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Erstellt:17.10.2019
Aktualisiert:17.10.2019  Update
  

Aktuelles Tagesgeschehen

 

Meine Meinung zu aktuellen Themen

Die Meldung:

 Nach Anschlag in Halle wird Kritik an AfD laut 

 Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hält nach dem Anschlag eines mutmaßlichen Rechtsextremisten auf die Synagoge in Halle an der Saale auch Politiker der AfD für mitverantwortlich. "Das eine sind diese schrecklichen Gewalttäter, vor denen wir uns schützen müssen - das andere sind auch die geistigen Brandstifter", sagte Herrmann im Bayerischen Rundfunk. "Da sind in letzter Zeit auch einige Vertreter der AfD in unverschämter Weise aufgefallen", fügte er hinzu.
[ Quelle ]

Wie der Mord am CDU-Politiker Lübcke, wird derzeit auch der gescheiterte Terrorangriff eines mutmaßlichen Rechtsextremisten auf eine jüdische Synagoge bis zur Schmerzgrenze instrumentalisiert, um gegen „Rechts” und vor allem gegen die AfD zu hetzten. Wie eigentlich immer, setzen die Linken, wozu inzwischen auch große Teile der CDU und CSU zu rechnen sind, völlig undifferenziert alle Positionen jenseits ihrer eigenen Meinung mit Rechtsextremismus gleich. Beispielhaft dafür sei der Tweet einer grünlinken ZDF-Journalistin genannt, die alle Bürger, die nicht die Grünen wählen, als Nazis bezeichnete. Katja Kipping ließ nach dem Mord an Lübcke verlauten, jeder AfD-Politiker sei ein potenzieller Mörder, womöglich mit einer geladenen Waffe hinterm Rücken. Wenn das nicht eine widerwärtige Maximal­instrumentalisierung eines tatsächlichen Einzelfalles ist, was dann?

Katja Kipping

 

Ausgerechnet die Grünen und Linken, die religiös aufgehetzte Antisemiten in Millionenstärke illegal ins Land gelassen haben, werfen nun der AfD vor, den aufkeimenden Antisemitismus im Land befeuert zu haben. Und weil sie in Bundestagsreden und im Parteiprogramm partout keine antisemitischen Äußerungen und Positionen finden konnten, erklären sie die Kritik der AfD an bestimmten religiösen Ritualen, die Mohammedaner und Juden übrigens gemeinsam haben, zum Antisemitismus. So wird die Kritik an der menschenverachtenden Vorhautbeschneidung an kleinen Kindern ebenso zum Antisemitismus erklärt, wie die Kritik an der tierquälerischen Halal-Schlachtung, bei der man den größeren Tieren vor dem Aufschlitzen der Kehle die Augen aussticht und die Sehnen durchtrennt, damit sie sich nicht gegen die unendlichen Qualen und ihre Peiniger wehren können.

Halaschlachtung

 

Auch der Zentralrat der Juden bezeichnet schon die leiseste Kritik an diesen unmenschlichen und anachronistischen Ritualen als Antisemitismus und so greife ich hiermit dieses Thema, das ich schon vor einigen Jahren einmal angerissen hatte, erneut auf und versuche nachfolgend darzulegen, weshalb Kritik an solchen Barbareien nicht nur legitim, sondern sogar notwendig ist, weil sich, soviel sei vorweggenommen, sonst, niemals irgend etwas ändern würde.

Es ist ein alter Trick, sich der Verantwortung für sein eigenes Verhalten zu entledigen, indem man die Schuld dafür jemandem oder etwas anderem gibt. Wäre ich beispielsweise noch Raucher, wären die menschliche Unvollkommenheit und die Sucht die Schuldigen an meinem Laster und das Rauchen für mich eine unverzichtbare Notwendigkeit. Jegliche Kritik am Rauchen würde ich empört von mir weisen und als illegitimen Angriff auf meine Person werten.

Mohammedanische und jüdische Kinder- und Tierquäler geben die Schuld an ihren Taten einfach ihrem Gott und erklären die religiösen Barbareien zu unverzichtbaren „sinn-” oder „identitätsstiftenden” Ritualen, womit jegliche Kritik daran zum illegitimen Angriff auf die religiöse Identität dieser Religionsgemeinschaften hochstilisiert wird.

Wie erfolgreich die Strategie ist, konnte man den Bundestagsdebatten im Jahr 2012 entnehmen. Vor der Verabschiedung des Paragraphen 1631d BGB , der die religiös motivierte Körperverletzung von männlichen Kindern in Deutschland legalisierte, konnte man dort mitverfolgen, wie das Grundgesetz einfach außer Kraft gesetzt wurde, indem man die Behauptung aufstellte, durch das grundgesetzliche Verbot der Körperverletzung würde jüdisches Leben in Deutschland verunmöglicht, was man nach Schuld der Deutschen, die man im 2. Weltkrieg auf sich geladen hatte, unter keinen Umständen zulassen dürfe.

Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation.
Angela Merkel

Die Religionen haben es also geschafft, ihre anachronistischen Rituale zum Teil ihrer Identität zu erheben, womit sich, dieser Argumentation folgend, Kritik daran verbietet, so wie man ja auch niemanden dafür kritisieren darf, wo und als was er zur Welt gekommen ist. Wer kann schon etwas dafür, daß er in eine jüdische, mohammedanische, christliche oder sonstige Gesellschaft hineingeboren wurde?

Doch wenn man dieses Scheinargument gelten läßt und dafür sogar das Grundgesetz außer Kraft setzt, welches das Leben und die Gesundheit aller Menschen schützt, wo zieht man dann die Grenze? Der Koran befiehlt seinen Anhängern an mehr als 25 Stellen ausdrücklich das Töten von sogenannten Ungläubigen. Wenn man nun die religiösen Gesetze als „sinn-” und „identitätsstiftend” anerkennen will, müßte man den Mohammedanern dann nicht konsequenterweise auch das Schächten von Ungläubigen oder das Steinigen von Ehebrechern erlauben? Oder anderen Religionen erlauben, ihrem Gott Menschenopfer zu erbringen?

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Quelle: Jacques Tilly
www.giordano-bruno-stiftung.de

Die Frage mag absurd klingen, aber hat unsere Bundesregierung mit dem definitiv grundgesetz­widrigen Beschneidungs­gesetz nicht bewiesen, daß sie sogar bezüglich unserer elementarsten Grundwerten zu Kompromissen bereit ist? Verstoßen unsere Politiker nicht jedes Jahr zum Opferfest gegen geltende Gesetze, wenn sie den Mohammedanern das betäubungslose Schlachten „ausnahmsweise” erlauben und die Ausnahme längst dadurch zur Regel geworden ist, daß der Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz bei Anhängern entsprechender Religions­gemeinschaften strafrechtlich so gut wie nie geahndet wird? Was sind unsere gesellschaftlichen Konventionen wert, wenn wir sie nicht konsequent gegen Angriffe religiöser Minderheiten verteidigen?

Der Beweis, daß religiöse Rituale und Vorschriften keineswegs „sinn-” und „identitätsstiftend” sind, ist durch das aufgeklärte Christentum sehr leicht zu führen, denn auch im Christentum wurde früher beschnitten und das fleischliche Ritual wurde irgendwann durch die unblutige Taufe ersetzt. Dennoch hat das Christentum seine Identität nicht verloren. Wenn Christen auf auf die barbarischen Rituale von anno dazumal verzichten können, können das auch Mohammedaner und Juden, ohne ihre „religiöse Identität” einzubüßen. Und genau das ist der Grund, weshalb man diese Grausamkeiten kritisieren darf und sogar muß, denn niemand muß seinem Kind Teile des Penisses abschneiden und man muß Tiere nicht grausam zu Tode foltern. Das Argument, jüdisches Leben wäre ohne diese anachronistischen Rituale in Deutschland nicht möglich, ist also nachweislich und definitiv falsch.

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit (Artikel 4 Abs. 1 und 2 GG) ist vorbehaltlos gewährleistet, es findet seine Schranken allerdings in den Grundrechten anderer Menschen und sonstigen elementaren Grundwerten der Verfassung; ansonsten darf der Gesetzgeber die Religion in keiner Weise einschränken.

Inzwischen gelöschter Satz auf der Seite des Bundesinnenministeriums

Nach Artikel 3 des Grundgesetzes sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich. Entweder halten wir unbedingt an diesem Prinzip fest, dann haben sich die Anhänger aller Religionen an unsere Gesetze zu halten; oder wir fallen in finstere Zeiten der Barbarei zurück. Wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht ist, dann haben Kinder jeglichen Glaubens oder Abstammung dieses Recht und dann spielt vor dem Gesetz auch das Motiv einer Genitalverstümmelung keinerlei Rolle. Es ist nach diesem rechtsstaatlichen Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz nicht zu begründen, daß jemand, der seinen Sohn bei der Selbstbefriedigung erwischt hat und ihn durch Beschneidung bestrafen will, anders zu behandeln wäre, als jemand, der religiöse Gründe für die Verstümmelung angibt. Dasselbe gilt für Verletzungen des Tierschutzgesetzes. Entweder gilt es für alle gleichermaßen oder für niemanden, dann müssen wir auch den klassischen Tierquäler in seinem perversen Treiben straflos gewähren lassen.

Gleichheit vor dem Gesetz: Für die heutige Bundes­justizministerin Christine Lamprecht (SPD) ist die weibliche Genitalverstümmelung eine Menschenrechts­verletzung, die männliche nicht.

Die Beschneidungsdebatte im Jahr 2012 nach dem Urteil des Landgerichts Köln und die überaus eilige und unüberlegte Verabschiedung des religiösen Sondergesetzes hat leider gezeigt, daß sich unsere Bundesregierung mit der jüdischen Drohung des kollektiven Verlassens unseres Landes hat erpressen lassen. Und wer sich einmal erpressen läßt, der ist auch weiterhin erpressbar.

Meine Meinung ist, daß jeder, der bei uns leben möchte, sich an die hiesigen Spielregeln zu halten hat. Wer das nicht will und seine religiösen Regeln über die geltenden Gesetze stellt, der sollte entweder dorthin gehen, wo diese Regeln gesellschaftlicher Konsens sind, oder entsprechend unseren Gesetzen für rechtswidrige Handlungen bestraft werden. Wer ein Kind verletzt, muß bestraft werden, ungeachtet seiner Religion, seiner Herkunft und seiner Motivation. Wer Tiere unnötig quält, muß bestraft werden, egal aus welchem Grund er das tut. Wer die Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verteidigt, wird dadurch nicht zum Antisemiten, nur weil diese Dinge zufällig (auch) Juden betreffen!

Spaß bei der Halaschlachtung

 

Nicht näher eingehen möchte ich darauf, daß ich nicht glauben kann, daß Gott ein so perverses Arschloch ist, daß er in seinem Namen Kinder und Tiere gequält sehen möchte. Oder daß er überhaupt ein besonderes Interesse an den Geschlechtsteilen kleiner Jungs hat. Wer das wirklich glaubt, der hat meiner Meinung nach nicht mehr alle Tassen im Schrank. Aus diesem Grund bin ich im August 2012 aus der evangelischen Kirche ausgetreten, da sie im Rahmen der Beschneidungsdebatte nach dem Urteil des Kölner Landgerichts die Beschneidungspraxis der Mohammedaner und Juden bis aufs Messer verteidigt hat.

Und zum Abschluß ein direktes Wort an die jüdischen und mohammedanischen Mitbürger unter uns: Nur weil es eure Religion so verlangt, müßt ihr eure Kinder nicht verstümmeln. Und ihr müßt auch keine Tiere quälen. Und nicht euer Gott oder eure Religion sind für diese Grausamkeiten verantwortlich, sondern nur ihr ganz alleine, denn ihr tut all das und niemand sonst! Ihr könntet es auch ohne jede Konsequenzen einfach sein lassen. Das einzige, was euch hindert, ist der Gruppenzwang eurer religiösen Gemeinschaft und es fehlen euch nur der Wille oder die Stärke, sich diesem zu widersetzen!

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