Datei: | meinungsfreiheit4.php |
Erstellt: | 27.04.2016 |
Aktualisiert: | 30.12.2016 Audio Michael Grosse-Brömer |
Das Ende der Meinungsfreiheit
Teil IV
Am 26.04.2016 erhielt ich einen Brief von der Polizei, der eine Vorladung enthielt. Der Vorladung konnte ich entnehmen, daß gegen mich ein Strafverfahren wegen der Verletzung von Urheberrechten eingeleitet wurde. Es handelte sich bei der gegenständlichen Urheberrechtsverletzung um das Bild einer vermeintlichen Frauenleiche, die, nach der Quelle der ich es entnommen habe, Maria P. zeigen sollte. Die hoch schwangere Maria P. wurde im Jahr 2012 von ihrem türkischen Lebensgefährten bei lebendigem Leib verbrannt.
Das Bild kursierte damals im Internet auf zahlreichen Webseiten, Blogs und in den sozialen Netzwerken. Ich war davon ausgegangen, daß es sich bei dem Foto um eine authentische Aufnahme handelte, die entweder von der Polizei oder von der Rechtsmedizin gemacht wurde und irgendwie an die Öffentlichkeit gelangt war. So wie das in letzter Zeit immer häufiger passiert. Nach meinem Wissenstand sind behördliche Dokumente vom Urheberrecht ausgenommene, gemeinfreie Werke und ich hatte auch aufgrund der weiten Verbreitung kein schlechtes Gewissen dabei.
Wie ich nun durch die Anzeige weiß, war auf dem Foto nicht die Leiche der Maria P. abgebildet, sondern die professionelle und sehr echt wirkende Nachbildung einer verbrannten Frauenleiche. Solche Nachbildungen werden beispielsweise in Film und Fernsehen verwendet. Die betroffene Firma, die im Internet Special Effects anbietet und nun das Urheberrecht reklamiert, war mir bis jetzt völlig unbekannt und deren Webseite habe ich nie zuvor besucht. Ich käme auch niemals auf die Idee, bewußt Unwahrheiten zu verbreiten. Wie ich also jetzt weiß, zeigte das Foto nicht Maria P. und ich habe es unverzüglich entfernt.
Obwohl ich bei der Auswahl der Bilder auf meiner Webseite sehr darauf achte, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, indem ich entweder authentische Dokumente aus fernen Ländern benutze, die nicht dem deutschem Urheberrecht unterligen oder die erkennbar gemeinfrei und von großem öffentlichen Interesse sind; oder indem ich Bilder und Fotos verwende, deren Urheber mit der Nennung der Quelle einverstanden sind, ist es mir in diesem Fall passiert, daß ich einem Fake aufgesessen bin und es sich nicht um ein gemeinfreies Dokument handelte. Das tut mir leid. Auch deshalb, weil so etwas die Glaubwürdigkeit meiner Webseite ankratzt.
Aber was hat das alles mit der freien Meinungäußerung zu tun?
Auf meiner Webseite habe ich meinen Namen und meine Adresse angegeben. Und dieses keineswegs versteckt, sondern leicht auffindbar und mit einem Kontaktformular und der Angabe meiner E-Mail Adresse. Wer auch immer meint, sein Urheberrecht oder irgendwelche anderen Rechte auf meiner Seite verletzt zu sehen, kann also innerhalb kürzester Zeit direkt Kontakt mit mir aufnehmen. Hätte der Urheber das in diesem Fall getan, hätte man das Problem sofort beheben können. Daß das in diesem Fall nicht geschehen ist und stattdessen ohne vorherigen Kontakt sofort eine Strafanzeige bei den ohnehin schon überlasteten Ermittlungsbehörden erstattet wurde, ist zwar rechtlich absolut in Ordnung, wirft bei mir aber einige Fragen auf. Unter anderem die, nach der wahren Intention, die hinter diesem ungewöhlich harten Vorgehen steckt.
In dieser Broschüre werden die Möglichkeiten ausgelotet rassistischer Hetze entgegenzutreten.
Wie melde ich rassistische Beiträge? Wie kann ich eine Anzeige machen? Was muss ich
dabei beachten? Und was muss ich tun, wenn ich selbst ins Fadenkreuz gerate? Die Broschüre
richtet sich an alle Interessierten und die vielen engagierten Flüchtlingshelfer_innen,
die sich gegen rassistische Hetze online wehren wollen, die sich eine Übersicht verschaffen
wollen zu der hroßen Frage: Was tun? Denn es gibt viele verschiedene Möglichkeiten Hass zu
begegnen: Löschen, Blocken, Ignorieren, Diskutieren, Gegenrede, Strafverfolgung. Entsprechend
gibt die Broschüre einen Überblick, wie rassistische Hetze erkannt, gemeldet und angezeigt
werden kann.
Amadeu Antonio Stiftung
Da ich (noch) keinen Anwalt genommen habe, habe ich leider keine Einsicht in die Akten. Es ist also reine Mutmaßung, wenn ich hinter der Anzeige weit mehr vermute, als nur die Beanstandung einer Urheberrechtsverletzung. Die Anzeige umfaßte möglicherweise noch einige Punkte mehr und praktischerweise gibt es ja auch Anleitungen im Netz, siehe Kasten oben. Sollte ich mit dieser Annahme recht haben - und der Polizist bestätigte mir indirekt, daß meine Webseite von der Staatsanwaltschaft auch auf andere Dinge hin „üperprüft“ worden sei - wäre das nur ein weiterer Beleg dafür, wie schlecht es in Deutschland um die freie Meinungsäußerung steht und wie durch Einschüchterung und Denunziation versucht wird, Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. In der Tat habe ich schon mehrfach mit dem Gedanken gespielt, meine Meinung künftig für mich zu behalten. Die politisch korrekte Schere im Kopf ist also schon da. Aber ich habe mich anders entschieden, weil ich glaube, daß in diesem Land derzeit einiges bedrohlich falsch läuft und ich nicht durch Schweigen mit Schuld daran sein will, wenn wir der nachkommenden Generation einen gesellschaftlichen Trümmerhaufen hinterlassen.
Ein gewisser Herr Böhmermann von dem ich vorher nie gehört hatte, geistert seit einigen Wochen quer durch alle Medien. Als Satire verkleidet, hat er Kritik am türkischen Präsidenten Erdogan geübt und unter dem Deckmantel der Kunst übelste Beleidigungen gegen ihn ausgesprochen. Unter anderem sei Erdogan sackdoof, feige und verklemmt. Er wäre ein Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trage. Er misshandele Kurden wie Christen, während er Kinderpornos schaue. Außerdem sei Erdogan ein Ziegenficker. Diese „Kunst“ wird derzeit in (fast) allen deutschen Leitmedien als Recht auf Meinungsfreiheit verteidigt, während andererseits konstruktive und nachweislich berechtigte Kritik am politischen Islam zurückgewiesen und nicht dem Recht auf freie Meinungsäußerung unterstehend zugeordnet wird.
Screenshot: Twitter
Man darf in diesem Land also Menschen als Ziegenficker beleidigen oder ohne jeden Beweis des Konsums von Kinderpornografie bezichtigen, wenn man das als Kunst bezeichnet und zur „geistigen Elite“ dieser - offensichtlich in weiten Teilen schon gestörten - Gesellschaft gehört. Politiker dürfen offen zu Gewalt gegen Andersdenkende aufrufen und Teile des deutschen Volkes wegen einer falschen Meinung als „Pack“, „Dödel“, „Dumpfbacken„, “, „Mischpoke“, „Dunkeldeutsche“, oder „Ratten“, welche einer mißliebigen Partei hinterherlaufen, verunglimpfen. Die Bildzeitung darf Kritiker der Asylpolitik öffentlich und mit Foto (Urheberrechtsverletzung?) an den Pranger stellen. Aber Kritik an einer intoleranten Religion, die in ihren Schriften an unzähligen Stellen zu Mord und Totschag aufruft und die Muslime mit entsprechenden Folgen (270 Millionen grausam ermorderte Menschen in 1.400 Jahren) gegen die sogenannten Ungläubigen aufhetzt, soll nicht statthaft sein. Für mich ergibt das alles längst keinen Sinn mehr, aber vielleicht bin ich ja auch ich der kognitive Geisterfahrer in diesem Land?
Im Netz sind ne Menge Leute unterwegs, die destabilisieren wollen,
die falsche Meinungen verbreiten, die manipulieren
wollen.
Michael Grosse-Brömer, CDU, 2016
Freud'scher Versprecher?