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Erstellt: | 10.12.2021 |
Aktualisiert: | 11.12.2021 Update |
Die roten Linien des Herrn Scholz
Noch ehe Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt wurde, sagte er in einem Interview mit der „Zeit“, daß es für ihn in der Bekämpfung der Pandemie keine roten Linien mehr gäbe. Wörtlich sagte er:
Aber ich betone das hier ausdrücklich noch mal: Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr bei dem,
was zu tun ist. Es gibt nichts, was wir ausschließen. Das kann man während einer großen Naturkatastrophe
oder einer Gesundheitskatastrophe wie einer Pandemie nicht machen. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen
und Bürger steht über allem.
Olaf Scholz
Offensichtlich haben sich die Abgeordneten im Bundestag keine Gedanken über diese Worte gemacht, denn sie haben sehenden Auges jemanden zum Bundeskanzler gewählt, der schon vor der Wahl öffentlich und ohne jeden Skrupel angekündigt hat, daß für ihn der Zweck alle Mittel heiligt und auch das Grundgesetz als letzte rote Linie bei der Bekämpfung der sogenannten Pandemie kein Hindernis sein würde. Den Schwur auf das Grundgesetz hätten sich Scholz und seine Minister bei der Ernennung eigentlich sparen können, denn unzweifelhaft halten sie an dem Plan fest, im Widerspruch zu den Worten des Grundgesetzes, die Würde der ungeimpften Menschen auch weiterhin zu verletzen und deren Recht auf körperliche Unversehrtheit künftig zu mißachten.
Nur enthemmte Extremisten kennen keine rote Linien
Seit dem 27. Dezember 2020, als in Deutschland mit dem Impfen begonnen wurde, sterben immer mehr Menschen „plötzlich und unerwartet“ und wir haben eine deutliche Übersterblichkeit, die mit Corona alleine nicht zu erklären ist. Immerhin hat das Paul-Ehrlich Institut (PEI) eingeräumt, daß von den bis zum 30.09.2021 gemeldeten 1.802 Todesfällen im Zusammenhang mit den Impfungen „wahrscheinlich“ 73 Menschen an der Coronaimpfung gestorben sind. Immerhin. Die Dunkelziffer dürfte ganz enorm sein, denn erstens schaut man bei der Feststellung der Todesursache bei Geimpften nicht so genau hin und verzichtet auch sehr gerne auf Obduktionen, damit nicht unangenehme Wahrheiten für die Impf-Propagandisten ans Licht kommen. Zweitens sagt das PEI selbst, daß nur etwa 5% der tatsächlichen Fälle gemeldet werden [PDF 426 KB]. Das wären 36.040 (20 x 1.802) Todesfälle „im Zusammenhang“ mit den Corona-Impfungen verstorbene Menschen alleine bis Ende September und hochgerechnet auf das ganze Jahr sogar rund 48.000 Menschen, die nach der Impfung „plötzlich und unerwartet“ gestorben sind. Nur zum Vergleich: In den Jahren 2000 bis 2020 wurden im Schnitt pro Jahr nur 9,8 Verdachtsfälle von Impftoten für alle in Deutschland durchgeführten Impfungen gemeldet (~200 incl. Dunkelziffer). Aber es wird gemauert, abgestritten und abgewiegelt. Sogar bei dem durch Autopsie zweifelsfrei festgestellten, kausal mit der Impfung zusammenhängenden Tod eines 12-Jährigen Jungen versucht man noch zu relativieren, er sei ja „nicht nur“ an der Impfung gestorben. Erbärmlich. Dumm nur, daß „Nicht nur“ gleichbedeutend ist mit „Auch“.
Es soll hier aber gar nicht darum gehen, wie viele Menschen an der Impfung sterben, sondern lediglich festgestellt werden, daß die Impfung ohne jeden Zweifel bereits Menschenleben gekostet hat und man damit rechnen muß, daß sie weitere Menschenleben kosten wird. Eigentlich hätte sich damit die Diskussion über eine Impfpflicht in Deutschland schon erübrigt, denn es ist mit der Würde des Menschen und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit ohne jeden Zweifel nicht zu vereinbaren, ihn zu zwingen, sich eine „bedingt“ zugelassene Substanz in den Körper injizieren zu lassen, die ihn umbringen könnte. Der Staat kann die Menschen nicht zwingen, russisches Roulette zu spielen, völlig egal wie viele Patronen in den Revolver passen.
Die Befürworter einer Impfpflicht, das sehe ich in den Kommentaren unter den Artikeln der einschlägigen Impfpropaganda, kommen an dieser Stelle gerne mit dem Argument, durch die Inkaufnahme einiger Impfleichen und Impfgeschädigten, könne man doch das Leben ganz vieler Menschen retten und das wäre die Sache doch wert. Doch erstens stimmt das schon deshalb nicht, weil die Impfung nachweislich kaum oder gar nicht wirkt, denn sie schützt niemanden davor, Corona zu bekommen, zu verbreiten und daran zu sterben; zweitens steht es dem Staat nicht zu, menschliches Leben gegeneinander abzuwägen. Weder in der Anzahl, noch in der Wertigkeit.
Vor vielen Jahren, als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch keine politischen Gefälligkeitsurteile sprach, sondern sich (zumindest scheinbar) noch am Grundgesetz und dessen Grundgedanken orientierte, hatte es sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Staat ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abschießen dürfe, das von den Terroristen als Waffe eingesetzt werden soll, um viele Menschen zu töten. Es ging also um die Frage, ob man die wenigen Passagiere im Flugzeug töten, bzw. deren Tod in Kauf nehmen dürfe, um die vielen Menschen zu retten, die von den Terroristen mit dem Tode bedroht würden. Mit Urteil (1 BvR 357/05) vom 15. Februar 2006 hat das Gericht entschieden, daß der Staat das nicht darf.
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung
mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit
dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie
des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs
betroffen werden.
BVerfG
Den dritten Leitsatz des Urteils könnte man mit wenigen Worten für die Frage nach einer Impfpflicht umformulieren und würde zu: Die Ermächtigung des Staates, gemäß der Impfpflicht Menschen zu zwingen, sich potenziell tödliche Substanzen injizieren zu lassen um andere Menschen zu schützen, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar.
Nun haben die Abgeordneten im Bundestag also einen Kanzler gewählt, für den solche Kinkerlitzchen wie Menschenwürde oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit keine Rolle mehr spielen. Ein offensichtlich radikalisierter und völlig enthemmter Mann, der keine roten Linien mehr kennt und schon vor der Wahl bekundet hat, notfalls über Leichen zu gehen. Und das für eine „Impfung“, die erstens keine Impfung im eigentlichen Sinne ist, die zweitens weder das Virus stoppen kann, noch eine sterile Immunität erzeugt und drittens nur bedingt zugelassen ist. Jeder Tote durch eine Impfpflicht wäre in meinen Augen damit glatter Mord.
Update 11.12.2021:
Kaum war der obige Text auf den Server hochgeladen, lief auch schon die Meldung über alle Ticker, daß die neue Regierung nun tatsächlich mit einer überwältigenden Mehrheit die Impfpflicht für Pflegekräfte beschlossen hat und am selben Tag auch der Bundesrat darüber entscheiden werde. Für diejenigen unter meinen Lesern, die immer noch an eine funktionierende Demokratie glauben, sei nur am Rande erwähnt, daß der Kommentator der Live-Übertragung im Bundestag bereits vor der eigentlichen Debatte wußte, daß der Bundestag am Ende die Impfpflicht beschließen würde. Mit anderen Worten stand das Ergebnis bereits fest und die Debatte war eigentlich nur eine Show. Man hätte genau so gut darauf verzichten können.
10.12.2021: Heute wird dieses Gesetz beraten und abschließend verabschiedet
In den Kommentarbereichen der einschlägigen Webseiten der Impfbefürworter freut man sich über die Niederlage der Verfechter des Grundgesetzes mit einer Häme, die geradezu sprachlos macht und fordert gleich die Impfpflicht für alle. In diesen Kreisen scheint man sich überhaupt nicht der Tatsache bewußt zu sein, daß es sich erstens um die wohl denkbar schwerwiegendste Verletzung von Grundrechten handelt, die der Staat überhaupt begehen kann, nämlich die Verletzung der Würde des Menschen und die Verletzung seiner Selbstbestimmung und Unverletzlichkeit seines Körpers und daß diese unverschämte Übergriffigkeit des Staates ein Dammbruch unvorstellbaren Außmaßes ist, der die heutigen Befürworter der Impfpflicht eines Tages selbst betreffen könnte.
Ein Mensch kann ohne seinen Körper nicht leben. Sein Körper ist also sein Leben und umgekehrt. Wenn der Staat nun die Körper der Menschen zu bloßen biologischen Objekten erklärt, über die er für „höhere“ Zwecke beliebig verfügen kann, dann ist nicht nur die Würde dieser Menschen auf das Gröbste verletzt, sondern es droht, daß der Staat dieses einmal angemaßte Recht künftig auch zur Bewältigung anderer „Notlagen“ nutzt. Die Art und der Umfang solcher Notlagen wäre dann politisch beliebig definierbar, denn Olaf Scholz hat ja bereits vor seiner Ernennung zum Bundeskanzler erklärt, seine Regierung kenne keine roten Linien mehr.
Hier nur zwei Beispiele. Denken Sie an Kriegszeiten und die inzwischen sehr realen Planspiele der Militärstrategen, Soldaten mittels mechanischen und elektronischen Implantaten mit übernatürlichen Kräften und Fähigkeiten auszustatten. Wer noch nie davon gehört hat, dem mag alleine der Gedanke verrückt erscheinen. Aber das ist keine Spinnerei, sondern bereits in greifbare Nähe gerückt. In einer Notlage wie einem Krieg hätten Abgeordnete, die schon bei der Verabreichung von potenziell tödlichen und unerforschten Gensubstanzen kein Problem mit der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten haben, sicher keine Skrupel, Soldaten gesetzlich unters Messer zu zwingen und „Cyborgs“ aus ihnen zu machen.
Oder denken Sie daran, wie viele Menschen dreimal pro Woche zur Dialyse müssen, weil deren Nieren nicht mehr funktionieren. Ist es da aus Sicht unserer Berufsethiker im Bundestag etwa keine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, wenn so viele gesunde Egoisten das Recht für sich in Anspruch nehmen, gleich zwei funktionierende Nieren zu haben? Und wie sehr würde es das Gesundheitssystem und die Kassen entlasten, würden mehr Menschen – freiwillig natürlich – auf dieses Recht verzichten und sich mit den Kranken in der Gesellschaft solidarisieren, wie es sich gehört? Und wie lange würde die Freiwilligkeit der Lebend- Organspende wohl angesichts der Halbwertszeit der Versprechen unserer Abgeordneten halten, wenn der Bedarf an Organen steigt?
Auch dafür ein Beispiel, was das Wort unserer Abgeordneten wert ist und wie lange es maximal gilt: Diese haben Ende Januar 2020 die Resolution 2361 des Europarates beschlossen und unterzeichnet, in der es bezüglich des Umgangs mit den Impfstoffen gegen Covid-19 heißt:
7.3 In Bezug auf die Sicherstellung einer hohen Impfstoffaufnahme:
7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;
7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht- Impfwunsch diskriminiert wird;
Keine elf Monate später fühlen sich unsere Politiker an diese Resolution nicht mehr gebunden und argumentieren damit, sie wäre ja nur eine unverbindliche „Empfehlung“ und die Lage habe sich dramatisch geändert. Über Ersteres kann man diskutieren, das Zweite ist aber falsch, denn das Virus ist immer noch relativ harmlos und die Menschen sterben immer noch nicht wie die Fliegen daran. Und immer noch ist eine Impfpflicht mit einem weitestgehend unwirksamen „Impfstoff“ deshalb unverhältnismäßig und auch nicht geeignet, die durch Subvention von Bettenabbau selbst verursachte Knappheit von Betten im Intensivbereich angeblich drohende Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden [Screenshot]. Das mildere und sehr viel besser geeignete Mittel wäre nämlich, den staatlich vorangetriebenen Bettenabbau rückgängig zu machen, den Beruf des Krankenpflegers attraktiver zu machen und finanzielle Anreize zu schaffen, die verrentete oder ausgestiegene Pflegekräfte zurück in den Beruf locken.
Doch anstatt sich der eigenen Versäumnisse und Fehler gewahr zu werden, bemächtigt sich der Staat lieber der Körper der Menschen im Land. Wer das nicht als Warnzeichen versteht und immer noch eine Impfpflicht befürwortet, der wird auch sicher nichts dagegen haben, nun da die rote Linie schon mal überschritten ist, eine Niere, ein Auge oder sein Blut staatlich verordnet spenden zu müssen. Die dazu erforderlichen Begründungen können dabei frei erfunden, oder wie im Fall der fehlenden Betten selbst verschuldet sein, egal.
Hat der Staat einmal diese Grenze überschritten, dann wird er künftig auch keine Skrupel mehr haben und seine Hemmschwelle wird mit jedem weiteren Übergriff sinken. Denkbar ist alles, von der Pflicht, sich mit einem RFID-Ausweis chippen zu lassen, bis hin zur ungefragten Vereinnahmung von toten Menschen zur Organentnahme, zu medizinischen Experimenten oder um sie zur Herstellung von Medikamenten zu „verwerten“. Ist der Mensch einmal zum Objekt degradiert, dann wird ihn der Staat auch wie ein solches behandeln.
Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit
des Menschen gab es und gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung. Dies gilt auch, wenn die Mehrheit
oder politische Führung ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert.
Robert Koch Institut
Das RKI in der Zeit des Nationalsozialismus [PDF 3 MB]
Übrigens...
Die Bundesrepublik Deutschland [PDF 500 KB] sieht im Mai 2021, also mitten in der „größten Pandemie seit der Spanischen Grippe“ keinen Bedarf an zusätzlichen Intensivkapazitäten. Gleichzeitig werden alle grundrechtseinschränkenden Coronamaßnahmen und die soeben beschlossene Impfpflicht mit der angeblich unmittelbar bevorstehenden Überlastung der Intensivstationen begründet. Einen deutlicheren Beweis für die absolute Unverhältnismäßigkeit einer Impfpflicht kann es gar nicht geben.
Robert Malone, Erfinder der mRNA-Impfung