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Erstellt: | 13.02.2022 |
Aktualisiert: | 27.05.2024 Video |
Gewaltenteilung
Man muß kein Jurist sein, um zu erkennen, daß die Impfpflicht, sei es die allgemeine oder die einrichtungsbezogene, glasklar verfassungswidrig ist. Die „Impfung“ stellt keine sterile Immunität her. Sie schützt weder vor Infektion, noch vor Infektiösität. Ein Patient kann von einer geimpften Pflegekraft genauso angesteckt werden, wie von einer ungeimpften. Und sollte es stimmen, daß die „Impfung“ die Geimpften vor einem schweren Verlauf von Covid-19 schützt, wofür es bislang keinerlei Belege gibt, dann hilft das höchstens den Geimpften selbst, aber nicht irgendwelchen zu schützenden Dritten. Ob die nur bedingt zugelassene Spritze, die sich noch in der Entwicklungsphase III befindet, überhaupt irgendwie hilfreich ist, ist spätestens seit der Omikronvariante von Sars-Cov 2 sehr fraglich.
Außer Frage steht hingegen, daß Menschen an ihr sterben. Offiziell räumt das Paul-Ehrlich Institut ein, daß statistisch alle 5.000 Impfungen eine schwerwiegende Nebenwirkung bis hin zum Tod gemeldet wird. Die Dunkelziffer ist enorm. Sehr wahrscheinlich sind im Jahr 2021 mehrere tausend Menschen allein in Deutschland durch die Impfung zu Tode gekommen. Sollte sich dies bewahrheiten, haben wir es mit dem größten Völkermord aller Zeiten zu tun, denn der Menschenversuch ist ein weltweites Experiment mit einem „Impfstoff“, der keine reguläre Zulassung hat und auf einer völlig neuen und nicht hinreichend überprüften Technik beruht. Eine gesetzliche Verpflichtung, an einem potenziell tödlichen Menschenversuch teilzunehmen, KANN gar nicht rechtens sein. Never ever!
Pfui Teufel!
Und obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) selbst im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz (1 BvR 357/05) vom 15. Februar 2006 entschieden hat, daß der Staat keine Menschenleben opfern darf, um andere Leben zu retten, hat es nun völlig konträr entschieden, daß man Menschen unter Inkaufnahme tödlicher Nebenwirkungen zum Impfen zwingen darf, um vulnerable Patienten zu schützen. Begründung:
Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall
auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der
Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich
ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend
mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der
Aufgabe des Berufs verbunden sein.
Bundesverfassungsgericht
Mit anderen Worten: Wer sich partout nicht impfen lassen will, kann ja seinen Beruf aufgeben. Man kann über diese Argumentation nur noch den Kopf schütteln. Zynischer und menschenverachtender geht es eigentlich nicht mehr, denn dieses Gericht stellt die Menschen in erpresserischer Weise und nötigend vor die Wahl, ob sie ein tödliches Spiel spielen wollen oder lieber den Job verlieren. Was steht nochmal in Artikel 1 des Grundgesetzes, Herr Harbarth? Finden Sie es wirklich mit der Menschenwürdegarantie vereinbar, die Menschen vor die Wahl zu stellen, entweder ein Spiel um Leben oder Tod zu spielen, oder ihre wirtschaftliche Existenz zu verlieren?
Das Gericht befindet darüber hinaus, daß schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffes induzierte Immunantwort hinausgehen, nach derzeitigem Kenntnisstand sehr selten wären. Da wir zufällig eine eigene Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, die natürlich nicht angenommen wurde, ist dem Gericht jedoch nachweislich bekannt, daß es pro 5.000 Impfungen mindestens 1 schwerwiegende Nebenwirkung bis hin zum Tod gibt. Das BverfG wurde in dieser Klage auch darüber in Kenntnis gesetzt, daß dem Paul-Ehrlich Institut (PEI) seit Beginn der Impfkampagne Ende 2020 bis Dezember 2021 insgesamt 1.919 Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung gemeldet wurden. Russisches Roulett mit der Chance von 1:5.000 dieses Spiel unbeschadet zu überleben, befindet das Gericht also als „sehr selten“ und hinnehmbar.
Verfassungsfeinde im Deutschen Bundestag
Wir haben in Deutschland schon seit vielen Jahren keine Gewaltenteilung mehr. Wenn die Herrschenden sich einig sind, dann scheißen sie, Verzeihung, man kann es nicht anders ausdrücken, sowohl auf das Grundgesetz, als auch auf Menschenleben. Das BVerfG hat es ja selbst geschrieben: Wenn halt mal einer durch die Impfpflicht verreckt, ist er doch selber schuld, er hätte ja nur seinen Job an den Nagel hängen müssen, anstatt sich „freiwillig“ impfen zu lassen. Dieses Gericht hat spätestens mit dieser menschenverachtenden, verfassungsfeindlichen und zynischen Entscheidung meinen Respekt komplett verloren. Es schützt die Menschen nicht mehr vor dem übergriffigen Staat, was seine eigentliche Aufgabe wäre, sondern beteiligt sich noch aktiv an der Verletzung von Grund- und Menschenrechten bis hin zur Tötung von Menschen. Dieses Gericht ist eine Schande.
Totalitarismus im Landestag NRW
Zur Person Stephan Harbarth