalt einfordern darf.
Noch einmal sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß nicht alle Mohammedaner gewalttätig sind und uns verachten. Selbst dann nicht, wenn ihnen allen diese Ideologie von Kindesbeinen an eingetrichtert wurde. Durch die immens wachsende Anzahl dieser Bevölkerungsgruppe steigt aber die Zahl der gewaltbereiten Fundamentalisten in die Tausende oder gar Hunderttausende und mit den sich verändernden Mehrheitsverhältnissen sinkt sowohl der Anpassungsdruck als auch jeder Grund zur religiösen Zurückhaltung oder Rücksichtnahme gegenüber der autochthonen (noch Mehrheits-) Gesellschaft. Schon heute ziehen Gangs durch die Straßen und setzen ihre religiösen Regeln in den bereits vereinnahmten Vierteln knallhart und teils mit Gewalt durch. Die angestammten Deutschen werden unentwegt provoziert und jede erwartbare Gegenwehr wird als Fremdenfeindlichkeit und Islamophobie stigmatisiert und unterbunden, so daß die feindliche Übernahme von autorassistischen Antideutschen noch gefördert wird. In der Medizin nennt man das eine Autoimmunerkrankung.
Mit jedem weiteren illegalen Einwanderer aus diesem Kulturkreis, mit jeder weiteren Familienzusammenführung werden weitere Fakten geschaffen und am Ende bestimmt die Mehrheit die Regeln unseres Zusammenlebens. Und wer hier auf das Grundgesetz verweist, dem sei gesagt, daß es eben nicht ewig gültig ist, sondern nur solange, wie es von der Gesellschaft mehrheitlich akzeptiert wird. Und eben diese Gesellschaft wird im Zuge des großen „Experiments” gerade vollständig umgewandelt bzw. - demografisch betrachtet - ausgetasucht.
Eine Islamisierung findet nicht statt, behaupten der Staatsfunk und die linken Mainstrammedien und haben sich damit den Ruf der Lügenpresse auch hinsichtlich der sonstigen Fakenews mehr als verdient. Hätte es die heutige Relotiuspresse wie Spiegel und Zeit vor 900 Jahren in der zu fast 100% christlich bevölkerten Türkei gegeben, hätte sie auch damals behauptet, es finde keine Islamisierung statt. Am Anfang des 20. Jahrhunderts lebten dann noch etwa 20% Christen in der Türkei und man hätte auch da noch behauptet, eine Islamisierung finde nicht statt. Heute sind über 99% aller in der Türkei lebenden Menschen mohammedanischen Glaubens und die Christen wurden praktisch vollständig ausgemerzt. In der Türkei hat es also knapp 1000 Jahre gedauert. Im Libanon keine hundert Jahre. Merkel „Wir schaffen das” wird es zwar nicht in zehn Jahren schaffen, aber sie hat in nur wenigen Jahren Fakten geschaffen, die eine Umkehr völlig unmöglich machen und das Ende des deutschen Volkes besiegeln.
Merkel - und dies sei eine Bitte an die ausländischen Großmächte - gehört vor ein Gericht gestellt. Indem sie die Staatsgrenzen als „nicht kontrollierbar” und damit als faktisch inexistent erklärt hat, hat sie Deutschland als Nation von der Landkarte gewischt. Das ist Hochverrat wie er im Buche steht. Nach wie vor läßt sie gesetzwidrig beliebig viele Menschen völlig unkontrolliert einreisen, ungeachtet dessen, daß die meisten dieser Leute einer „Religion” angehören, die uns nach dem Leben trachtet und deren oberstes Ziel nichts weniger als unsere Ausrottung ist.
Abgeschoben wird praktisch niemand. Selbst dann nicht, wenn er Straftaten begangen hat oder sich als religiöser Fundamentalist und damit als hochgefährlich für die innere Sicherheit und den Frieden im Land erwiesen hat. Nicht nur werden ausländische Straftäter so gut wie nie abgeschoben, ihre Straftaten werden zum Teil nicht einmal mehr geahndet. Immer häufiger resigniert sogar schon die Polizei und es werden nicht einmal mehr Anzeigen aufgenommen: „Anzeigen sind nicht geschrieben worden, „weil man keinen Anwesenden individuell beschuldigen konnte“. Entsprechend seien auch keine Personalien festgehalten worden.” Wieviele Opfer migrantischer Gewalt wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit erst gar keine Anzeige erstatten, kann nicht einmal grob geschätzt werden. Frauen, Kinder und Behinderte sind inzwischen auch in diesem Land zu Freiwild geworden.
Keine Anzeige > keine Straftat > keine Statistik > Nichts passiert > Wir leben in einem sicheren Land und deswegen bauen unsere Politiker auch einen tiefen Schutzgraben um den Bundestag! Über 186.000 Haftbefehle werden nicht vollstreckt, weil es keine Haftplätze mehr gibt und die Justiz hoffnungslos überlastet ist. Im Klartext heißt das, daß mit staatlicher Billigung Terroristen, Gefährder, Vergewaltiger, Kinderschänder, Mörder und andere, sogenannte polizeibekannte Kiriminelle unbehelligt auf unseren Straßen herumlaufen und dringend tatverdächtige Verbrecher nach Aufnahme der (oftmals frei erfundenen) Personalien sofort wieder auf freien Fuß gesetzt werden, während wir glauben, in einem Rechtsstaat zu leben, wo Recht und Gesetz nicht nur gelten, sondern auch durchgesetzt werden. Pustekuchen!
Wegen zu langer Verfahrensdauer hatte ein Richter erst im März die Entlassung von vier syrischen
Jugendlichen angeordnet, denen ein Überfall auf einen Musikklub in Frankfurt an der Oder im August
2018 vorgeworfen wird. Jüngstes Beispiel ist nun die U-Haftentlassung eines jungen Syrers. Ihm
wird vorgeworfen, im Jahr 2016 in Cottbus eine 82-jährige Seniorin in ihrer Wohnung überfallen,
ausgeraubt und getötet zu haben.
Tief verankerter Haß
Das Land und das Volk einer über 1000 Jahre alten, überwiegend christlich geprägten und gefestigten Kultur ungefragt dem historisch einzigartigen Experiment auszusetzen, eine monoethnische und monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln und es dabei ausgerechnet seinen schlimmsten Feinden, deren „Religion” uns Tod und Teufel wünscht, quasi auf dem Silbertablett zur Ausbeutung - nicht nur in materieller Hinsicht - anzubieten, ist nach der Definition des Völkerrechts vorsätzlicher Völkermord, zumal nicht alle dieser illegalen Einwanderer islamischer Herkunft fundamentalistisch sein müssen. Um uns zu paralysieren und uns ihre islamischen Regeln aufzuzwingen, genügen bereits einige wenige gewaltbereite Fundamentalisten, die uns in täglichen Auseinandersetzungen in Wort und Tat zermürben ( molekularer Bürgerkrieg) und denen bei sich verändernden Mehrheits- und Machtverhältnissen am Ende die unbedingte Solidarität der gesamten islamischen Umma in Deutschland gehören wird. Auch der „freundliche Gemüsehändler” wird sich am Ende sehr wahrscheinlich nicht mit den Werten des deutschen Grundgesetzes, sondern mit der Scharia und seinen Landsleuten identifizieren und solidarisieren. Er wird nicht auf unserer Seite stehen, sondern höchstens verschämt wegsehen, wenn es den letzten verbliebenen Einheimischen endgültig an den Kragen geht.
Last but not least veruntreut Merkel unser Steuergeld in geradezu unvorstellbarem, historischem Ausmaß. Es ist der Irrsinn und schlicht Unecht, wenn aus dem Steuertopf, in den fast ausschließlich Menschen einzahlen, die sich jeden Tag den Buckel krumm schuften, jeder dahergelaufene Glücksritter aus aller Herren Ländern seinen Lebensunterhalt bis hin zur Restauration seiner Zähne finanziert bekommt, während die Kinder von pflegebdürftigen Eltern bis in die Armut hinein ausgepresst werden und Rentner, die ihr Leben lang gebuckelt haben, Pfandflaschen sammeln müssen, um die Miete bezahlen zu können.
Nicht die AfD, die die Widerherstellung unserer rechtsstaatlichen Ordnung fordert, gehört vom Verfassungsschutz beobachtet. Auch nicht die Identitäre Bewegung, die dasselbe verlangt. Nein, das Merkel-Regime gehört beobachtet oder besser gleich hinter Schloß und Riegel gesteckt. Wie etwas weiter oben nachzulesen ist, hat ein Gericht bereits festgestellt, daß es die derzeitige Regierung ist, welche die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft gesetzt hat. Nachzulesen unter dem Aktenzeichen 13 UF 32/17 des Oberlandesgerichts Koblenz. Da jedoch die Gewaltenteilung in unserem Land nachweislich nicht mehr funktioniert und weil die Staatsanwaltschaften nicht Teil der Judikative sind, sondern der Exekutive angehören und obendrein auch noch weisungsgebunden und damit Teil der „Herrschaft des Unrechts” sind, droht dem Merkel-Regime, das inzwischen auch den Verfassungsschutz gefügig gemacht hat, natürlich keinerlei Ungemach.
Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische
Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische sprachliche oder andere
Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung,
Umsiedlung, und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.
Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998
Artikel 6