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Erstellt:20.07.2013
Aktualisiert:13.09.2013
  

Aktuelles Tagesgeschehen

 

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Die Schlagzeile:

 16.07.2013:   Minister Friedrich und die NSA-Affäre: Der USA-Verteidigungs­minister 

 Die Geheim­dienst­kontrolleure des Bundes­tags erfahren von dem aus Washington zurück­gekehrten Hans-­Peter Friedrich wenig Neues zur NSA-Affäre. Der Innen­minister erklärt statt­dessen die Sicher­heit zum Super­grund­recht und ermahnt die Bürger zu mehr Daten­schutz. Von Auf­klärung keine Spur.
[ Quelle ]

Das Supergrundrecht Sicherheit (SuGruSi)

 

Die Wort­schöpfung Super­grund­recht kann kaum anders ver­standen werden, als daß hinter diesem Super­grund­recht alle gewöhnlichen Grund­rechte zurück­stehen. Die eigent­lich un­antast­bare Würde des Men­schen, sein Recht auf freie Ent­faltung, seine Glaubens- und Gewissens­frei­heit, sein Recht auf freie Meinungs­äußerung, sowie alle anderen Grund­rechte, ein­schließ­lich dem Recht auf informatio­nelle Selbst­be­stim­mung, stehen dem­nach zur Dis­position, wenn sie dem erklärten Super­grund­recht zu­wider laufen. Wenn dieses Super­grund­recht aus­gerechnet die Sicher­heit sein soll, dann wirft das Fragen auf.

Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deu­tschen Vol­kes wid­men, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grund­ge­setz und die Ge­setze des Bundes wahren und ver­tei­digen, meine Pflichten gewissen­haft erfüllen und Ge­rechtig­keit gegen jeder­mann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Zum Beispiel wundert man sich, weshalb noch immer jedes Jahr viele tausend Men­schen im Straßen­verkehr ums Leben kommen und der Individual­verkehr nicht längst ver­boten wurde. Warum soll der Mensch die Frei­heit haben, mit dem eigenen Fahr­zeug nach freiem Ermessen zu jeder Zeit an jeden beliebigen Ort zu fahren? Ein über der Frei­heit des Men­schen stehendes SuGruSi würde es eigent­lich er­fordern, diese poten­tiell tödliche Frei­heit zu strei­chen. Handelte unser Sicher­heits­minister hier ebenso konsequent wie er den Terror­ismus zu bekämpfen sucht, also mit allen vom jeweiligen Zweck geheilig­ten Mitteln und ohne Rück­sicht auf die Belange der Bürger, dann könnte er mit einem ein­fachen Verbot des Indi­vidual­verkehrs jedes Jahr rund 4000 Menschen­leben retten. Nach dem geleisteten Amt­seid wäre das sogar Fried­richs Pflicht, sollte es das SuGruSi tat­äch­lich geben.

Wie ist es nach Mei­nung Fried­richs mit dem postu­lierten SGruSi zu ver­einbaren, daß einem er­wachsenen Menschen die absurde Frei­heit zugestanden wird, Alkohol und Ziga­retten in nahezu beliebigen Mengen zu kaufen und zu konsu­mieren? Diese Dinge sind ungesund bis tödlich. Nicht nur für den Konsu­menten selbst, son­dern auch für seine Mit­menschen. Wes­halb dürfen die Bürger Fett und Zucker in sich stopfen, soviel sie wollen, obwohl das ihre Gesund­heit und damit ihr Leben kosten kann? Schon heute muß man sich im Auto an­schnallen und auf dem Motor­rad einen Helm tragen, obwohl niemand sonst als der Fahrer selbst sich gefährdet, wenn er das nicht tut. Die Frei­heit, sich selbst gefährden zu dürfen wird also schon heute zu­gunsten der Sicher­heit ein­geschränkt. Warum also nicht in allen anderen Lebens­bereichen auch? Wer sich zu Tode frißt oder säuft, gefährdet schließlich ebenso­wenig andere Menschen wie der Auto­fahrer ohne Gurt. Das Kon­zept, dem mündigen Bürger Frei­heit zu ent­ziehen, um ihn vor sich selbst zu schützen, ist dem Gesetz­geber also keines­wegs fremd und müßte bei der Existenz eines SuGruSi konse­quent in allen Lebens­bereichen um­gesetzt werden.

Warum wurden an­gesichts der vielen tödlichen Unfälle nicht längst das Heim­werken ver­boten und sämtliche Bau­märkte geschlossen? Falsch an­geschlos­sene Steck­dosen, unsach­gemäß ver­legte Wasser­lei­tungen oder nicht fach­gerecht befestigte Haus­tür­vor­dächer gefährden ebenso die all­gemeine Sicher­heit, wie der un­gelernte Um­gang mit Kreis­säge und Bohr­maschine. Wie ist es mit dem von Friedrich postu­liertem SuGruSi zu ver­ein­baren, daß Menschen völlig legal mit Fall­schirmen aus Flug­zeugen springen, auf Kunst­stoff­brettchen schnee­bedeckte Hänge hinunter rasen, sich an Gummi­seilen von Brücken stürzen oder ohne Atem­gerät bis zur Besinnungs­losig­keit tauchen? All das müßte der Staat unter­binden, um seiner an­geblich obersten Pflicht nach­zukommen, seine Bürger unter allen Um­ständen - und eben auch vor sich selbst - zu schützen.

Weshalb gibt es keine abend­liche Aus­gangs­sperre? Mancher­orts wird es nach Ein­bruch der Dunkel­heit gefähr­lich. Wer an solchen Orten noch spät abends seine Wohnung ver­lassen möchte, sollte nach­weisen, daß es dafür eine gesetz­lich an­erkannte Not­wendig­keit gibt, etwa aus beruf­lichen Gründen. Um seiner Schutz­pflicht nach­zu­kommen muß der Staat natürlich auch per­manent den Auf­enthalt­sort seiner Bürger bestimmen können. Nicht nur, um die Ein­haltung der Sicher­heits­dien­lichen Supergrundrecht Sicherheit Aus­gangs­sperre zu kontrol­lieren, sondern auch, um Rettungs­kräfte schnell an Unfall­stellen oder Tat­orte zu lotsen. Die Implan­tation von GPS- oder RFID Chips würde mit einem SuGruSi obli­gatorisch werden, zumal das Recht auf körper­liche Un­ver­sehrt­heit sowie das Recht auf infor­mationelle Selbst­bestimmung nur nach­rangige Grund­rechte wären, die dem ge­wichtigeren SuGruSi unter­liegen.

Ist der Bürger in seiner Woh­nung denn sicher? Keines­wegs. Auch hier gibt es noch eine Menge für den Staat zu tun. Gerade die schlimmsten Ver­brechen wie Mord, Tot­schlag, Kindes­miß­brauch oder Ver­gewalti­gung werden bevor­zugt in Privat­räumen verübt, weil Täter mögliche Zeugen scheuen. Des­halb würde ein SuGruSi zwingend eine Viedo­vorrats­daten­speicherung er­fordern. Auch in Privat­räumen. Der Staat könnte die geforderte Sicher­heit sonst nicht ein­mal ansatz­weise gewähr­leisten. Und wenn das vor­sorg­liche Er­heben und Speichern von Daten nach Aus­sage unseres Sicher­heits­ministers noch lange keine Über­wachung darstellt, sondern erst der Zugriff darauf, dann stellte es auch keine Ver­letzung irgend­welcher, dem SuGruSi unter­geord­neten Grund­rechte dar, neben öffent­lichen Plätzen auch Wohnungen mit Über­wachungs­kameras aus­zu­statten und bei begründetem Ver­dacht auf eine Straf­tat oder zur Ver­hinderung einer solchen, die Auf­zeich­nungen aus­zu­werten. Ist ja schließ­lich keine Über­wachung, wie der Sicher­heits­minister nicht müde wird, die Vorrats­daten­speicher­ung von Tele­kommuni­kations­daten zu recht­fertigen. Es wird ja nur auf­gezeichnet und niemand (ganz bestimmt nicht, Ehrenwort) schaut es sich ohne gerecht­fertigten Grund an. Die für das SuGruSi wichtigen Fragen lauten: Dürfen Privat­räume rechts­freie Räume sein? Nein! Ist Daten­schutz Ver­brecher­schutz? Ja!

Bargeld bietet die Möglich­keit, anonym ein­zu­kaufen und ist damit ein absolutes Sicher­heits­risiko. Nur der Bargeld­lose Zahlungs­ver­verkehr er­zeugt die zwingend er­forder­lichen Daten­spuren zur Ver­brechens­bekämpfung und -Ver­hinderung. Die Schweden haben das längst er­kannt und auch in Deutsch­land erforderte ein SuGruSi, daß der Staat jeder­zeit nach­voll­ziehen kann, wer poten­tiell gefähr­liche Dinge wie z.B. Dünger, Draht oder Butter­milch käuflich erwirbt. Bereits heute ist der Handel mit chemischen Stoffen streng regle­mentiert und mit der Ver­pflichtung ver­bunden, den Handel zu melden. Dieses Sicher­heits­konzept müßte bei einem SuGuSi auf Waren aller Art aus­gedehnt werden und dem stünde die Möglich­keit anonymer Bezahlung mit Bar­geld im Wege. Und selbst­ver­ständlich ist es auch so ein Sicher­heits­risiko mit Bar­geld in der Tasche herum­zu­laufen. Also weg damit.

Neben all diesen Maß­nahmen müßten wir auch an­fangen, Kinder gesetz­lich ver­ordnet und regel­mäßig ärzt­lich unter­suchen zu lassen, um jene Taten im Um­feld des § 176 ff. StGB auf­zudecken, die trotz Viedo­vorrats­daten­speicherung noch un­ent­deckt bleiben könnten. In diesem Zu­sammenhang wäre es im Sinne des SuGruSi auch dringend not­wendig, die DNA aller Bürger zu erfassen und in einer zen­tralen Daten­bank zu speichern. Die Proben könnten ent­weder im Rahmen der erwähnten Zwangs­unter­suchungen oder besser gleich bei der Geburt zu ent­nommen werden. Straf­taten und Ordnungs­widrig­keiten, die unter körperlicher An­wesen­heit der Täter begangen werden, würden mit einer Quote von nahezu 100% auf­klär­bar sein und Superminister Friedrich die Ab­schreckung wäre enorm. Außer (aus­gerechnet) für Selbst­mord­atten­täter, derent­wegen man das SuGruSi laut Fried­rich ja ein­geführt hat. Die wird es natürlich kaum jucken, daß man ihre zer­fetzte Leiche identi­fizieren kann. Aber egal, das SuGruSi brauchen wir trotz­dem zur Auf­klärung von schweren Straf­taten wie bei­spiels­weise Raub­mord­kopieren, Falsch­parken oder Wild­pinkeln, denn nicht ohne Grund lautet der Text unserer National­hymne:
 Einig­keit und Recht und Sicher­heit 

Sehr geehrter Herr Superminister,

 

es gibt kein Super­grund­recht auf Sicher­heit. Es gibt nicht einmal ein ein­faches Grund­recht auf Sicher­heit. Es kann auch keines geben, weil Grund­rechte zunächst ein­mal Abwehr­rechte gegen den Staat sind und der Staat unsere Sicher­heit nicht bedroht. Gäbe es tat­säch­lich ein Grund­recht auf Sicher­heit, dann könnte der Staat ein solches Recht höchstens ansatz­weise gewähr­leisten. Und das auch auch nur, indem er seine Bürger bis in die Privat- und Intim­sphäre hinein überwacht und kontrol­liert, denn ein freier Mensch ist ein poten­tielles Sicher­heits­risiko. Einige Bei­spiele dazu habe ich Ihnen oben ja genannt. Und auch wenn sie beim ersten Lesen voll­kommen absurd anmuten, wären sie die un­aus­weich­liche Konse­quenz eines über allem steh­enden Superg­rund­rechts. Da Grund­rechte die Gesetz­gebung, die voll­ziehende Gewalt und die Recht­sprechung binden , müßte der Staat alles, was die Sicher­heit gefährden könnte, ver­bieten oder strengs­tens regle­men­tieren und über­wachen, was der Ent­mündi­gung und Ent­rechtung der Bürger gleich­käme.

Artikel 20 (4) GG
Wenn Fried­rich sich an­schickt, diese Ord­nung zu besei­tigen, haben alle Deutschen das Recht zum Wider­stand, wenn andere Ab­hilfe nicht möglich ist.

Das Leben ist eine einzige Gefahr. Sicher­heit kann es schon deshalb nicht geben und auch nicht vom Staat als Grund­recht gewährt werden. Unser Leben ist perma­nent bedroht und endet un­weiger­lich mit dem Tod. Kann der Staat uns denn vor herab­fallenden Dach­ziegeln, herum­liegenden Bananen­schalen, Blitz und Hagel, Ärzte­pfusch oder Aids be­schützen? Und selbst wenn wir dank extrem strenger Gesetze, abso­lutem Freiheits­entzug und totaler Über­wachung vor Unfällen und anderen Unabwägbarkeiten weitest­gehend abge­schirmt und ver­schont bleiben, kann der Staat uns noch immer keine Sicher­heit gewähr­leisten. Niemals. Absolut unmöglich, Herr Friedrich. Des­halb ist ein SuGruSi nichts weiter als blanker Un­sinn, den Sie sich aus­gedacht haben, um die Total­über­wachung durch Prism, Tempora oder auch die deutsche Version zu recht­fertigen.

Greifen wir noch einmal das Beispiel des Individual­verkehrs auf. Bis zu 4000 Men­schen sterben in Deutsch­land jedes Jahr im Straßen­verkehr, weil Men­schen die Frei­heit haben, sich hinters Steuer zu setzen. Im Ver­gleich dazu sind in Deutsch­land in den letzten Jahren null Menschen durch Terror­anschläge ums Leben gekommen. Und doch besitzen Sie und Ihre Sicher­heits­behörden die schier un­glaub­liche Frech­heit, sämtliche Frei­heits­ein­schränken­den Gesetze aus­gerechnet mit der Abwehr von Terroris­mus zu begründen. Ein Auto­fahrer, der sich hinters Steuer setzt, kennt das relativ hohe Risiko und doch nimmt er es in Kauf, sobald er den Zünd­schlüssel dreht. Die Menschen schätzen die Frei­heit und die Vor­züge des Individual­ver­kehrs und nehmen die Unfall­opfer in Kauf. So tragisch jedes Einzel­schicksal auch ist, nimmt die Gesell­schaft Unfall­opfer als Preis für die freie Mobili­tät hin.

Es ist eine einfache Rechnung, wieviel uns unsere Frei­heit und alle anderen Grund­werte und Prinzipien gesell­schaft­lichen Zusammmen­lebens wert sind. Die Rechnung der Innen­minister und Ermittlungs­behörden ist jedoch regelmäßig irrational bis dumm, denn die Bedrohung durch den Terroris­mus ist in Deutsch­land bis­lang schlicht­weg zu ver­nach­lässigen. Des­halb darf man auch daran zweifeln, ob die immer neuen und schärferen Sicher­heits- und Über­wachungs­gesetze tatsäch­lich der Terror­abwehr dienen oder ob der Staat die schreck­lichen Bilder von Terror­anschlägen im Ausland nicht miß­braucht, um seine Superminister Friedrich Ein­griffs­befug­nisse in die Grund­rechte der Bürger immer mehr aus­zuweiten. Das ist ein perfides Spiel mit der Angst der Menschen und man muß leider befürchten, daß wenn auch nur ein ein­ziger Anschlag in Deut­schland erfol­greich ver­übt wird, unsere Frei­heit vollends dahin sein wird und wir den letzten noch fehl­enden Schritt zum Polizei- und Über­wachungs­staat dann doch noch tun werden. Und das wahr­schein­lich auch noch unter mehr­heit­licher Zu­stimmung eines ver­ängstigten Volkes, woran unsere Medien nicht ganz un­schuldig sind:

Passiert irgend­wo in Deutsch­land ein schreck­liches Ver­brechen oder ein Unglück, wird das in den Medien dermaßen auf­gebauscht, teils wochen­lang wieder­holt, dis­kutiert und bis zum Er­brechen kommentiert, daß der Mensch am Ende glaubt, er wäre ständig und überall von dieser Gefahr bedroht und seines Lebens nicht mehr sicher. Durch die ver­antwortungs­lose Art der Medien­bericht­erstat­tung ent­steht der Eindruck, die alltägliche Gefahr nehme ständig zu. Tatsäch­lich aber wurden schon immer die ab­scheu­lichsten Verbrechen verübt und geschahen schon immer schlimme Unglücke mit vielen Toten. Das ist also nichts Neues. Und die weit­gehend un­beachtete Wahr­heit ist, daß die Gesell­schaft auch ohne SuGruSi niemals so sicher war, wie heute. Es werden bei uns immer weniger Straf­taten verübt und diese werden dank der Fort­schritte in Wissen­schaft und Forensik so häufig auf­geklärt wie nie zuvor. Und zwar auch ohne Vorrats­daten­speicherung. Die Ver­kehrs­mittel sind dank neuer Techniken und Materialien sehr viel sicherer geworden. Die Medizin hat gerade­zu einen Quanten­sprung gemacht. Trotz aller Lebens­mittel­skandale ist unser Essen heute so gut wie niemals vorher. Das ver­gessen die Medien in ihrem Blut­rausch leider regel­mäßig und über­zeichnen Einzel­schick­sale oder -ereignisse in ihrer Bericht­er­stattung gerne bis ins Absurde hinein, um Zu­schauer und Leser anzu­locken und deren Sensations­gier zu befriedigen. Jede Gewalt­tat und jedes Unglück mündet un­weiger­lich in einer Dis­kussion über strengere Gesetze und neue Sicher­heits­konzepte, gerade so, als ob es ein all­gemeines Lebens­risiko nicht mehr geben dürfe.

Besonders schlimm verhalten sich die Medien bei Bericht­er­stattungen über Terror­anschläge. Man denke nur an den An­schlag auf das World-Trade Center in New York. Dabei kamen etwa 3000 Menschen ums Leben. Das ist ohne Zweifel ganz schlimm und über­aus tragisch für die Opfer und deren Hinter­bliebene, aber es sind doch noch immer weniger Menschen­leben als bei uns jährlich im Straßen­ver­kehr sterben. Das darf man nicht ver­gessen. Und wo ist die mediale Skandali­sierung angesichts von schätzungs­weise 17.000 Toten jähr­lich durch Kunst­fehler und Ver­letzung von Hygiene­vor­schriften in Arzt­praxen und Hospitalen? Das Fehl­ver­halten der Medien trägt sicher einen großen Teil dazu bei, daß sich Politiker im Zug­zwang sehen und mit blindem Aktionismus reagieren: Seht her, ich tue etwas. Anderer­seits spielt der irratio­nale Um­gang mit tragischen Einzel­fällen und Schick­salen eben genau den Politikern in die Hände, denen das Grund­gesetz per se im Wege ist, weil es die Ein­griffs­befug­nisse der Behörden in die Rechte und Frei­heiten der Bürger ihrer Mei­nung nach zu sehr ein­schränkt und damit die Arbeit der Er­mittlungs­behörden er­schwert. Dabei tun diese Behörden regel­mäßig so, als bestehe der An­spruch in der Gesell­schaft an sie, aus­nahmslos jede Straf­tat und jedes Ver­brechen auf­klären zu müssen. Dabei besteht dieser An­spruch über­haupt nicht, weil er die der Auf­gabe unserer frei­heit­lichen Grund­ordnung erforder­lich machen würde und nicht einmal in einem lupen­reinen Polizei- und Über­wachungs­staat erfüllt werden könnte. Schon immer kamen einzelne Straf­täter davon und wurden selbst schlimmste Ver­brechen nicht aufgeklärt. Das mag für das Opfer schlimm und un­er­träglich sein, aber auch dies ist der Preis für eine freie Gesell­schaft, in der die Ermittlung­behörden eben nicht alles dürfen was sie können und wo dem Staat durch die Ver­fassung - aus gutem Grund - Grenzen gesetzt sind.

Die ständige Aus­höhlung unserer Grund­rechte sollten wir nicht länger hin­nehmen, denn sonst hat Bin Laden sein Ziel erreicht und unsere frei­heit­liche Grund­ordnung ist Geschichte. Daher die Bitte an meine Mit­menschen: Wenn Ihnen das Fern­sehen das nächste Mal von Bomben zer­rissene Menschen­leiber präsentiert und Ihnen am Zeitungs­kiosk Salafisten und Islamisten mit Rausch­ebärten auf den Titel­seiten der Qualitäts­presse präsen­tiert werden, behalten Sie bitte immer im Kopf, daß es sehr viel wahr­schein­licher ist, daß Ihnen in den nächsten fünf Minuten etwas auf den Kopf fällt, als daß Sie in den nächsten 100 Jahren hier­zulande Opfer eines Terror­anschlages werden. An diesem Ver­hältnis würde sich selbst dann nichts ändern, wenn in Deutsch­land tat­sächlich einmal ein Terror­anschlag erfolg­reich verübt würde. Lassen Sie sich also nicht verrückt machen. Genießen und ver­teidigen Sie die letzten Frei­heiten und Grund­rechte, die Ihnen noch übrig geblieben sind. Und falls Sie entgegen aller Wahr­schein­lich­keit doch irgend­wann das Opfer eines An­schlags oder einer Straf­tat werden sollten, haben Sie bis dahin wenigstens noch ein halb­wegs freies und selbs­tbestimmtes, also lebens­wertes Leben führen dürfen.  vorherige Seite dieser Artikel nächste Seite

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