Datei: | impfpflicht.php |
Erstellt: | 20.01.2022 |
Aktualisiert: | 28.01.2022 entscheidungshilfe |
Über die Freiwilligkeit der Impfpflicht
Scheinbarer Widerspruch
Wer angesichts der für bestimmte Berufe bereits eingeführten Impfpflicht jetzt denkt, daß Lauterbach nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, der irrt gewaltig. Tatsächlich ist es nämlich so, daß man beim Impftermin eine Einwilligungserklärung unterschreiben muß. Wer diese Erklärung unterschreibt, erklärt damit seine Zustimmung zur Impfung. Und genau das ist der große Unterschied zwischen einem Impfzwang und einer Impfpflicht. Wer der Impfpflicht nachkommt, tut es letzten Endes freiwillig und beurkundet das mit seiner Unterschrift. Das ist die überaus perfide Art und Weise, wie sich unser Staat eigentlich immer aus der Verantwortung stiehlt, wenn es brenzlig wird.
Es ist dasselbe Prinzip wie beim Netzdurchsetzungsgesetz. Der Staat zensiert nicht selbst bei Facebook, Google und Co., sondern er droht den Unternehmen hohe Strafen an, wenn sie unbequeme Inhalte nicht löschen. Im Ergebnis löschen die Unternehmen „freiwillig“ und auch noch überbordend, weil sie die Strafen fürchten.
Wer von der Impfpflicht betroffen ist, sich aber nicht impfen lassen will, sollte meiner Meinung nach einfach nicht unterschreiben. Hingehen und dem Impfarzt erklären, man werde aufgrund der Nötigung jetzt zwar den Oberarm freimachen, aber man werde nichts unterschreiben. Man könnte sogar noch einen drauf setzen und den Arzt auffordern, eine Unbedenklichkeitserklärung und eine Haftungsübernahme zu unterschreiben.
Kein Arzt, der noch bei Trost ist, wird einem solchen Patienten die Injektion verabreichen, denn das verbietet ihm sein Eid und wäre darüber hinaus auch eine Körperverletzung. Das könnte man zehnmal so machen und dann seinem Arbeitgeber wahrheitsgemäß erklären, daß man sich um die Impfung bemüht hat, aber keinen Arzt gefunden hat. Es könnte dann natürlich passieren, daß man seinen Job wegen „Querulantentum“ verliert (unter anderen vorgeschobenen Gründen natürlich).
Am Besten wäre es daher, wenn die Ärzte von sich aus die sicherlich grundrechtswidrige Impfpflicht boykottieren, indem sie die Impflinge vor der Spritze fragen, ob sie freiwillig da sind, oder wegen der Nötigung durch den Staat und den Genötigten einfach eine Kontraindikation zur Vorlage beim Arbeitgeber in die Hand geben. Wegen Angst. Die kann aus ärztlicher Sicht nämlich auch eine Kontraindikation sein. Das wäre meine Bitte an alle Impfärzte.
In einem Monat werde ich wohl tot sein...
Ein Arzt oder sonstiger Erfüllungsgehilfe kann sich nicht darauf berufen, dass er den
Patienten nicht selbst unter Druck gesetzt habe, denn die Maßnahmen zum Beugen des Willens
sind allseits bekannt. Diejenigen, die impfen, sollten sich also zum Eigenschutz in jedem
Einzelfall sehr genau vergewissern, ob der Patient sich wirklich aus eigenen freien Stücken
für eine Impfung entscheidet oder aber aufgrund der Vorenthaltung von Grundrechten sowie der
gesellschaftlichen Stigmatisierung und Ausgrenzung. Im zweiten Fall darf nicht geimpft werden.
Ob das für den Impfenden angesichts der gesellschaftlichen Lage überhaupt zuverlässig unterscheidbar
ist, dürfte angesichts des nach wie vor von der Politik und Teilen der Gesellschaft ausgeübten
Drucks fraglich sein. Das Haftungsrisiko u. a. für Impfnebenwirkungen und Impffolgen dürfte
derzeit jedenfalls derjenige tragen, der impft.
Gastbeitrag auf
Boris Reitschuster
Musterschreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber
Download
oder direkt von den klagepaten.de
Update 28.01.2022 Neue Erkenntnisse zur Impfpflicht. Sie führt nicht nur dazu, daß die Betroffenen sich am Ende freiwillig für die Impfung entscheiden, nein, sie hilft Ihnen auch, sich viiiel leichter freiwillig für sie zu entscheiden. Und sie befriedet die Familie. Man kann nur noch den Kopf schütteln, welchen Blödsinn unsere Politiker von sich geben. Und man könnte wirklich lachen, wenn es nicht so ernst wäre, denn solche Menschen entscheiden über unser Leben, indem sie uns entgegen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes zwingen wollen, uns potenziell tödliche Substanzen injizieren zu lassen.
Impfpflicht hilft bei der freiwilligen Entscheidung