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Erstellt: | 07.08.2016 |
Aktualisiert: | 11.02.2017 Link |
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Die Schlagzeile:

03.08.2016: ...als würden Muslime für Aliens gehalten
Fast jeder zehnte Einwohner Berlins ist muslimisch, jeder zweite davon ein Deutscher. Wie geht die Stadt
damit um? Ein Gespräch mit Berlins Bürgermeister Müller und der stellvertretenden Außenamtssprecherin
Chebli über den Islam in Deutschland.
[
Quelle]

Sawsan Chebli ist seit 2014 Sprecherin des
auswärtigen Amtes
der Bundesrepublik Deutschland. In einem am 03.08.2016 veröffentlichten Gespräch mit Berlins
Bürgermeister Müller erklärt sie uns, was die Merkmale einer - aus ihrer Sicht -
gelungenen Integration sind. Als Beispiel nimmt sie kurzerhand ihren Vater, der seit 1970
in Deutschland lebt:

Deutsche hingegen, die hier geboren sind, Chebli's Studium bezahlt haben, aber der falschen Partei angehören oder die falsche Meinung haben, hält Chebli für nicht so gut integriert, würden sie doch angeblich die Verfassung in Frage stellen. Man könnte das glatt als schlechten Witz durchgehen lassen, hätte das Irgendjemand gesagt. Daß eine solche Äußerung aber von der stellvertretenden Sprecherin des Auswärtigen Amts gemacht wird, ist schon ein kleines Skandälchen und mir deshalb diesen Artikel wert. Lassen wir sie im Glauben, ausgerechnet die AFD, die ja immerhin Frau Merkel mehrfach dazu aufgefordert hat, sich endlich wieder an das Grundgesetz zu halten, würde die Verfassung in Frage stellen. Ersparen wir uns auch, das zweifelhafte Demokratieverständnis von Frau Chebli zu analysieren.
Fragen wir uns statt dessen, wie es denn ihrer Meinung nach mit der Verfassungstreue ihres Vaters
bestellt ist, der ja nach ihren Worten ein frommer Muslim sein soll. Cheblis Vater bekam
kein Asyl und wurde drei Mal ausgewiesen. Jedes Mal kam er illegal zurück, was eine
Straftat
ist, bis er schließlich geduldet wurde. Weiß Frau Chebli denn nicht, daß für einen frommen Muslim
nur das islamische Recht der Scharia gelten kann und daß dieses leider vollkommen unvereinbar mit
dem Grundgesetz ist? Der Koran und die daraus abgeleitete Scharia entsprechen dem immerwährenden
und niemals in Frage zu stellenden Willen Allahs und sie
erlauben
unter anderem...
- Verwandtenheirat
- Polygamie
- Geschlechtsverkehr mit Kindern
- (Zwangs-) Heirat von Kindern
- Körperverletzungen (Peischenhiebe, Abtrennung von Gliedmaßen)
- Todesstrafe
- Versklavung, Halten von Sexsklavinnen
- Vergewaltigung der Kriegsbeute
- Vergewaltigung der eigenen Frau
- Bestrafung von Homosexualität
- Freikaufen von Strafe durch Blutgeld
- Vergeltung
- Tierquälerei (Schächten)
... um nur die wichtigsten Beispiele zu nennen. Das sind alles Dinge, die bei uns Straftaten sind
und damit nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind. Ein Moselm kann sich vielleicht mit unserer
Verfassung irgendwie arrangieren ohne aufzufallen. Für jemanden, der sich aber selbst einen
frommen Moslem nennt, ist das jedoch absolut unmöglich, er muß
ständig gegen Recht, Gesetz oder gesellschaftliche Konventionen in unserem Land verstoßen, weil der
Islam sich eben nicht auf religiöse Rituale beschränkt, sonden eine alles umfassende, totalitäre
Ideologie ist, die alles im Leben ihrer Anhänger regelt,
sogar in welche Richtung sie ihre
Notdurft
verrichten müssen oder wem sie die Hände schütteln dürfen und wem nicht.
In einer Demokratie wie der unseren gelten der Wille des Volkes und die von Menschen gemachten Regeln und Gesetze der Gesellschaft. Für einen frommen Moslem kann aber nur das Wort und der Wille Allahs gelten. Demokratie und Islam sind daher nicht nur inkompatibel, sondern schließen einander kategorisch aus!

Wie verbindlich die Scharia für einen frommen Moslem ist, wird sehr deutlich, wenn man sich
einmal die
Kairoer Menschenrechtserklärung
ansieht. Diese lautet in Artikel 2:
- Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.
- Es ist verboten, Mittel einzusetzen, die zur Vernichtung der Menschheit führen.
- Solange Gott dem Menschen das Leben gewährt, muss es nach der Scharia geschützt werden.
- Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.
Wir lesen da oben, daß im Islam das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf
Leben nicht uneigeschränkt gültig sind. Sieht das Schariarecht eine
Hadd-Strafe
vor, gehen Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit verloren. Die Scharia steht
darüber. Das ist niemals mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen.
Zum Ende der Zeiten wird es
viele Kriege geben, wie wir heute sehen. Wegen dieser Kriege werden Frauen gefangen genommen
und zu Sexsklavinnen gemacht [...]. Anschließend kann ihr Herr Beziehungen mit ihr haben,
weil es im Islam akzeptabel ist, Beziehungen mit einer Frau zu haben, die Ihre Frau oder
Ihre Sklavin ist
Imam
Ali Hammuda,
2016 Wales
Soviel zum Islam und der Scharia. Ein Wort noch zu Chebli's Vater, der seit 55 Jahren in Deutschland lebt und nach ihren eigenen Worten Analphabet ist, der deutschen Sprache kaum mächtig und den sie trotzdem für gut integriert hält.

Man muß leider sagen, daß Menschen wie er keine Seltenheit in diesem Land sind. Leider machen es die
muslimischen Parallelgesellschaften und unser laxer Umgang mit dem Problem den Einwanderern sehr
leicht, hier über Jahrzehnte zu leben, ohne die deutsche Sprache lernen zu müssen. Ganze Stadtgebiete
sind fest in der Hand des eigenen Kulturkreises. Friseure, Supermärkte, Halal-Metzger und -Bäcker,
Moscheen, Ärzte und sogar für die Rechtsprechung unter der Hand ist gesorgt, denn es gibt
selbstverständlich auch eine sehr lebendige
Paralleljustiz.
Man bleibt unter sich, mal lebt und liebt unter sich und man heiratet auch unter sich.
Die eroberten Gebiete werden inzwischen unverhohlen als Besitz reklamiert und Hoheitsrechte
beansprucht. Und falls doch mal ein Behördengang nötig ist, stellen die Ämter Übersetzer oder Helfer
beim Ausfüllen der Anträge zur Verfügung. Und dank der Satellitenschüssel hat
Chebli's Vater in den
55 Jahren vielleicht schon wieder vergessen, daß er in Deutschland lebt.
Mit Integration hat das alles freilich nichts zu tun. Jemand, der nicht lesen und nicht schreiben kann und kaum ein Wort der Sprache des Landes versteht, in dem er lebt, ist alles, nur nicht integriert. Aber vielleicht weiß die Sprecherin des auswärtigen Amtes ja auch gar nicht, was das Wort überhaupt bedeutet?
Links
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