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Erstellt:08.10.2018
Aktualisiert:21.11.2018 Petition
  

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 UN-Staaten beschließen Migrationspakt 

 Es ist ein Signal der Zusammenarbeit in unruhigen Zeiten: Die Mitglieder der Vereinten Nationen einigen sich an den USA vorbei auf Grundlagen einer weltweiten Migrations- und Flüchtlingspolitik. In den Applaus mischen sich erste Zweifel. Die Feierlaune wurde allerdings vom ungarischen Außenminister Peter Szijjarto gestört, der noch am Abend einen möglichen Rückzug seines Landes aus der unverbindlichen Vereinbarung ankündigte. Seine Regierung fürchte, erklärte er, dass das Abkommen zu Maßnahmen führen könnte, die Länder dazu zwingen, ihre Grenzen für Migranten und Flüchtlinge zu öffnen. Die USA hatten bereits im Dezember verkündet, den Verhandlungen fernzubleiben, weil einige Bestimmungen nicht mit der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik des Landes vereinbar seien.
[ Quelle ]

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Diesen Steckbrief kann man in Originalgröße hier herunterladen , beliebig oft ausdrucken oder im Copyshop drucken lassen und verteilen. Und hier kann man sich an der Petition beteiligen:

 

 

Ziel des Migrationspaktes ist es, Flüchtlingsströme besser zu organisieren und Rechte der Betroffenen zu stärken. Die UN-Staaten verpflichteten sich zudem, gegen Diskriminierung von Zuwanderern zu kämpfen und sich insbesondere um die Lage von Frauen und Kindern zu kümmern. Überdies sollen Migranten Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erlangen.

Punkt 1 - Flüchtlingsströme besser organisieren:

Besser organisierte Flüchtlingsströme, bedeutet vor allem mehr Flüchtlinge. Eine gut ausgebaute und offizielle Infrastruktur für „Fluchtwillige“, die es ihnen ermöglicht, straflos, sicher, bequem, schnell und billig, weil ohne Schlepperhonorar in das Land ihrer Wahl - vorzugsweise natürlich Deutschland - zu reisen, lockt immer noch mehr Menschen zu uns, die zumeist kulturell nicht hier her passen, oft schlecht oder gar nicht ausgebildet sind und zum Teil diametral andere Vorstellungen vom Zusammenleben haben, als wir (Scharia). Außerdem ist der Migrationspakt eine Einbahnstraße in den Westen. Das reiche Saudi-Arabien würde nie flüchtende Deutsche aufnehmen, ihnen keine Kirchen bauen und sie auch nicht kostenlos verpflegen: „Deshalb dürfen wir das Land nicht mit den unreinen Juden und Christen verschmutzen“ (Fatwa Rechtsgutachten-Nr.: 13759 ).

Punkt 2 - Rechte der Betroffenen stärken:

Mit anderen Worten soll ein Recht auf Migration in den reichen Westen etabliert werden und die Rechte der hier angekommenen Migranten sollen gestärkt werden. Schon jetzt ist es praktisch unmöglich, abgelehnte Migranten wieder abzuschieben, weil ihnen der Rechtsweg gegen den Bescheid auf unsere eigenen Kosten offensteht. Zögert ein Migrant seine Abschiebung nur lange genug hinaus (Jugendliche und „Heranwachsende“ 4 Jahre), erhalten sie trotz Ablehnung des Asyls eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Prominentes Beispiel dafür ist die Familie der ehemaligen Sprecherin des auswärtigen Amtes Sawsan Chebli. Ihre Familie reiste immer wieder illegal nach Deutschland ein, bis der Staat entnervt aufgab und den Cheblis eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Schon jetzt kann aus verschiedensten Gründen praktisch niemand aus Deutschland abgeschoben werden. Terroristen werden nach erfolgter Abschiebung aus Rechtsgründen wieder eingeflogen (Sami A.) und bekannte Dschihadisten und Gefährder erstreiten sich vor Gerichten sogar die deutsche Staatsbürgerschaft . Für jeden illegalen Einwanderer ist es ein Leichtes, die erforderliche Zeit bis zur Erteilung der unbesfristeten Aufenthaltserlaubnis durch Geltendmachung diverser Abschiebehindernisse und juristische Winkelzüge hinauszuzögern. Wird die Illegalität der Einwanderer durch „Stärkung“ ihrer Rechte zur Legalität, sind wir praktisch verpflichtet, Einwanderer aufzunehmen und geben damit unsere Souveränität in der Entscheidung, wer zu uns darf und wer nicht, vollständig auf.

Punkt 3 - Gegen Diskriminierung von Zuwanderern kämpfen

Bedeutet nichts weniger, als daß Firmen und Behörden - ähnlich wie bei der Frauenquote - künftig Migranten einstellen müssen, egal ob diese hinreichend qualifiziert sind, ob sie in die Belegschaft passen oder ob sie integrationswillig sind oder nicht. Insbesondere mohammedanische Einwanderer werden mit ihren besonderen Ansprüchen (Freitags früher Schluß, mehrmals pro Tag beten, Halal-Essen in der Kantine, kein Respekt vor weiblichen Vorgesetzten) zur Herausforderung für jede Firma werden. Außerdem wird dieser Punkt eine deutliche Verschärfung des Strafrechts nach sich ziehen (müssen), man erinnere sich an die Debatte über „Hatespeech“ und das daraus resultierende Netzdurchsetzungsgesetz. Wird dieser Punkt umgesetzt, werden Kritiker der Einwanderung gänzlich mundtot gemacht werden und die Meinungsfreiheit wird zur leeren Worthülse im Grundgesetz verkommen.

Punkt- 4 - Insbesondere um die Lage von Frauen und Kindern zu kümmern

Dieser Punkt widerspricht dem Grundgesetz, das es dem Staat verbietet, Menschen wegen ihres Alters oder ihres Geschlechts zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Dennoch war er den Verfassern des Textes sehr wichtig, denn er manipuliert den Leser, indem er instinktiv Zustimmung zu dem Pakt erzeugt. Das Motto „Frauen und Kinder zuerst“ ist seit jeher ein fester Bestandteil unserer Kultur. Schon wegen dieser manipulativen und unseriösen Hinterlist im Text, sollte man den Pakt nicht unterzeichnen.

Punkt- 5 - Zugang zu sozialen Sicherungssystemen

Schon jetzt haben „Flüchtlinge“ vollen Zugang zu unseren Sozialsystemen und bekommen praktisch sogar mehr Leistungen , als einheimische Harz-IV-Empfänger. Für sie werden nagelneue Häuser gebaut und weil Wohnraum und Betriebskosten vom Staat gestellt werden, brauchen sie sich keinerlei Gedanken um Familienplanung, Heizkosten oder Umweltschutz zu machen. Es wird alles bezahlt, auch wenn zum Fenster hinausgeheizt wird. Wird die Familie wegen magelhafter „Familienplanung“ oder - einfacher ausgedrückt - wegen völliger Pflichtvergessenheit, Unvernunft und Gewissenlosigkeit gegenüber der Aufnahmegesellschaft für die Wohnung zu groß, kümmert sich die Stadt um eine größere Wohnung oder ein Haus und bezahlt selbstverständlich auch das. Es ist eine soziale Ungerechtigkeit und eine Veruntreuung von Steuermitteln, wenn Menschen aus fremden Kulturen, die ungefragt nach Deutschland einreisen, noch nie einen Finger für uns gerührt haben und sich zum Teil völlig ungezügelt vermehren, praktisch dasselbe und noch mehr erhalten, als Menschen, die hier aufgewachsen sind, in die Sozialkassen einbezahlt haben und sich redlich bemühen, der Solidargemeinschaft nicht mehr als unbedingt nötig zur Last zu fallen.

Der Migrationspakt soll rechtlich nicht bindend sein. Das soll Kritiker besänftigen und Zuspruch erzeugen. Die Frage bleibt, weshalb die Teilnehmerstaaten etwas unterschreiben sollen, was ohnehin nicht verbindlich ist. Die Antwort ist, daß auch dies eine Hinterlist ist, denn die Verfasser des Paktes wissen genau, daß ein solcher Vertrag, in dem unzählige Male auf die verpflichtende Wirkung hingewiesen wird „Wir verpflichten uns“, in wortgetreuen westlichen Staaten einen dermaßen hohen moralischen Druck erzeugt, daß der Pakt dieselbe Wirkung entfaltet, als wäre er rechtlich bindend, wohingegen islamische Länder mit der Unterzeichnung praktisch kein Risiko eingehen, weil das Worthalten nicht Teil der islamischen Kultur ist und der Islam das Lügen und Betrügen ausdrücklich gestattet.

Der Migrationspakt wurde im Wesentlichen von Deutschland (Merkel: „aus Illegalität Legalität machen“) erarbeitet, formuliert und vorangetrieben. Nachzulesen im „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“ [PDF 2 MB] auf den Seiten 70/71:

Die Bundesregierung hat 2016 und 2017 ihre Zusammenarbeit mit den VN-Organisationen im Bereich Flucht und Migration weiter intensiviert. Zur Unterstützung von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen in Herkunfts-, Transit- und Zielländern hat die Bundesregierung substanziell die Arbeit der in diesem Bereich tätigen VN-Organisationen unterstützt. Auf Basis der New Yorker VN-Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration. Während der GCR auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen abzielt, soll der GCM die Grundlage für eine global gesteuerte, sichere und reguläre Migration werden. Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet. Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert. Die finale Textversion des GCM wurde am 13. Juli 2018 von den Kofazilitatoren (Schweiz und Mexiko) offiziell dem Präsidenten der Generalversammlung übergeben.

 Michael Kretschmer

 

Die Regierungen folgender Länder sind nach Meinung der deutschen Bundesregierung der Verschwörungs­theorie der „Nazis“ aufgesessen (sind also alle dumm) und lehnen den Migrationspakt ab, der sie an -zig Stellen zu irgendwelchen migrationsfördernden Dingen verbindlich verpflichtet (“einklagbare Verbindlichkeiten” siehe GFMD ) und Migration in das Land seiner Wahl (vorzugsweise Deutschland) zu einem universellen, einklagbaren Menschenrecht macht. Der Migrationspakt ist noch nicht einmal unterschrieben und schon fordern die Grünen, den Pakt in deutsches Recht zu meißeln.

  • Österreich
  • Polen
  • Ungarn
  • Tschechien
  • Schweden (Nb)*
  • Niederlande (Nb)*
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Dänemark
  • Italien
  • Schweiz
  • Litauen
  • China
  • Südkorea
  • Norwegen
  • Slowenien
  • Israel
  • Australien
  • USA
  • China
  • Japan
  • Korea
  • Kanada
  • Bulgarien
  • Lettland

Nb = Nachbesserung

Deshalb: Nein zum Migrationspakt!

Merkel: Aus Illegalität Legalität machen

 Update 21.11.2018  Bis heute weigerte sich der Petitionsausschuß des Bundestages beharrlich, auch nur eine der über 60 eingereichten Petitionen gegen den Miigrationspakt auf der Webseite des Bundes zu veröffentlichen. Heute beschloß der Petitionsausschuß der Bundesregierung, auf Antrag der AfD nun doch eine Petition zu veröffentlichen. Die zugelassene Petition 85565 beinhaltet nicht nur die Forderung nach der Nichtunterzeichnung des Migrationspaktes, sie fordert weiterhin eine Enthaltung Deutschlands in der UN-Generalversammlung im September 2019.

Hier kann die Petition mitgezeichnet werden

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