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Erstellt:30.06.2012
Aktualisiert:27.01.2014
  

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 28.06.2012:  Westerwelle kritisiert Urteil gegen Beschneidungen 

 Berlin - Außen­minister Guido Wester­welle (FDP) geht auf Dis­tanz zum Urteil des Land­gerichts Köln über religiöse Beschnei­dungen. Der Richter­spruch habe im Ausland "Irri­tationen" aus­gelöst, sagte Wester­welle der Bild­zeitung. "Es muss klar sein, dass Deutsch­land ein welt­offenes und tolerantes Land ist, in dem die Religions­freiheit fest verankert ist und in dem religiöse Tradi­tionen wie die Beschnei­dung als Ausdruck religiöser Viel­falt geschützt sind.
[ Quelle ]  [ Urteil ]

Herr Wester­welle hat recht. Wir dürfen es nicht zulassen, daß wir im Aus­land als intolerant erscheinen. Die Grund­rechte auf körperliche Unver­sehrt­heit und der Würde des Men­schen können nicht grenzen­los sein und müssen selbst­verständ­lich hinter dem Recht auf freie Ausübung der Religion zurück­stehen. Das hat schon der damalige Innen­minister Schäuble ganz richtig erkannt als er sagte:

 Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.

Und deshalb ver­bessert es das Ansehen Deutsch­lands auch, wenn wir endlich die heilige Scharia, das Rechts­system des Islam, anerkennen. So eine kleine Steinigung morgens auf dem Markt­platz schadet ja (fast) niemandem und fördert durch die Bewe­gung der Teil­nehmer auch deren Gesund­heit. Steine sammeln und werfen bringt unseren Kreis­lauf ordent­lich in Schwung. Und warum sollen wir den mus­limischen Mit­bürgern nicht auch mal das eine oder andere Ehren­mördchen durch­gehen lassen? Dann hat die Polizei auch endlich wieder Zeit, sich um die wirk­lichen Probleme zu kümmern. Es soll ja immer noch Auto­fahrer geben, die sich nicht anschnallen oder während der Fahrt tele­fonieren!

Und weil wir Deutschen besonders tolerant sind, sollte zwischen­durch auch mal ein Menschen­opfer für die zahl­reichen Satanisten unter uns drin sein. Ist doch sicher auch ein großer Spaß! Man könnte das am Samstag abend im Fern­sehen übertragen, wo Gott­schalk ja gerade eine große Lücke hinter­lassen hat. Na ja, ein wenig bar­barisch wäre das vielleicht schon, aber um im Ausland gut da zu stehen, müssen wir uns eben ein wenig zurück entwickeln. Wenn die anderen Kulturen und Reli­gionen es nicht schaffen, sich end­lich mal ein bißchen weiter zu ent­wickeln, müssen wir ihnen eben ent­gegen kommen.

Auch die Restrik­tionen gegen­über den christ­lichen Kirchen machen im Lichte der neuen Toleranz keinen Sinn mehr. Wir sollten end­lich mal wieder ein paar Hexen ver­brennen und Teufel aus­treiben, da würden die im Ausland aber staunen! Auch daß wir bei der Taufe dazu über­gegangen sind, nur die Stirn des Kindes vor­sichtig mit Wasser zu beträufeln, anstatt wie früher gleich das ganze Balg ins heilige Wasser zu tunken, muß revi­diert werden. Ver­glichen mit der Be­schneidung fehlt dem Kind ja hinter­her nichts und die im Ausland lachen doch über uns, daß wir unsere Kinder wie Zucker­püppchen behandeln!

Wer bis hierher die Ironie nicht erkannt hat, der braucht gar nicht weiter zu lesen. Die Denk­weise mancher Politiker er­schließt sich mir manchmal ein­fach nicht und ich stehe fassungs­los da. Denn beispiels­weise auch die Grünen- Politikerin Claudia Roth, die ja sonst vehement für Menschen­rechte ein­tritt, plädiert an­gesicht dessen, daß von einem Beschneidungs­verbot insbe­sondere Juden und Muslime be­troffen wären, plötzlich für Toleranz gegenüber der Ver­stümmelung männ­licher Genitalien im Namen der Religion. Was für eine bigotte Arsch­kriecherei!

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Aber das Kölner Land­gericht (PressemitteilungUrteil), welches für Recht befunden hatte, daß die nicht medi­zinisch indizierte Beschnei­dung an Kindern eine Körper­ver­letzung dar­stellt, hat natür­lich voll­kommen recht, denn wenn man sich die Para­grafen 223 bis 226 des StGB ein­mal ansieht, dann ist das Ab­schneiden von Körper­teilen ohne medi­zinische Not­wendig­keit und ohne die Zustimmung des Be­trof­fenen zweifel­los eine tat­bestands­mäßige Körper­ver­letzung. Was denn sonst? Und zwar voll­kommen unabhängig davon, ob eine sexuelle, krimi­nelle oder religiöse Moti­vation dahinter steht. Das Straf­gesetz­buch kennt da keinen Unter­schied und das ist nach meiner Mei­nung auch gut so, denn es ist nicht ein­zusehen, daß den Kirchen Rechte ein­geräumt werden, die bei fehlender religiöser Motivation eigent­lich Straftaten sind!

In der Diskussion um die religiöse Beschneidung werden von den Befür­wortern nun aller­lei Schein­argumente ins Feld geführt, die aber alle an der Sache vorbei­gehen. Beispiels­weise sei ein beschnit­tener Penis hygienischer und bereite des­halb, und wegen seiner sen­sorischen Abstumpfung den Frauen mehr Ver­gnügen weil die Männer länger können bzw. müssen. Auch wäre die Bescheidung aus eben diesen Gründen sehr ver­breitet in den USA. Letzteres stimmt übrigens nicht, weil die Beschneidung in den USA einst gemacht wurde, um der unanständigen Onanie Einhalt zu gebieten. Aber alle diese Argumente spielen in der Diskussion um das Urteil ohne­hin keine Rolle, selbst dann nicht, wenn sie wahr wären. Es kann sich auch jeder erwachsene Mann beschneiden lassen wie und warum er mag, darum geht es hier über­haupt nicht.

Es geht in der Diskussion einzig und allein darum, daß hier einem hilf- und wehr­losen jungen Men­schen im Alter von weniger als 9 Tagen (Bei den Juden) ein hoch­sensibles Körper­teil amputiert wird und ihm nicht die Chance ge­lassen wird, irgend­wann später selbst zu ent­scheiden, ob er lieber mit oder ohne Vor­haut leben möchte. Das erfüllt in Deut­schland nicht nur den Straf­tat­bestand der Körper­verletzung, sondern stellt auch eine schwere Dis­krimi­nierung der Männer dar. Oder wie soll man es sonst ver­stehen, daß die Genital­ver­stümmelung bei Mädchen in der west­lichen Welt zurecht geächtet wird und übri­gens auch von der Bundes­regierung selbst­verständlich als Straf­tat ein­geschätzt wird, aber die Beschnei­dung der Buben toleriert werden soll, um nur ja keine Irri­tationen im Ausland aus­zulösen? Wieder mal nur, weil es um Juden und Muslime geht und man an diesen keine Kritik üben darf? So scheints zumindest und sicher liege ich da nicht daneben.

Das beschwichtigende Argu­ment, es han­dele sich ja nur um einen mini­malen Ein­griff trägt übrigens nicht, denn nicht der Ein­griff als solcher ist schwer­wiegend, sondern seine Folgen. Denn der Unter­schied zwischen einem Leben mit einem voll­ständigen Penis und einem beschnittenen Glied ist nicht uner­heblich, nicht nur im sexuellen Bereich, sondern auch im täglichen Leben. Nicht wenige Männer interessieren sich deshalb für eine Rekonstruktion der Vor­haut. Schwer wiegt somit der Ein­griff in das Leben und die Selbst­bestimmung des Kindes und weniger der eigent­liche medi­zinische Ein­griff.

übrigens ist die Beschneidung jüdischer und mus­limischer Kinder keineswegs ein Akt der Regligions­ausübung, welcher von Artikel 4 GG gedeckt wäre. Und zwar deshalb nicht, weil dem Kind durch die Beschneidung das Recht auf freie Aus­übung der Religion gerade ent­zogen anstatt gewährt wird: Der beschnittene Penis ist nämlich ein Symbol für die Zugehörig­keit zum Juden­tum bzw. zum Islam. Zwar kann das Kind als Erwachsener immer noch frei wählen, welche Reli­gion es ausüben möchte, aber das Symbol bleibt - ähnlich einem Brand­zeichen - er­halten weil man die Vor­haut ja schwer wieder annähen kann.

Das Recht auf freie Religions­aus­übung nach Artikel 4 GG kann von den Eltern nicht so über­bordend in Anspruch genommen werden, um damit das dem Kinde gleicher­maßen zustehende Recht auf freie Religions­aus­übung ein­zu­schränken oder gar zu ent­ziehen. Das wäre paradox und sicher nicht im Sinne des Artikel 4 GG, denn Grund­rechte gelten für alle Menschen ohne Ansehen von Alter und Geschlecht. Und nur weil Kinder zunächst nicht fähig sind, eigene Ent­scheidungen zu treffen und Grund­rechte bewußt wahr­zunehmen, darf das von den Eltern nicht unter dem Deck­mäntelchen der freien Religions­ausübung gewisser­maßen als günstige Gelegen­heit aus­genutzt werden, um irrever­sible Fakten zu schaffen, die dann das Recht auf freie Religions­ausübung der Kinder für den Rest ihres Lebens auch als Erwachsene ein­schränken. Das kann und darf das deutsche Recht nicht erlauben, denn unsere Frei­heiten enden da, wo Rechte anderer beginnen und das muß auch für die Religions­freiheit gelten.

Und nun zurück zu Wester­welles Sorge um das Ansehen Deutsch­lands im Ausland. Das Ansehen und der Respekt kann für Deutsch­land nur steigen, wenn wir zu unseren Werten und Prinzipien stehen, diese auf­recht­erhalten und ver­teidigen, so wie das übrigens alle anderen Länder und Kulturen auch tun. Unser Grund­gesetz ist wohl durch­dacht und wenn es nicht aus­gerechnet von unseren Politikern ständig gebeugt werden würde, wie es offen­sichtlich auch jetzt wieder geplant wird, könnten wir richig stolz darauf sein.

Und noch eine Bemerkung zum geradezu reflex­haften Vorwurf des Anti­semitismus. Meiner Meinung nach hätte das Kölner Urteil schon vor über 60 Jahren ge­sprochen werden müssen. Aber man hat aus political correct­ness weg­geschaut und die massen­haften Körper­ver­letzungen mitten in Deutsch­land still­schweigend toleriert. Prosemitismus, sozu­sagen. Indem man jetzt endlich hin­schaut und das deutsche Recht zur An­wendung kommen läßt, korri­giert man ledig­lich die Schieflage auf der Waage von Justizia. Das Kölner Urteil hat deshalb nichts mit Anti­semitismus zu tun, wie man schon wieder über­all lesen kann, sondern stellt Recht und Gerechtig­keit wieder her, denn auch ich habe nicht das Recht, die körperliche Inte­grität eines anderen Menschen zu verletzen. Wer mit unseren Grund­werten und unserem Rechst­system nicht leben kann oder will, macht sich ent­weder bewußt straf­bar oder lebt halt woanders. Das gilt für mich übrigens genauso.

Das Urteil ist übrigens rechts­kräftig, weil die Anklage­behörde keine Aus­sicht auf Erfolg gesehen haben will und nicht in Revision gegangen ist. Wie ich die Sache sehe, ist das aber eine politisch moti­vierte Entscheidung. Man stelle sich nur vor, die Sache wäre bis zum BGH oder gar bis zum BVerG gegangen und die Kölner Richter hätten mit ihrem Urteil recht behalten. So aber kann man mit den Beschneidungen weiter machen wie bisher, denn das Urteil eines Land­gerichts ist für andere Fälle ohne Belang und man kann sagen, es war ja nur ein Land­gericht mit einer un­bedeuten­den Einzel­meinung. Ich denke, dem Staats­anwalt wurde von ganz weit oben dringend nahegelegt nicht in Revision zu gehen.

 02.07.2012 Update: 

[ Quelle ]

 13.07.2012 Update 2:  Man kann soeben in den Nach­richten lesen, daß die Bundes­regierung zügig ein Gesetz auf den Weg bringen will, welches die Beschnei­dung von muslimischen und jüdischen Jungen aus religiösen Gründen aus­drücklich erlauben soll. Die uralten religiösen Bräuche dürften nicht ein­geschränkt werden, sagte Regierungs­sprecher Seibert und weiter: "Wir wissen, da ist eine zügige Lösung not­wendig, da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden."

Artikel 24 UN-Kinder­rechts­konvention, Absatz 3:
 Die Vertrags­staaten treffen alle wirk­samen und geeig­neten Maß­nahmen, um über­lieferte Bräuche, die für die Gesund­heit der Kin­der schäd­lich sind, ab­zu­schaffen.
Deutschland hat 1992 unter­schrieben.

Ich fasse es einfach nicht! 

Bei Tieren ist das Kupieren, also das Abtrennen von Körpe­rteilen, seit 1998 nach dem Tier­schutz­gesetz verboten und alle Parteien prahlen damit, den Tier­schutz nach vielen Jahren des Streits end­lich ins Grund­gesetz auf­genommen zu haben. Für Kinder soll die Hürde für medi­zinisch nicht indizierte Ampu­tationen aber niedriger sein als bei­spiels­weise für Hunde. An Menschen­kindern soll nach Herzens­lust rum­geschnibbelt werden, nur weil eine reform­unfähige Religion das so will und man laut Regierungs­sprecher Seibert jüdisches und muslimisches reli­giöses Leben in Deut­schland wolle. Wenn das so ist, braucht man in Deutschland künftig nur die passende Reli­gion zu gründen, um das Grund­gesetz aus­zuhebeln. Da sind unsere lieben Politiker ja alle­samt mal wieder schön vor den Muslimen und Juden ein­geknickt. Es ist einfach unglaub­lich. Liebe Frau Merkel, da wir ja sicher niemanden dis­krimi­nieren wollen, wollen wir doch auch aztekisches und afrikanisches Leben in Deutschland. Und die haben auch ganz alte religiöse Bräuche und schnibbeln ebenfalls gerne mal an Menschen herum. Ach wie jetzt? Das ist was anderes? Ach so, wie mans eben gerade braucht. Und ich dachte wir leben in einem Rechtsstaat. So kann man sich irren.

Gerade lese ich in der Berliner Morgenpost

 Der Berliner Andreas Nachama, Rabbiner und Direktor der Stif­tung der Topo­graphie des Terrors, sprach von "Anti­semitismus in Rein­form". Scharf kriti­sierte er die Ent­scheidung: "Ein deutscher Richter soll doch lieber das Maul halten, statt das Kindes­wohl als Argument gegen die Beschnei­dung anführen, solange durch den Alkohol- oder Nikotin­miss­brauch werdender Mütter lebens­lang geschädigte Kinder zur Welt kommen.

Da ich die letzten Tage ständig derart abstruse Ver­gleiche lesen durfte, habe ich eine eigene kleine Seite angelegt, auf der ich mit mit diesen Argumenten befasse. Sie finden diese Extra Seite hier.

Klick zum Vergrößern

Quelle: Jacques Tilly
www.giordano-bruno-stiftung.de

 19.07.2012 Update 3:  Wie man durchaus vermuten durfte, hat Alice Schwarzer übrigens nichts gegen die Ver­stümmelung männ­licher Geni­talien einzu­wenden. Hand hoch: Wundert das jeman­den? [ Quelle  Update vom 27.01.2014: Alice Schwarzer hat die Seite gelöcht: Hier der Link zum Wayback-Archiv: Quelle und hier der Text zum Nachlesen] Wer sich gegen die Beschneidung jüdischer und muslimischer Buben engagieren möchte, kann das aktuell bei dieser Petition tun.

Der Deutsche Bundestag hat heute mit breiter Mehr­heit dem fraktions­über­grei­fenden Antrag zur Recht­lichen Regelung der Beschnei­dung minder­jähriger Jungen zu­gestimmt. CDU, CSU, FDP und SPD sind sich einig, die Beschnei­dung legali­sieren oder zu­mindest straf­frei stellen zu wollen. Die Grünen geben vor, es gehe ihnen zu schnell, sind jedoch eben­falls für die Legali­sierung. Allen voran Claudia Roth und Volker Beck . Bei einer so eiligen und ungewöhn­lichen politischen Ein­tracht ist dieser Käse wohl ge­gessen und ich wünsche unseren jüdischen und mus­limischen Mitbügern auch weiter­hin ein fröhliches Schnibbeln an den Geschlecht­steilen ihrer Kinder. Meiner Meinung nach hat Deutsch­land damit eine ein­malige Chance verpaßt, denn man hätte sich auf das Grund­gesetz und die Kinder­rechts­konvention berufen können, ohne sich dem Ver­dacht des Anti­semitismus oder Rassismus aus­setzen zu müssen. Man hätte ein Zeichen gegen religiöse Gewalt setzen können und die Reli­gionen zwingen können, diese bar­barischen Riten neu zu über­denken. Damit wäre vielleicht die so dringend not­wendige Reform in Gang ge­kommen. Man hätte mit einem Ver­bot der Beschnei­dung an Kindern vor allem auch jenen mus­limischen und jüdischen Mit­bürgern zur Seite stehen können, die ihren Kindern eigent­lich kein Leid zufügen wollen, denn sie hätten sich gegenüber den religiösen Ver­fechtern dieser Barbarei auf die Rechts­lage berufen und ihre Kinder ver­schonen können. Mit der Legali­sierung der Beschneidung jedoch liefert man gerade diese Juden und Muslime erst recht dem Gruppen­zwang religiöser Funda­menta­listen aus, denn wenn es sogar offi­ziell erlaubt ist, dann kann es doch nicht schlimm sein, oder? Oh Deutschland...

 25.07.2012 Update 4:  Soeben habe ich Post aus dem Justiz­ministerium bekommen. Antwort auf mein Protest­schreiben an Frau Leutheusser­-Schnarrenberger. Die Ant­wort ist - wie sollte es anders sein - ein Standard­schreiben, welches wohl sehr viele andere Leute auch bekommen haben. Daher möchte ich einen Teil daraus zitieren. Frau Leutheusser-­Schnarren­berger erklärt mir, daß das Ab­trennen von Teilen des männ­lichen Geschlechts­organs keine Beschädigung dar­stelle und außer­dem gesund­heitlich von Vor­teil wäre. Ehr­lich gesagt, bin ich einigermaßen schockiert, daß die Justiz­ministerin diese dummen, halb­waren Schein­argumente der Beschneidungs­befür­worter unreflektiert über­nimmt:

 Es wäre jedoch ein verheerendes Zeichen für die jüdische und mus­limische Bevölker­ung in Deutsch­land und welt­weit, wenn der Ein­druck entstünde, dass gerade in Deut­schland wichtige und alt­her­gebrachte Teile der Religions­aus­übung vieler Millionen Bundes­bürger nicht mehr gewähr­leistet würden.
In Deutschland werden religiös moti­vierte männliche Genital­beschnei­dungen in der Regel unter klinischen Bedingungen von speziell aus­gebildetem Personal durch­geführt und führen dadurch zu vernach­lässig­bar wenigen gesund­heit­lichen Kompli­kationen. Der Junge trägt, anders als beispiels­weise bei der weib­lichen Genital­ver­stümmelung, keine bleibenden Schäden davon. Im Gegen­teil: Die Welt­gesund­heits­organi­sation und die Gesund­heitsbehörden in Staaten wie den USA sind, durch wissen­schaft­liche Studien, zu dem Schluss ge­kommen, dass eine männ­liche Zirkum­zision positive gesund­heitliche Aus­wirkungen hat, zum Bei­spiel bei der Ver­hinderung der An­steckung mit dem HI-Virus.

Immerhin wissen wir Männer jetzt, daß es keine Beschädigung darstellt,
wenn man Teile unserer Genitalien entfernt. Na dann...  vorherige Seite dieser Artikel nächste Seite

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