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Erstellt:18.02.2014
Aktualisiert:01.04.2014
  

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Die Schlagzeile:

 18.02.2014:   Der ehemalige Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich ist sich in der Edathy-Affäre weiter­hin keiner Schuld bewusst 

 Es war meine Pflicht, sagte der CSU-Politiker am Dienstagmorgen im ZDF über sein Gespräch mit Sigmar Gabriel. Friedrich hatte dem SPD-Vorsitzenden im Oktober mit­geteilt, dass der Name des Sozial­demo­kraten Sebastian Edathy bei Ermittlungen im Aus­land auf­getaucht war. Er habe kurz vor der Regierungs­bildung das Ansehen Deutsch­lands wahren wollen, sagte Friedrich. Wenn dies ein Gesetz verbiete, gehöre es abgeschafft.
[ Quelle ]

Strafvereitelung im Amt?

 

Friedrich hat schon in seiner Amtszeit als Innen­minister deutlich zu ver­stehen gegeben, daß er seine eigene Meinung und seine eigene Moral wie selbst­verständ­lich über das geltende Recht setzt. Um beispiels­weise die skandlösen Praktiken des US-­Ameri­kanischen Geheim­dienstes NSA zu ver­teidigen, erklärte er kurzer­hand die Sicher­heit zu einem Supergrundrecht. Und anstatt, wie von ihm per Eid geschworen, die Inter­essen des deutschen Volkes zu ver­treten, Schaden von ihm ab­zu­wenden und die Grund­rechte der Deutschen zu ver­teidigen, tat er in der Sache: Nichts. Seine Un­tätigkeit in dem wohl größten Über­wachungs­skandal aller Zeiten erklärte der zwischen­zeitlich zum Land­wirt­schafts­minister ab­gestiegene Politiker lapidar mit den Worten "Ich hatte übrigens wichtigere Themen als die NSA-Affäre". [ Quelle ] Tat­sächlich darf man ver­muten, daß der eifrige Anhänger der Vor­rats­daten­speicherung und ständig Gesetzes­verschärfungen forderne Politiker in seiner Amtszeit als Innen­minister am liebsten gleich selbst beim schmutzigen Geschäft der NSA mit­gemischt hätte und den Straf­ver­folgungs­behörden möglichst gar eine Stand­leitung in das Rechen­zentrum der NSA hätte frei­schalten lassen. Daß es ein Super­grund­recht nicht gibt und es eigent­lich seine Aufgabe als Innen­minister gewesen wäre, die freiheitliche Grund­ordnung zu be­wahren und die bürgerlichen Grund­rechte zu schützen, war und ist Friedrich offen­sichtlich völlig egal oder er hat das das gar nie kapiert. Kann ja auch sein...

Der frühere nieder­sächsische Innen­minister Heiner Bart­ling sagte am 03.03.2014 bei der Staats­anwalt­schaft Hannover aus, daß Edathy nach eigenen Angaben bereits im Novem­ber 2013 durch einen In­for­manten über die Nach­forschungen des BKA in­formiert worden sei.

Und nun also der Fall Edathy. Ein Spitzen­politiker der großen Koaltion gerät in das Faden­kreuz der Ermittlungs­behörden weil er im Aus­land Nackt­fotos von prä-­puberierenden Knaben be­stellt hat. Ob diese Fotos straf­recht­lich rele­vant sind oder nicht, ist um­stritten und derzeit Gegen­stand staats­anwalt­schaft­licher Er­mittlungen. Bereits im Oktober 2013 bekommt der damalige Inne­mninsiter Friedrich von seinem Staats­sekre­tär für die Belange der Nach­richten­dienste Klaus-­Dieter Fritsche den Hinweis, daß der Name Edathy auf der Kunden­liste eines mut­maßlichen Kinder­porno­händlers in Kanada auf­getaucht sei und möglicher­weise Ungemach im poli­tischen Kreis drohe. Eine sehr ver­trau­liche Information und angesichts bevor­stehender Er­mittlungen ein klares Dienst­geheimnis. Dessen dürfte sich auch Friedrich bewußt gewesen sein.

Wäre Edathy ein normaler Bürger gewesen, hätten die Behörden erstens sofort er­mittelt und nicht erst nach zwei Jahren . Und der Be­schuldigte hätte bis zu dem Moment nichts davon er­fahren, an dem die Beamten mit einem Durch­suchungs­be­schluß vor der Türe gestanden wären. Das ist gängige Praxis und so wird ver­hindert, daß Beweise ver­nichtet oder bei­seite ge­schafft werden können. Da Edathy aber ein Spitzen­politiker war und damit in den Augen Friedrichs zum Kreis der elitären Kollegen gehörte, konnte und wollte Friedrich nicht schweigen. Anstatt die Behörden ermitten zu lassen, wollte Friedrich mit seinem Wissen den Lauf der Dinge ändern und gab seine brisante Information an die SPD weiter. Nach allem mensch­lichen Er­messen konnte ihm klar sein oder mußte er zumindest damit rechnen, daß Opper­mann und Gabriel auch ihrer­seits die Klappe nicht halten würden und Edathy auf dem einen oder anderen Weg gewarnt werden würde. Und so kam es denn auch. Edathy, offen­bar bestens über das drohende Un­gemach im Bilde, meldete sich just einen Tag vor dem Ein­gang eines (geöffneten!) Briefes der Staats­anwalt­schaft mit der Bitte um Auf­hebung der Immuni­tät an den Bundes­tag krank. Er ver­schwand ins Ausland und hatte nach Medien­berichten Beweise ver­nichtet und ver­schwinden lassen. So fehlten offen­bar mehrere Computer in ver­schiedenen Büros und Wohn­räumen. Seinen Dienst­rechner meldete Edathy kurzer­hand als gestohlen. Bei der Wohnungs­durch­suchung wurden außerdem Frag­mente einer oder mehrerer zerstörter Fest­platten gefunden.

Friedrich gibt zwar vor, er habe mit dem Ver­rat von Dienst­geheim­nissen an Gabriel und Oppermann das Ansehen Deutsch­lands wahren wollen und wenn dies ein Gesetz verböte, gehöre es nach seinen Worten ab­geschafft. Tat­sächlich hat er das An­sehen Deutsch­land zum wieder­holten Mal massiv beschädigt. Friedrich hat mit seinen Mausche­leien seine Amts­pflichten ver­letzt und - gewollt oder nicht - Straf­ver­eitelung begangen. Das Aus­plaudern von Dienst­geheim­nissen in den höchsten Kreisen der Politik hat ein­mal mehr gezeigt, daß Deutsch­land nichts weiter als ein Bananen­staat ist, in dem Willkür herrscht

In unserem so­genannten Rechts­staat gelten die Gesetze nicht für jeden, denn die partei­politischen Kumpeleien, Ver­strickungen und Abhängigkeiten und der damit einher­gehende, un­gehinderte Informations­fluß in den höchsten Kreisen der drei Gewalten ver­setzen die so­genannte Elite in eine Lage, in der Recht und Gesetz für sie schlicht nicht mehr relevant sind. Selbst wenn die Staats­anwalt­schaft un­abhängig ermitteln wollte, ist sie dazu oft gar nicht mehr in der Lage. Es obliegt schlicht­weg der Willkür der ein­geweihten oberen Staats­beamten und Politiker, welche Informationen sie zu welchen Zwecken nutzen oder nicht. Der Fall Edathy ist dafür ein weiterer Beweis. Man erinnere sich nur an Kohls plötz­lichen Gedächtnis­ver­lust  an Schäubles Schwarz­geld­koffer  oder an ver­schwundene Fest­platten  im Hause Strauß.

Was Friedrich, Gabriel und Oppermann getan haben, dafür kennt man bei der Polizei den Begriff Corps­geist. Auch dort wird Fehl­ver­halten unter den Kollegen gegen­seitig gedeckt, was letzt­lich dazu führt, daß auch die Polzei regel­mäßig außerhalb von Recht und Gesetz handelt, weil sie schlicht­weg un­angreif­bar ist und höchstens dann Konse­quenzen befürchten muß, wenn Beweise auf Youtube auf­tauchen, die das Ver­tuschen ver­un­möglichen.

Edathy im BKA unbekannt?
Der heutige Leiter des Kinder­porno­grafie Re­ferats Christian Hoppe war im Mai 2012 von Edathy im NSU-­Aus­schuß persön­lich als Zeuge be­fragt worden. Hoppe lei­tete von 2006 bis 2009 das Referat, welches mit der Auf­klärung der Mord­serie an türk­ischen Unter­nehmern be­fasst war.

 Update  In einer Anhörung im Innen­aus­schuß sollte Ziercke erklären, wes­halb man zwei Jahre lang den Namen Edathys auf der Liste mit 800 Ver­dächtigen, die im November 2011 beim Bundes­kriminal­amt (BKA) einging, nicht bemerkt habe. Ziercke erklärte das mit der Arbeits­über­lastung in seiner Behörde einerseits und der Un­bekannt­heit Edathys im BKA anderer­seits. Doch diese Erklärung ent­puppt sich nun als billige Ausrede, denn im Oktober 2012 er­mittelte das BKA wegen eines ver­meint­lichen Spreng­stoff­anschlags auf den Brief­kasten im Bundes­tags­büro Edathys. Bei der Ein­gabe seines Namens in das Computer­system wurde min­destens vier Ermittlern un­abhängig von­ein­ander und direkt am Bild­schirm an­gezeigt, daß er auf der Kunden­liste des kana­dischen Kinder­porno­graphie­händelers stand. Spätestens jetzt war den Beamten des BKA sowohl der Politiker Edathy als auch seine Ver­bindung zu dem kana­dischen Kinder­porno­vertieb bekannt. Außer­dem stand auf der kana­dischen Liste auch der Name eines hoch­rangigen BKA-­Mit­arbeiters . Doch während man zwei Jahre lang den Namen eines promi­nenten Politikers nicht bemerkt haben will, fand man den Namen des eigenen Mit­arbeiters schon im im Januar 2012 und hat die Sache still, heim­lich und trotz aller Arbeits­über­lastung um­gehend aus der Welt geschafft. Der Beamte akzeptierte den zum Ende des Jahres 2012 rechts­kräftig ge­wordenen Straf­befehl und schied ein weiteres Jahr später ohne Auf­sehen aus dem Amt in den gut­bezahlten Vor­ruhe­stand . Immer­hin zwar, aber die Sache mit Edathy stinkt gewaltig zum Himmel und Ziercke scheint einer frechen Lüge über­führt. Denn wie die Ent­deckung des eigenen Mit­arbeiters bereits im Januar 2012 zeigt, hat man sich die Liste schon sehr frühzeitig und mit einiger Auf­merksam­keit angesehen, während Ziercke vor dem Innen­aus­schuss frech log:

 Sie wissen - ich hatte es ja gesagt - es hat ein Jahr gedauert, bis man über­haupt diese Daten angefasst hat. [...] Was haben meine Mit­arbeiter gemacht? Man hat im Grunde diese Fest­platte aus­gelesen und eine Datei ein­gestellt, ohne sich das Ganze aber näher an­gesehen zu haben. [...] Wir haben die erste Sichtung am 24. Juli 2012 vor­genommen.

Trotz dieser ein­deu­tigen Beweise des Gegen­teils (siehe auch Kasten rechts) bleibt man beim BKA stur bei der Be­haup­tung, man habe Edathy erst am 15.10.2013 in Bezug auf ein kinder­porno­graphisches Ver­fahren als Bundes­tags­abge­ordneten identi­fiziert. Es er­geben sich somit drei Erklärungs­modelle für die Arbeitsüber­lastung und die Erinnerungs­schwäche des Präsi­denten des BKA und seiner Mit­arbeiter:

  1. Ziercke hat den Fall Edathy auf Anweisung oder Anraten der Politik ingno­riert. Die wahr­schein­lichste Variante
  2. Ziercke hat aus eigener Moti­vation seinen Partei­genos­sen Edathy gedeckt. Eher un­wahr­schein­lich.
  3. Ziercke wollte die Liste der öffent­lichen Wahr­nehmung ent­ziehen, damit der Fall des eigenen Mit­arbeiters nicht bekannt wurde und das Amt be­fleckte.

Welche der drei Möglich­keiten auch immer zutrifft (wobei sich Nr.1 und Nr.3 ja nicht ausschließen), ist jetzt schon klar, daß Ziercke seine Un­schuld ver­loren, und dem Ansehen des BKA geschadet hat. Der Fall des kleinen Mannes und eigenen Mit­arbeiters des BKA Karl-Heinz D. wurde aus amts­hygienischen Gründen zügig und wahr­schein­lich auch straf­recht­lich korrekt ab­gewickelt. Die partielle Blind­heit im Fall Edathy zeigt aber, daß sogar das BKA sich zu­weilen nicht un­bedingt an Recht und Gesetz gebunden sieht und schon auch einmal wegen Arbeits­über­lastung straf­ver­eitelnd untätig bleibt, wenn es will­kürlich fest­gelegten, höheren Inter­essen dient. Frei nach dem obersten poli­zeilichen Motto, wonach nicht das Gesetz, sondern der Zweck die Mittel heiligt.

Ich persönlich glaube, daß das BKA den Namen Edathy durch­aus frühzeitig, wenn nicht gar schon 2011 auf der Liste ent­deckt und auch richtig ein­geordnet hat. Für diese These spricht eine Weisung aus dem Bundes­innen­ministerium, wonach bei wichtigen Er­eig­nissen, die grund­sätzlich poli­tischer Natur sind oder einen politischen Bezug auf­weisen und bei denen parla­mentarische Aus­wirkungen mög­lich er­scheinen, das Bundes­innen­ministerium unver­züglich zu unter­richten ist. Das ver­plichtet das BKA nämlich, die Namen von Ver­dächtigen dahin­gehend zu über­prüfen, ob sie gemäß dieser Weisung rele­vant sind. Ab­gesehen davon, daß Edathy keines­wegs ein solcher politischer No-Name für das BKA war, wie Ziercke das jetzt dar­zu­stellen ver­sucht: Edathy war von 2005 bis 2009 Vor­sitzender des Innen­aus­schusses und von 2009 bis 2013 Mit­glied des Rechts­aus­schusses. Ab Januar 2012 war Edathy sogar Vor­sitzender des NSU-­Unter­suchungs­aus­schusses und befasste sich mit der Rolle des BKA.Daß Edathy abseits aller Rechts­staat­lich­keit vor dem Straf­recht geschützt wurde, ist meiner Meinung nach ebenso politisch moti­viert, wie die offen­sicht­liche Tat­sache, daß man ihn hat fallen lassen, nach­dem er im NSU-­Unter­suchungs­ausschuß un­bequem wurde und sich mit Ziercke an­gelegt hatte. Die Wahr­heit werden wir wohl nie erfahren, denn immer wenn die Politik von brutalst­mög­licher Auf­klärung spricht, darf man sicher sein, daß genau das Gegen­teil gemeint ist.  vorherige Seite dieser Artikel nächste Seite

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