Datei:aktuelles2012a.php
Erstellt:09.03.2012
Aktualisiert:30.03.2012
  

Aktuelles Tagesgeschehen

 

Meine Meinung zu aktuellen Themen

Die Schlagzeile:

 08.03.2012 Software soll Darstellung von Kinderpornografie verhindern 

Blockieren statt zensieren ist eine häufig zu hörende Devise, wenn es um die Bekämpfung der Dar­stellung und Ver­breitung von Kinder­porno­grafie auf digi­talen Wegen geht. Diesen Ansatz verfolgt auch eine neue Soft­ware, die der Hersteller itWatch (Halle 12, C 79) für das Bündnis gegen Kinder­porno­grafie White IT ent­wickelt und zu­sammen mit dem nieder­sächsischen Innen­minister Uwe Schüne­mann (CDU) auf der CeBIT vor­gestellt hat.
Soweit die Meldung.   [ Quelle ]

Geht es nach dem nieder­sächsischen Innen­minister Schüne­mann, sollen die Her­steller von Betriebs­systemen wie z.B. Microsoft die Soft­ware direkt in das Betriebs­system inte­grieren, so daß ihre Aus­führung nicht ver­hindert werden kann. Sobald ein Rechner ein­ge­schaltet wird, werden seine Daten­träger auto­matisch und kontinuier­lich nach illegalen Dateien durch­sucht. Dabei sollen die ver­botenen Dateien nicht durch un­mitel­bare Unter­suchung er­kannt werden, sondern mittels soge­nannter Hash­werte (Prüf­summe). Das sind kleine Dateien, die durch Be­rechnen der Original­dateien er­zeugt werden. Haben zwei Dateien den­selben Hash­wert, sind sie aller Wahr­schein­lich­keit nach iden­tisch.

Die Listen mit den Hash­werten ver­botener Dateien sollen durch die Er­mittlungs­behörden er­stellt und mit den regel­mäßigen Updates der Betriebs­systeme auf die heimischen Rech­ner gebracht werden. Werden illegale Dateien erkannt, sollen diese auto­matisch gelöscht werden. Da die Dateien nicht direkt durch­sucht werden, sondern ledig­lich die Hash­werte ver­glichen werden, glaubt Schüne­mann offen­sichtlich, daß die Re­gelung Grund­rechts­kon­form ist. Ein Gut­achten soll diese Frage beant­worten, denn man wolle, so Schüne­mann, daß alles recht­lich sicher ist.

Kinderpornographie. Natürlich. Immer wenn unsere Sicher­heits- und Über­wachungs­minister neue Ein­griffe in unsere ohne­hin schon arg ge­beutelten Grund­rechte planen, kommen sie zuerst mit Ter­rorismus oder Kinder­porno­graphie daher, denn dagegen kann man schwer­lich argu­mentieren, ohne sich dem Verdacht aus­zusetzen, selbst Konsu­ment von Kinder­porno­graphie zu sein oder den Ter­rorismus aktiv unter­stützen zu wollen. Genau so wie Guttenberg einst im Kampf um die sog. Web­sperren alle Gegner dieser Maßnahme unter General­ver­dacht gestellt hatte.

Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, daß Schüne­mann mit einem solchen Blöd­sinn an die Öffent­lich­keit geht. Bei­spiels­weise forderte er im November 2010 allen ernstes ein Handy- und PC-­Verbot für Gefährder ohne auch nur ansatz­weise zu er­klären, wer erstens ein Gefährder ist, wer dies anhand welcher (rechts­staat­licher?) Kriterien fest­legt oder wie die Ein­haltung eines solchen Ver­bots zweitens kon­trol­liert werden sollte. Und man könnte auch darüber lachen, wenn man sicher wissen könnte, daß derlei All­machts­phanta­sien nicht in die Tat um­gesetzt werden. Aber seit das Bundes­ver­fassungs­gericht heim­liche Online­durch­suchungen erlaubt hat und die Vorrats­daten­speicher­ung als nicht per se grund­rechts­widrig ein­gestuft hat, ist mir das Lachen wirk­lich ver­gangen. Man muß tat­sächlich befürchten, daß unser oberstes Gericht der­lei Dinge grund­sätz­lich billigt. Ist das nicht traurig?

Der Wunsch, die Men­schen in wirklich allen Lebens­be­reichen zu über­wachen und zu kontrol­lieren, scheint bei manchen Politikern über­mächtig. Die Zensur soll nun nicht wie damals bei den ge­planten Web­sperren im Inter­net statt­finden, son­dern un­mittel­bar bei uns zu Hause auf dem eigenen Rech­ner. Die Idee ist per­fide, denn auf diese Weise hat der Staat dann auch noch seine Finger direkt auf unserer Fest­platte. Ohne Anfangs­ver­dacht und ohne An­laß.

Und - hey - ich glaube den Be­für­wortern solcher Maß­nahmen sogar, daß sie der­zeit nicht planen, einen solchen Grund­rechts­ein­griff für andere An­gelegen­heiten als wie für die Be­kämpfung von Kinder­porno­graphie anzu­wenden. Aber es zeigt sich nun mal, daß jede Maß­nahme, die einst zur Be­kämpfung schwerer Krimi­nali­tät ein­ge­führt wurde, alsbald für die Auf­klär­ung von Baga­tellen ein­gesetzt wurde. Immer. Bei­spiel­haft sei hier die Konto­daten­abfrage, die ur­sprüng­lich zur Be­kämpfung des Terror­ismus ein­geführt wurde und heute vor­nehm­lich genutzt wird, um Hartz-­IV-­Em­pfänger zu kon­trol­lieren. Und es liegt ja auch nahe, Zensur­listen auch zur Be­kämpfung von Ur­heber­rechts­ver­stößen und ähnlichem ein­zusetzen. Existiert ein behörd­lich ge­steuer­ter Daten­filter im Betriebs­system erst ein mal, wird die Film- und Musik­industrie jeden­falls keine mehr Ruhe geben.

Aber kommen wir einmal zur Praxis. Ändert man auch nur ein ein­ziges Byte in einer Datei, so ändert sich auch der Hash­wert dieser Datei. Ein ein­zelner Buch­stabe in einem Text, ein ein­zelnes Pixel in einem Foto oder ein ein­zelner Ton oder eine kurze Pause in einer Musik­datei genügen, um Dateien dieser Art der Kon­trolle zu ent­ziehen. Zu­mindest beim heutigen Stand der Tech­nik ist diese Art der Zensur also ziem­lich leicht zu um­gehen. Und genau da liegt das eigent­liche Problem an dieser Idee: Sie ist nur das Funda­ment.

Gerade weil man diese Zensur auf extrem ein­fache Art umgehen kann, wird der Staat mit aller Macht ver­suchen, die Um­gehung der Maß­nahme zu ver­hin­dern. Bestehende Rege­lungen werden Stück für Stück er­weitert und aus­gebaut werden. Die übliche Salami. Hat sich der Staat einmal grund­sätz­lich er­mächtigt, zu kon­trol­lieren, welche Daten wir auf dem PC haben dürfen und welche nicht, ist der Schritt nicht mehr weit, uns bei­spiels­weise die Bear­beitung und Ver­änder­ung bestimmter Daten zu ver­unmög­lichen. Der Staat als Admin und wir als Nutzer mit ein­geschränk­ten Rechten. Und das auf dem eigenen Rechner! Und es wird sich übrigens auch schon bald die Frage stellen, warum die Zensur­software bei einem Treffer nicht auch gleich eine Mel­dung an die Straf­ver­folgungs­behörden senden sollte. Man kann sich das heute kaum vor­stellen und viel­leicht halten Sie mich für paranoid. Aber Hans-­Peter Uhl, seines Zei­chens MdB und innen­politischer Sprecher der CSU hat erst kürzlich gesagt, unser Land würde von den Sicher­heits­behörden geleitet. Sicher ein freud­scher Ver­sprecher, denn er sagte in Bezug auf die vor nicht langer Zeit dis­kutierte Inter­net­zensur auch Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrig­keits­staat­lich. Politiker, die so un­ver­holen auf die Grund­rechte ihrer Bürger sch****n, traue ich wirk­lich alles zu. Auch die ver­staat­lichung privater Pcs.

Die Schlagzeile:

 29.03.2012 Tatort-Autoren beschimpfen Netzgemeinde 

Lebenslügen und Google-Propaganda? 51 Autoren der öffentlich-rechtlichen Krimireihe Tatort kriti­sieren Piraten­partei, Grüne, Linke und die liebe Netzgemeinde wegen ihrer Ideen zu einer Reform des Urheber­rechts. Sie fordern statt­dessen ein härteres Vor­gehen gegen Raub­kopierer.
Soweit die Meldung.  [ Quelle ]

Man kann über das Ur­heber­recht denken wie man will. Und jeder darf seine Meinung haben und natürlich auch äußern. Aber bei dieser Meldung geht mir aus zwei Gründen die Hut­schnur hoch. Erstens, weil es eine Netz­gemeinde nicht gibt. Und wenn doch, dann zählen auch die werten Tatort- Autoren dazu, es sei denn, sie benutzen das Internet grund­sätzlich nicht. Was ich mir aber schlecht vor­stellen kann. Sich über die Netz­gemeinde zu beklagen ist also ungefähr so treff­sicher, wie mit einer Schrot­flinte in eine Menschenmenge zu schießen, um mal beim Thema Tatort zu bleiben.

Zum zweiten stört mich an der Meldung, wer sich hier zu Wort gemeldet hat. Es ist nicht ein Tatort-­Autor, der seine Meinung hier geäußert hat, sondern sie haben sich zu einer Gruppe von 51 Tatort-­Autoren zusammen­geschlossen und sich als diese Grup­pierung in einem offenen Brief zu Wort gemeldet. Was daran falsch ist?

Hätte sich ein einzelner Autor beklagt und der wäre nun zufällig ein Autor dieser Krimiserie, könnte man das als dessen per­sön­liche Meinungs­äußerung als Privat­person betrachten. Aber in der Gruppe der Tatort-­Autoren sich in dieser Weise zu äußern hat einen ganz bitteren Nach­geschmack, denn gerade im Bereich des öffent­lich-­recht­lichen Rund­funks sieht die Sache doch grundlegend anders aus, denn nicht der Konsu­ment nimmt hier den armen Künstler aus, sondern es ist genau um­ge­kehrt. Seit vielen Jahren sehe ich keinen Tatort mehr, weil ich ihn ein­fach nur schlecht finde. Und trot­zdem muß ich ihn bezahlen. Und damit auch das Gehalt der Tatort-­Autoren. Mit anderen Worten ziehen die Tatort-­Autoren mir das Geld aus der Tasche, obwohl ich gar nichts davon habe. Aber daran haben die Tatort-­Autoren wohl nichts aus­zusetzen. Lebt sich ja sicher nicht schlecht von meinem garan­tierten Geld, nicht wahr?

An dieser Stelle möchte ich noch­mal fragen, was 58 öffent­lich-­recht­liche Radio­sender und 23 öffent­lich-­recht­liche Fern­seh­sender noch mal mit einer Grundver­sorgung zu tun haben? Für eine Grund­ver­sorgung täten es mich Sicher­heit eine Hand voll Fern­seh­sender und meinet­wegen pro Bundes­land ein Radio­sender. Und man sage mir nicht, dass man es älteren Men­schen nicht zu­munten könne, Rock und Pop zu hören, oder den jüngeren nicht, Volks­musik oder Klassik zu hören. Das Pro­blem kann man lösen, indem man die Sende­zeit auf die Ziel­gruppen aufteilt. So wie früher. Außer­dem gibt es heute genügend Privat­sender, so daß keine Klientel zu kurz kommt. Die öffent­lich-­recht­lichen Rund­funk­an­stalten mit ihrer Selbst­bedienung­smentali­tät sind meiner Mei­nung nach keinen Deut besser, als jene Raub­kopierer [*], über die sich die Tatort-­Autoren so weh­leidig echauffieren. Sie ziehen mir das Geld per Gesetz aus der Tasche und finan­zieren damit Millionen verschlingende Wetten-Daß? Sendungen mit After­show­partys für die Promis, regel­rechte Volks­musik­exzesse, dutzende Tele­novelas, Koch­shows ohne Ende und Ver­stehen Sie Spaß- Grau­sam­keiten mit so seichten Witzchen, daß man sich wirk­lich fragen muß wer darüber eigentlich lachen kann? Die Krönung aber sind die diversen Preis­ver­leih­ungen, in denen sich die Fern­seh­stars gegen­seitig beweih­räuchern. Hoch­kultur und Bildung vom Aller­feinsten.

Das schlimme daran ist aber, daß das öffen­tlich-­recht­liche Angebot niemals mehr auf ein gesundes Maß schrumpfen wird, sondern nur eine Richtung kennt: Es bläht sich immer noch weiter auf und kostet immer noch mehr Geld. Und noch mehr und noch mehr... Die Inten­danten jedenfalls werden schon dafür sorgen, daß kein Arbeits­platz weg­fällt und warum sollte man auch kleckern, wenn man dank gesetz­licher Zwangs­abgabe klotzen kann? Und ich muss das bezahlen, ob ich den Content sehen will oder nicht (eher nicht). Das wäre so, als würde ich eine Zeit­schrift heraus­geben und in jeden Brief­kasten eine stecken und jeder müßte sie bezahlen, ob er die Zeit­schrift nun haben wollte oder nicht. Schließ­lich hätte sie jeder lesen können. Ob er es getan hat oder nicht, wäre egal. Für mich be­deutet der Begriff Gebühr aber etwas anderes, näm­lich für in An­spruch genom­mene Lei­stungen zu bez­ahlen.

Zum Schluß möchte ich mal die Frage in den Raum stellen, wie­viele Tatort Epi­soden mehr oder weniger abge­kupfert - oder sagen wir mal von anderen Krimis inspi­riert sind. Sollte das der Fall sein, und die Wahr­schein­lich­keit ist ange­sichts einer doch be­grenzten Anzahl denk­barer Plots sehr hoch, wäre die Urheber­rechts­ver­letzung der Tatort-­Autoren eine weit­aus schlimmere An­gelegen­heit, als der un­recht­mäßige Konsum, weil hier nämlich intellekt­uelle Leistungen anderer als die eigenen ver­kauft werden. Und ich möchte noch vor­sichtig fragen, wie es eigentlich sein kann, daß die von meinen GEZ-­ Gebühren finan­zierten Tatort Episoden bei Media Markt & Co. als DVD zum Ver­kauf an­geboten werden und damit erneut Ein­nahmen ge­neriert werden? Ich jeden­falls finde es nicht in Ord­nung, daß man für Pro­dukte, die man durch Zwangs­abgaben bereits bezahlt hat, noch einmal zur Kasse gebeten wird. Die Sachen gehören kosten­los ins Netz gestellt! Und zwar nicht nur ein paar Tage.

[*]   Zum Begriff Raubkopierer 

§ 249 StGB Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter An­wendung von Drohungen mit gegen­wärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde beweg­liche Sache einem anderen in der Ab­sicht weg­nimmt, die Sache sich oder einem Dritten recht­swidrig zu­zueignen, wird mit Freih­eits­strafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Frei­heits­strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Der Begriff Raubkopie wurde von der Film und Musik­industrie einge­führt, um ein minder­schweres Delikt wie ein schweres Ver­brechen aus­sehen zu lassen. Man wollte damit Kinder und Jugend­liche kriminali­sieren. Wie es aus­sieht, hat das auch gut funktio­niert und nicht mal mehr die Politik oder die Behörden ver­schwenden auch nur einen Gedanken die Per­ver­tierung dieses Begriffs, sondern benutzen ihn im Gegen­teil bedenken­los selbst:

Im übrigen jammern die Musik­industrie und die Film­industrie schon seit der Ein­führung der Compact Cassette und der Viedo Casette auf hohem Niveau. Auch da wurde behauptet, diese Techno­logie wären ihr Ende . Wir wir heute wissen, war das nicht ihr Ende.

 vorherige Seite dieser Artikel nächste Seite

nach oben