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Erstellt: | 30.06.2012 |
Aktualisiert: | 27.01.2014 |
Aktuelles Tagesgeschehen
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Die Schlagzeile:
28.06.2012: Westerwelle kritisiert Urteil gegen Beschneidungen
Berlin - Außenminister
Guido Westerwelle (FDP) geht auf Distanz zum Urteil des Landgerichts Köln
über religiöse Beschneidungen. Der Richterspruch habe im Ausland
"Irritationen" ausgelöst, sagte Westerwelle der Bildzeitung.
"Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist,
in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen
wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt
sind.
[
Quelle]
[ Urteil ]
Herr Westerwelle hat recht. Wir dürfen es nicht zulassen, daß wir im Ausland als intolerant erscheinen. Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und der Würde des Menschen können nicht grenzenlos sein und müssen selbstverständlich hinter dem Recht auf freie Ausübung der Religion zurückstehen. Das hat schon der damalige Innenminister Schäuble ganz richtig erkannt als er sagte:
Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.
Und deshalb verbessert es das Ansehen Deutschlands auch, wenn wir endlich die heilige Scharia, das Rechtssystem des Islam, anerkennen. So eine kleine Steinigung morgens auf dem Marktplatz schadet ja (fast) niemandem und fördert durch die Bewegung der Teilnehmer auch deren Gesundheit. Steine sammeln und werfen bringt unseren Kreislauf ordentlich in Schwung. Und warum sollen wir den muslimischen Mitbürgern nicht auch mal das eine oder andere Ehrenmördchen durchgehen lassen? Dann hat die Polizei auch endlich wieder Zeit, sich um die wirklichen Probleme zu kümmern. Es soll ja immer noch Autofahrer geben, die sich nicht anschnallen oder während der Fahrt telefonieren!
Und weil wir Deutschen besonders tolerant sind, sollte zwischendurch auch mal ein Menschenopfer für die zahlreichen Satanisten unter uns drin sein. Ist doch sicher auch ein großer Spaß! Man könnte das am Samstag abend im Fernsehen übertragen, wo Gottschalk ja gerade eine große Lücke hinterlassen hat. Na ja, ein wenig barbarisch wäre das vielleicht schon, aber um im Ausland gut da zu stehen, müssen wir uns eben ein wenig zurück entwickeln. Wenn die anderen Kulturen und Religionen es nicht schaffen, sich endlich mal ein bißchen weiter zu entwickeln, müssen wir ihnen eben entgegen kommen.
Auch die Restriktionen gegenüber den christlichen Kirchen machen im Lichte der neuen Toleranz keinen Sinn mehr. Wir sollten endlich mal wieder ein paar Hexen verbrennen und Teufel austreiben, da würden die im Ausland aber staunen! Auch daß wir bei der Taufe dazu übergegangen sind, nur die Stirn des Kindes vorsichtig mit Wasser zu beträufeln, anstatt wie früher gleich das ganze Balg ins heilige Wasser zu tunken, muß revidiert werden. Verglichen mit der Beschneidung fehlt dem Kind ja hinterher nichts und die im Ausland lachen doch über uns, daß wir unsere Kinder wie Zuckerpüppchen behandeln!
Wer bis hierher die Ironie nicht erkannt hat, der braucht gar nicht weiter zu lesen. Die Denkweise mancher Politiker erschließt sich mir manchmal einfach nicht und ich stehe fassungslos da. Denn beispielsweise auch die Grünen- Politikerin Claudia Roth, die ja sonst vehement für Menschenrechte eintritt, plädiert angesicht dessen, daß von einem Beschneidungsverbot insbesondere Juden und Muslime betroffen wären, plötzlich für Toleranz gegenüber der Verstümmelung männlicher Genitalien im Namen der Religion. Was für eine bigotte Arschkriecherei!
Aber das Kölner Landgericht (Pressemitteilung, Urteil), welches für Recht befunden hatte, daß die nicht medizinisch indizierte Beschneidung an Kindern eine Körperverletzung darstellt, hat natürlich vollkommen recht, denn wenn man sich die Paragrafen 223 bis 226 des StGB einmal ansieht, dann ist das Abschneiden von Körperteilen ohne medizinische Notwendigkeit und ohne die Zustimmung des Betroffenen zweifellos eine tatbestandsmäßige Körperverletzung. Was denn sonst? Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob eine sexuelle, kriminelle oder religiöse Motivation dahinter steht. Das Strafgesetzbuch kennt da keinen Unterschied und das ist nach meiner Meinung auch gut so, denn es ist nicht einzusehen, daß den Kirchen Rechte eingeräumt werden, die bei fehlender religiöser Motivation eigentlich Straftaten sind!
In der Diskussion um die religiöse Beschneidung werden von den Befürwortern nun allerlei Scheinargumente ins Feld geführt, die aber alle an der Sache vorbeigehen. Beispielsweise sei ein beschnittener Penis hygienischer und bereite deshalb, und wegen seiner sensorischen Abstumpfung den Frauen mehr Vergnügen weil die Männer länger können bzw. müssen. Auch wäre die Bescheidung aus eben diesen Gründen sehr verbreitet in den USA. Letzteres stimmt übrigens nicht, weil die Beschneidung in den USA einst gemacht wurde, um der unanständigen Onanie Einhalt zu gebieten. Aber alle diese Argumente spielen in der Diskussion um das Urteil ohnehin keine Rolle, selbst dann nicht, wenn sie wahr wären. Es kann sich auch jeder erwachsene Mann beschneiden lassen wie und warum er mag, darum geht es hier überhaupt nicht.
Es geht in der Diskussion einzig und allein darum, daß hier einem hilf- und wehrlosen jungen Menschen im Alter von weniger als 9 Tagen (Bei den Juden) ein hochsensibles Körperteil amputiert wird und ihm nicht die Chance gelassen wird, irgendwann später selbst zu entscheiden, ob er lieber mit oder ohne Vorhaut leben möchte. Das erfüllt in Deutschland nicht nur den Straftatbestand der Körperverletzung, sondern stellt auch eine schwere Diskriminierung der Männer dar. Oder wie soll man es sonst verstehen, daß die Genitalverstümmelung bei Mädchen in der westlichen Welt zurecht geächtet wird und übrigens auch von der Bundesregierung selbstverständlich als Straftat eingeschätzt wird, aber die Beschneidung der Buben toleriert werden soll, um nur ja keine Irritationen im Ausland auszulösen? Wieder mal nur, weil es um Juden und Muslime geht und man an diesen keine Kritik üben darf? So scheints zumindest und sicher liege ich da nicht daneben.
Das beschwichtigende Argument, es handele sich ja nur um einen minimalen Eingriff trägt übrigens nicht, denn nicht der Eingriff als solcher ist schwerwiegend, sondern seine Folgen. Denn der Unterschied zwischen einem Leben mit einem vollständigen Penis und einem beschnittenen Glied ist nicht unerheblich, nicht nur im sexuellen Bereich, sondern auch im täglichen Leben. Nicht wenige Männer interessieren sich deshalb für eine Rekonstruktion der Vorhaut. Schwer wiegt somit der Eingriff in das Leben und die Selbstbestimmung des Kindes und weniger der eigentliche medizinische Eingriff.
übrigens ist die Beschneidung jüdischer und muslimischer Kinder keineswegs ein Akt der Regligionsausübung, welcher von Artikel 4 GG gedeckt wäre. Und zwar deshalb nicht, weil dem Kind durch die Beschneidung das Recht auf freie Ausübung der Religion gerade entzogen anstatt gewährt wird: Der beschnittene Penis ist nämlich ein Symbol für die Zugehörigkeit zum Judentum bzw. zum Islam. Zwar kann das Kind als Erwachsener immer noch frei wählen, welche Religion es ausüben möchte, aber das Symbol bleibt - ähnlich einem Brandzeichen - erhalten weil man die Vorhaut ja schwer wieder annähen kann.
Das Recht auf freie Religionsausübung nach Artikel 4 GG kann von den Eltern nicht so überbordend in Anspruch genommen werden, um damit das dem Kinde gleichermaßen zustehende Recht auf freie Religionsausübung einzuschränken oder gar zu entziehen. Das wäre paradox und sicher nicht im Sinne des Artikel 4 GG, denn Grundrechte gelten für alle Menschen ohne Ansehen von Alter und Geschlecht. Und nur weil Kinder zunächst nicht fähig sind, eigene Entscheidungen zu treffen und Grundrechte bewußt wahrzunehmen, darf das von den Eltern nicht unter dem Deckmäntelchen der freien Religionsausübung gewissermaßen als günstige Gelegenheit ausgenutzt werden, um irreversible Fakten zu schaffen, die dann das Recht auf freie Religionsausübung der Kinder für den Rest ihres Lebens auch als Erwachsene einschränken. Das kann und darf das deutsche Recht nicht erlauben, denn unsere Freiheiten enden da, wo Rechte anderer beginnen und das muß auch für die Religionsfreiheit gelten.
Und nun zurück zu Westerwelles Sorge um das Ansehen Deutschlands im Ausland. Das Ansehen und der Respekt kann für Deutschland nur steigen, wenn wir zu unseren Werten und Prinzipien stehen, diese aufrechterhalten und verteidigen, so wie das übrigens alle anderen Länder und Kulturen auch tun. Unser Grundgesetz ist wohl durchdacht und wenn es nicht ausgerechnet von unseren Politikern ständig gebeugt werden würde, wie es offensichtlich auch jetzt wieder geplant wird, könnten wir richig stolz darauf sein.
Und noch eine Bemerkung zum geradezu reflexhaften Vorwurf des Antisemitismus. Meiner Meinung nach hätte das Kölner Urteil schon vor über 60 Jahren gesprochen werden müssen. Aber man hat aus political correctness weggeschaut und die massenhaften Körperverletzungen mitten in Deutschland stillschweigend toleriert. Prosemitismus, sozusagen. Indem man jetzt endlich hinschaut und das deutsche Recht zur Anwendung kommen läßt, korrigiert man lediglich die Schieflage auf der Waage von Justizia. Das Kölner Urteil hat deshalb nichts mit Antisemitismus zu tun, wie man schon wieder überall lesen kann, sondern stellt Recht und Gerechtigkeit wieder her, denn auch ich habe nicht das Recht, die körperliche Integrität eines anderen Menschen zu verletzen. Wer mit unseren Grundwerten und unserem Rechstsystem nicht leben kann oder will, macht sich entweder bewußt strafbar oder lebt halt woanders. Das gilt für mich übrigens genauso.
Das Urteil ist übrigens rechtskräftig, weil die Anklagebehörde keine Aussicht auf Erfolg gesehen haben will und nicht in Revision gegangen ist. Wie ich die Sache sehe, ist das aber eine politisch motivierte Entscheidung. Man stelle sich nur vor, die Sache wäre bis zum BGH oder gar bis zum BVerG gegangen und die Kölner Richter hätten mit ihrem Urteil recht behalten. So aber kann man mit den Beschneidungen weiter machen wie bisher, denn das Urteil eines Landgerichts ist für andere Fälle ohne Belang und man kann sagen, es war ja nur ein Landgericht mit einer unbedeutenden Einzelmeinung. Ich denke, dem Staatsanwalt wurde von ganz weit oben dringend nahegelegt nicht in Revision zu gehen.
02.07.2012 Update:
[ Quelle]
13.07.2012 Update 2: Man kann soeben in den Nachrichten lesen, daß die Bundesregierung zügig ein Gesetz auf den Weg bringen will, welches die Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen aus religiösen Gründen ausdrücklich erlauben soll. Die uralten religiösen Bräuche dürften nicht eingeschränkt werden, sagte Regierungssprecher Seibert und weiter: "Wir wissen, da ist eine zügige Lösung notwendig, da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden."
Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention, Absatz 3:
Die Vertragsstaaten
treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um
überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder
schädlich sind,
abzuschaffen.
Deutschland hat 1992 unterschrieben.
Ich fasse es einfach nicht!
Bei Tieren ist das Kupieren, also das Abtrennen von Körperteilen, seit 1998 nach dem Tierschutzgesetz verboten und alle Parteien prahlen damit, den Tierschutz nach vielen Jahren des Streits endlich ins Grundgesetz aufgenommen zu haben. Für Kinder soll die Hürde für medizinisch nicht indizierte Amputationen aber niedriger sein als beispielsweise für Hunde. An Menschenkindern soll nach Herzenslust rumgeschnibbelt werden, nur weil eine reformunfähige Religion das so will und man laut Regierungssprecher Seibert jüdisches und muslimisches religiöses Leben in Deutschland wolle. Wenn das so ist, braucht man in Deutschland künftig nur die passende Religion zu gründen, um das Grundgesetz auszuhebeln. Da sind unsere lieben Politiker ja allesamt mal wieder schön vor den Muslimen und Juden eingeknickt. Es ist einfach unglaublich. Liebe Frau Merkel, da wir ja sicher niemanden diskriminieren wollen, wollen wir doch auch aztekisches und afrikanisches Leben in Deutschland. Und die haben auch ganz alte religiöse Bräuche und schnibbeln ebenfalls gerne mal an Menschen herum. Ach wie jetzt? Das ist was anderes? Ach so, wie mans eben gerade braucht. Und ich dachte wir leben in einem Rechtsstaat. So kann man sich irren.
Gerade lese ich in der Berliner Morgenpost
Der Berliner Andreas Nachama, Rabbiner und Direktor der Stiftung der Topographie des Terrors, sprach von "Antisemitismus in Reinform". Scharf kritisierte er die Entscheidung: "Ein deutscher Richter soll doch lieber das Maul halten, statt das Kindeswohl als Argument gegen die Beschneidung anführen, solange durch den Alkohol- oder Nikotinmissbrauch werdender Mütter lebenslang geschädigte Kinder zur Welt kommen.
Da ich die letzten Tage ständig derart abstruse Vergleiche lesen durfte, habe ich eine eigene kleine Seite angelegt, auf der ich mit mit diesen Argumenten befasse. Sie finden diese Extra Seite hier.
Quelle: Jacques Tilly
www.giordano-bruno-stiftung.de
19.07.2012 Update 3: Wie man durchaus vermuten durfte, hat Alice Schwarzer übrigens nichts gegen die Verstümmelung männlicher Genitalien einzuwenden. Hand hoch: Wundert das jemanden? [ Quelle Update vom 27.01.2014: Alice Schwarzer hat die Seite gelöcht: Hier der Link zum Wayback-Archiv: Quelle und hier der Text zum Nachlesen] Wer sich gegen die Beschneidung jüdischer und muslimischer Buben engagieren möchte, kann das aktuell bei dieser Petition tun.
Der Deutsche Bundestag hat heute mit breiter Mehrheit dem fraktionsübergreifenden Antrag zur Rechtlichen Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen zugestimmt. CDU, CSU, FDP und SPD sind sich einig, die Beschneidung legalisieren oder zumindest straffrei stellen zu wollen. Die Grünen geben vor, es gehe ihnen zu schnell, sind jedoch ebenfalls für die Legalisierung. Allen voran Claudia Roth und Volker Beck. Bei einer so eiligen und ungewöhnlichen politischen Eintracht ist dieser Käse wohl gegessen und ich wünsche unseren jüdischen und muslimischen Mitbügern auch weiterhin ein fröhliches Schnibbeln an den Geschlechtsteilen ihrer Kinder. Meiner Meinung nach hat Deutschland damit eine einmalige Chance verpaßt, denn man hätte sich auf das Grundgesetz und die Kinderrechtskonvention berufen können, ohne sich dem Verdacht des Antisemitismus oder Rassismus aussetzen zu müssen. Man hätte ein Zeichen gegen religiöse Gewalt setzen können und die Religionen zwingen können, diese barbarischen Riten neu zu überdenken. Damit wäre vielleicht die so dringend notwendige Reform in Gang gekommen. Man hätte mit einem Verbot der Beschneidung an Kindern vor allem auch jenen muslimischen und jüdischen Mitbürgern zur Seite stehen können, die ihren Kindern eigentlich kein Leid zufügen wollen, denn sie hätten sich gegenüber den religiösen Verfechtern dieser Barbarei auf die Rechtslage berufen und ihre Kinder verschonen können. Mit der Legalisierung der Beschneidung jedoch liefert man gerade diese Juden und Muslime erst recht dem Gruppenzwang religiöser Fundamentalisten aus, denn wenn es sogar offiziell erlaubt ist, dann kann es doch nicht schlimm sein, oder? Oh Deutschland...
25.07.2012 Update 4: Soeben habe ich Post aus dem Justizministerium bekommen. Antwort auf mein Protestschreiben an Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Die Antwort ist - wie sollte es anders sein - ein Standardschreiben, welches wohl sehr viele andere Leute auch bekommen haben. Daher möchte ich einen Teil daraus zitieren. Frau Leutheusser-Schnarrenberger erklärt mir, daß das Abtrennen von Teilen des männlichen Geschlechtsorgans keine Beschädigung darstelle und außerdem gesundheitlich von Vorteil wäre. Ehrlich gesagt, bin ich einigermaßen schockiert, daß die Justizministerin diese dummen, halbwaren Scheinargumente der Beschneidungsbefürworter unreflektiert übernimmt:
Es wäre jedoch ein verheerendes Zeichen für die jüdische und muslimische
Bevölkerung in Deutschland und weltweit, wenn der Eindruck entstünde,
dass gerade in Deutschland wichtige und althergebrachte Teile der
Religionsausübung vieler Millionen Bundesbürger nicht mehr
gewährleistet würden.
In Deutschland werden religiös motivierte männliche Genitalbeschneidungen
in der Regel unter klinischen Bedingungen von speziell ausgebildetem Personal durchgeführt
und führen dadurch zu vernachlässigbar
wenigen gesundheitlichen Komplikationen. Der Junge trägt, anders als
beispielsweise bei der weiblichen Genitalverstümmelung,
keine bleibenden Schäden davon. Im Gegenteil:
Die Weltgesundheitsorganisation und die Gesundheitsbehörden in Staaten
wie den USA sind, durch wissenschaftliche Studien, zu dem Schluss gekommen, dass
eine männliche Zirkumzision positive
gesundheitliche Auswirkungen hat, zum Beispiel bei der Verhinderung der
Ansteckung mit dem HI-Virus.
Immerhin wissen wir Männer jetzt, daß es keine Beschädigung darstellt,
wenn man Teile unserer Genitalien entfernt. Na dann...