Offener Brief an den Ethikrat Sehr geehrte Damen und Herren,der Ethikrat hat sich bezüglich der religiös motivierten Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen dafür ausgesprochen, diese Praxis unter Auflagen zu legalisieren. Diese Entscheidung wundert mich angesichts der Besetzung des Ethikrates nicht, denn schon unmittelbar nach dem Kölner Urteil hat die Kirche ja schon das Urteil kritisiert, die Position war also klar. Was mich aber wundert ist die Tatsache, daß der Ethikrat nicht einmal den Versuch unternommen hat, nach außen den Eindruck zu erwecken, das Thema Ergebnisoffen und ernsthaft zu diskutieren. Offenbar ging es nur darum, plausibel klingende Argumente zu (er-) finden, mit denen man die Kritiker der Beschneidung ruhig stellen konnte. Um das Wohl und die Rechte der Kinder ging es nicht. Aber die Argumente des Ethikrates tragen nicht und sind teilweise sogar an den Haaren herbei gezogen: Recht auf freie ReligionsausübungDer Ethikrat befindet, das Recht auf Religionsausübung sei ein Grundrecht, weshalb man es zulassen müsse, daß Eltern ihre Kinder beschneiden. Das ist natürlich so nicht ganz richtig. Zum einen kommt Artikel 4 des Grundgesetzes (GG), der die freie Religionsausübung garantiert, erst nach Artikel 2 des GG, der dem Kind das Recht auf körperliche Unversehrtheit zugesteht und zum andern ist das Recht auf freie Religionsausübung ein Individualrecht, welches zudem natürlich auch nicht grenzenlos ist. Es erlaubt einzelnen Personen, ihre Religion für sich auszuüben, nicht aber, ihre Religion an anderen Menschen oder für andere Menschen auszuüben. Auch das Kind hat nämlich das Recht auf freie Religionsausübung. Zwar kann ein Säugling dieses Recht noch nicht selbst wahrnehmen; das bedeutet aber nicht, daß es dieses Grundrecht nicht hat oder daß man es ihm bei dieser Gelegenheit einfach nehmen darf. Indem die Eltern durch die Beschneidung ein nicht wieder entfernbares religiöses Symbol am Körper des Kindes anbringen, schränken sie das dem Kind ebenfalls zustehende Recht auf freie Religionsausübung für den Rest seines Lebens ein ein, denn das Kind wird dieses Zeichen - gleich einem Brandmal - auch dann nicht mehr los, wenn es ein Alter erreicht, in dem es seine Religionsfreiheit bewußt wahrnehmen kann. Darf man Menschen ihrer Grundrechte berauben, nur weil sie aufgrund ihres Alters oder anderer Umstände verstandesmäßig nicht in der Lage sind, diese Grundrechte zu verstehen und bewußt wahrzunehmen? Darf ein Heimleiter dann auch die körperliche Integrität geistig Behinderter verletzen oder sie zu religiösen Handlungen zwingen, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht verstehen? Mit Ethik, lieber Ethikrat, hat das jedenfalls nichts zu tun. ElternrechtDer Ethikrat befindet, die Beschneidung wäre als Bestandteil der religiösen Erziehung vom Elternrecht gedeckt. Auch das ist natürlich nicht richtig, denn zwar dürfen die Eltern einer Körperverletzung zustimmen. Dies muss aber dem Wohl des Kindes dienen, etwa dann, wenn es sich um medizinisch notwendige Eingriffe handelt. Und natürlich ist eine Körperverletzung kein legitimes Mittel der Erziehung, denn das Kind hat nach dem Gesetz ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Der Ethikrat hat daher wahrlich große Anstrengungen unternommen, die Beschneidung als eine Sache darzustellen, die dem Wohl des Kindes dient. So diene die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft dem Wohl des Kindes. Aber wie wir schon festgestellt haben, wird das Kind durch die Beschneidung in seiner eigenen Religionsfreiheit verletzt und damit einem wichtigen Grundrecht beraubt. Das kann nicht dem Wohl des Kindes dienen, denn scheinbar ist die Religionsfreiheit gerade in diesen Kulturen so wichtig, daß wir überhaupt diese Diskussion führen müssen. Es handelt sich um ein Paradox: Wenn die die Religionsfreiheit für diese Glaubensgemeinschaften so wichtig ist, daß sie sogar Eingriffe in die körperliche Integrität Dritter erlauben soll, dann kann es gar nicht dem Kindswohl dienen, dem Kind dieses ihm ebenfalls zustehende Recht der Religionsfreiheit zu nehmen. Und wenn das Kind psychischen Schaden nehmen sollte, weil die Glaubensgemeinschaft ein unbeschnittenes Kind nicht wenigstens bis zu einem selbstbestimmungsfähigen Alter als ihr zugehörig akzeptieren will, dann ist nicht etwa der Gesetzgeber in der Pflicht, die Beschneidung zum vermeintlichen Wohl des Kindes zu legalisieren, sondern die Religionsgemeinschaft ist gefordert, unbeschnittene Kinder nicht länger auszugrenzen. Ethik für Dummies. Zudem sind Kinder nicht das Eigentum ihrer Eltern und so wundert es nicht, daß der Staat durchaus auch an anderen Stellen in das Elternrecht eingreift. So zwingt beispielsweise die Schulpflicht die Eltern dazu, ihre Kinder in die Schule zu schicken. § 1631 BGB garantiert den Kindern das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und wenn sich die Eltern nicht daran halten, kann es im Extremfall sogar dazu kommen, daß der Staat den Eltern das Sorgerecht gänzlich entzieht. Das Elternrecht ist also keinesfalls grenzenlos, sondern findet seine Schranken in den Grundrechten der Kinder und den allgemeinen Gesetzen, so wie übrigens jedes Freiheitsrecht an den Grundrechten anderer Menschen endet. Schmerzen bei der BeschneidungDer Ethikrat befindet, die Beschneidung sei akzeptabel, wenn sie unter einer adäquaten Betäubung stattfinde. Der Ethikrat hat sich aber leider nicht die Mühe gemacht, darüber nachzudenken, daß eine Amputation weit länger Schmerzen bereitet, als während des eigentlichen Eingriffs, nämlich Wochen- bis Monatelang, bei Komplikationen unter Umständen Lebenslang. Natürlich kann man argumentieren, daß auch jede andere Operation diese Schmerzen verursacht. Aber auch das wäre ein Fehlurteil, weil man rituelle Körperverletzungen aus ethischer Sicht nicht mit medizinisch erforderlichen Eingriffen gleichstellen kann. Die einfachste, sicherste, beste und vor allem ethischste Schmerzvermeidung ist es, diese Operation überhaupt nicht durchzuführen! Nicht bedacht hat der Ethikrat offenbar auch, daß die Anästhesie von Kleinkindern und insbesondere von Säuglingen ein extrem hohes, zusätzliches Risiko darstellt, da die exakte Dosierung der Betäubungsmittel schwierig bis unmöglich ist. Jeder vernünftige Arzt, der seinen Beruf nicht aufs Spiel setzen will, wird deshalb so gering wie möglich dosieren. Das dürfte in der Praxis darauf hinaus laufen, daß eine Betäubung kaum oder gar nicht stattfindet und nur aus rechtlichen Gründen in die Akte geschrieben wird. Der Beschluß des Ethikrates, die Kinder sollten betäubt werden, wird den Kindern die Schmerzen jedenfalls nicht nehmen und jenen Kindern unter Umständen das Leben kosten, die während der Prozedur tatsächlich wirksam, aber falsch dosiert betäubt werden. HIV und HPV PräventionAuf diese Argumente braucht man hier eigentlich nicht einzugehen, da Säuglinge und Kleinkinder keinen Geschlechtsverkehr haben. Im späteren Alter können die Heranreifenden dann selbst entscheiden, ob sie sich aus hygienischen oder ästhetischen Gründen beschneiden lassen wollen oder nicht. Darüber hinaus sind Kondome als Schutz vor Aids eine deutlich bessere Empfehlung als eine Beschneidung. Und gegen HPV kann man sowohl Jungen als auch Mädchen impfen lassen. Die ganzen medizinisch- hygienischen Argumente, die angeblich für eine Beschneidung sprechen, sind bloße Scheinargumente, da sie für Säuglinge und Kleinkinder ohne jede Bedeutung sind und deshalb auch hier nicht her gehören. Identitätsstiftendes RitualDer Ethikrat meint, die Beschneidung sei ein identitätsstiftendes, essentielles, und jahrtausende altes Ritual und für Juden und Muslime daher nicht verhandelbar. Der Ethikrat hat es aber offensichtlich versäumt, darüber nachzudenken, daß es auch in anderen Religionen solche identitätsstiftende, alte und unverhandelbare Rituale gibt, die in die körperliche Integrität anderer Menschen eingreifen. Beispielhaft sei hier die weibliche Beschneidung genannt. Zwar sind manche Formen der weiblichen Beschneidung weitaus destruktiver als die Zirkumzision bei den Jungen, aber in beiden Fällen werden Teile der Geschlechtsorgane der Betroffenen unwiederbringlich entfernt. Auch stimmt es nicht, daß die Entfernung der männlichen Vorhaut keinerlei negativen Einfluß auf die spätere Sexualität hat, denn wir alle wissen, daß der Sinn der männlichen, wie auch der weiblichen Beschneidung ja unter anderem genau diese Einflußnahme, nämlich die Unterdrückung des Lustempfindens und die Erschwerung der Masturbation ist. Die männliche und die weibliche Beschneidung sind unter dem Aspekt der unwiderruflichen Amputation durchbluteten und mit Nervenzellen durchdrungenen Gewebes an den empfindlichen Geschlechtsteilen qualitativ sehr wohl vergleichbar und unterscheiden sich weder im Prinzip, noch in der Motivation der Beschneider. Sie unterscheiden sich höchstens quantitativ und das auch nur in bestimmten Ausprägungen. Und da sollte sich der Ethikrat schon nochmal Gedanken darüber machen, wie es vertretbar sein soll, medizinisch unnötige Amputationen beim einen Geschlecht zu erlauben und beim anderen zu verbieten. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts jedenfalls, dürften aus ethischer Sicht kaum vertretbar sein. Da der Ethikrat dennoch zu dem Ergebnis kam, daß die männliche Beschneidung im Gegensatz zur weiblichen durchaus in Ordnung sei, könnte man auf die Idee kommen, die Ethik des Ethikrates bemißt sich vielleicht in Gramm. Leider aber hat der Ethikrat es versäumt, in seinem Beschluß darzulegen, wie viel Gramm Körpergewebe es denn sein dürfen. Der Ethikrat muß dann auch darlegen, wie groß der Eingriff in die körperliche Integrität anderer Menschen sein darf, wenn er aufgrund der indetitätsstiftenden Bedeutung so unverzichtbar ist, daß er überhaupt eine Verletzung anderer Menschen rechtfertigt. Ist eine Steinigung in Ordnung, wenn sie identitätsstiftend ist? Nein? Eine kleine Steinigung vielleicht, wenn sie nicht bis zum bitteren Ende durchgeführt wird? Sind Hexenverbrennungen oder Teufelsaustreibungen wieder legitim, wenn sie mit der identitätsstiftenden Bedeutung begründet werden? Werden verbotene Rauschmittel wieder legal, wenn der Konsum vom Marihuana glaubhaft als identitätsstiftend begründet wird, zumal die Einnahme von Rauschmitteln ebenfalls eine jahrtausend alte Tradition ist? Der Ethikrat scheint mit solch einfachen Überlegungen überfordert oder ist in seinem religiösen Tunnelblick gefangen. Die Sache mit der Identitätsstiftung hat ohnehin einen großen Haken: Für wen eigentlich ist die Beschneidung identitätsstiftend? Für die Eltern, die das Ritual an ihren Kindern ausüben? Dann würde dieses Argument jedwede religiös motivierte Körperverletzung an Kindern erlauben, da die Eltern ja sonst nie ihre religiöse Identität fänden. Im alten Testament sind jedenfalls mehr als genug Gräueltaten aufgeführt, die man den Kindern aus religiösen Gründen angedeihen lassen könnte und für den Gesetzgeber als identitätsstiftend etikettieren könnte. Oder ist das Ritual vielleicht identitätsstiftend für die Kinder und Säuglinge? Dann haben wir ein Problem, weil sich Kinder und Säuglinge ihrer Identität - auch ihrer religiösen Identität - noch gar nicht bewußt sein können. Es macht also keinen Sinn, wenige Tage alte Babys zu beschneiden, wenn diese gar nicht in der Lage sind, diese Identität zu begreifen oder sie willentlich anzunehmen oder abzulehnen. Viel eher würde es Sinn machen, die Kinder in einem Alter zu beschneiden, in dem sie sich ihrer Identität auch gewahr sind und selbst entscheiden können, welche religiöse Identität sie annehmen wollen. Da wären wir wieder beim Grundrecht auf freie Religionsausübung. Wie der Ethikrat hier zu einer anderen Auffassung kommen konnte, ist aber auch schnell erklärt. Und zwar im nächsten Punkt, dem Vetorecht: VetorechtGeht es nach dem Ethikrat, soll das Kind ein Vetorecht bekommen. Wenn es also alt genug ist, um Nein sagen zu können, soll es auch Nein sagen dürfen. Natürlich weiß aber auch der Ethikrat, daß sich dadurch in der Praxis nichts ändern wird, denn Säuglinge und Kleinkinder begreifen weder, was da mit ihnen geschieht, noch können sie sich artikulieren. Sie werden bei der Prozedur zwar laut vor Schmerzen schreien, aber wird das von den Eltern und dem Beschneider als Veto akzeptiert werden? Natürlich nicht! Die muslimischen Jungen werden meist in einem Alter von 4 bis 6 Jahren beschnitten. Und auch hier sind die Kinder kaum in der Lage Nein zu sagen. Erstens begreifen auch sie noch nicht wirklich, was da vorgeht und zweitens werden Kinder in diesem Alter letztlich immer den Eltern gehorchen. Selbst im jugendlichen Alter werden Kinder kaum in der Lage sein, dem gesellschaftlichen Druck etwas entgegenzusetzen, denn nicht nur die Eltern werden ihre ganze Autorität einsetzen, sondern die ganze religiöse Gemeinschaft und das soziale Umfeld werden das Kind nach allen Regeln der Kunst nötigen, sich dem Ritual zu unterwerfen. Aus dieser religösen Falle gibt es für Kinder aus eigener Kraft kein Entkommen und nun sollen sie nach dem Willen des Ethikrats auch nicht mehr länger von ihren bis dahin unveräußerlichen Grund- und Menschenrechten geschützt werden. Eine Schande ist das. Hätte der Ethikrat die Sache mit dem Vetorecht wirklich ernst gemeint, dann hätte er das Alter für die Beschneidung auf die Volljährigkeit hochsetzen müssen. Daß er das nicht getan hat, hat einen ganz offensichtlichen Grund: Erwachsene Männer würden sich einer solch schmerzhaften und archaischen Prozedur kaum freiwillig und ohne Not ausliefern und das Ritual würde sich damit irgendwann von selbst erledigen, wie auch den Religionen die (Mit-) glieder ausgehen würden. Das vom Ethikrat beschlossene Vetorecht ist eine ethisch und moralisch verkommene Nebelkerze, die nur dazu dient, den Anschein zu liefern, der Ethikrat hätte tatsächlich nach ethischen Maßstäben geurteilt. Hat der Ethikrat versagt?Nein. Wenn man sich die Besetzung des Ethikrates mit zahlreichen Kirchenvertretern ansieht, war dieses Ergebnis zu erwarten. Insofern hat der Ethikrat genau das geliefert, was sich der heuchlerische Auftraggeber, namentlich die Bundesregierung, gewünscht hat. Nur hatte das ganze Procedere mit Ethik rein gar nichts zu tun. Es war eine billige Show. Zumal es in einer aufgeklärten Gesellschaft inmitten Europas im 21. Jahrhundert auch wirklich keinen Sinn mehr macht, mit abergläubischen Argumenten von vor 4000 Jahren zu argumentieren. Damals gab es noch keine Menschenrechte und ein Menschenleben war auch nicht viel wert. Heute jedoch haben wir Grund- und Menschenrechte. Das Herumschneiden an den Geschlechtsteilen von Kindern und Säuglingen ist ganz sicher nicht Gottes Wunsch und wer so etwas behauptet, der beleidigt Gott schlimmer als es die übelste Mohammed- Karikatur jemals könnte! Wenn es ein göttliches Wesen gibt, interessiert es sich ganz sicher nicht für die Vorhäute kleiner Jungs auf dem Planeten Erde in der Milchstraße. Allein die Vorstellung trieft vor Dummheit, Naivität und maßloser Überschätzung sowohl der Bedeutung menschlichen Lebens als auch deren Geschlechtsteile, insbesondere des männlichen Penis! Hinter diesem verächtlichen Ritual stehen alleine die Machtphantasien religiöser Oberhäupter vor ein paar tausend Jahren. Man wollte die Menschen schlichtweg erniedrigen, sie einschüchtern und gefügig machen, indem man ihnen am eigenen Leib zeigte, daß die Religion die Macht hat, sogar an ihrem intimsten Körperteil das Messer anzulegen. Deutlich wird das auch daran, daß es damals auch Sitte war, den im Kampf besiegten Männern das Geschlechtsteil abzuschneiden. Es ist das bloße Zeichen der Macht und Überlegenheit, die in der schlimmst möglichen Erniedrigung des Besiegten ihren Ausdruck findet. Das Herumschneiden an den Geschlechtsteilen von Kindern, egal welchen Geschlechts, ist krank, pervers und dumm. Und es ist sexuelle Gewalt gegen Kinder, weshalb man auch einmal eine Studie durchführen sollte, welche Auswirkungen dieses Ritual der männlichen Beschneidung auf den Umgang der erwachsenen Männer mit dem anderen Geschlecht hat. Die Männer werden sich zwar kaum bewußt an ihre frühkindliche Beschneidung erinnern, aber tief im Unterbewußtsein wird das traumatische Erlebnis sicher abgespeichert worden sein. Und ob sich diese Verknüpfung des eigenen Sexualorgans mit Dingen wie Macht, Gewalt, Schmerz und Demütigung positiv auf die spätere Sexualität auswirkt, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Zumindest scheint es gerade in den Kulturen, die die Beschneidung praktizieren, einen deutlichen Zusammenhang mit der Unterdrückung des weiblichen Geschlechts und der Gewalt gegen Frauen zu geben. Der Ethikat hat sich diese Bezeichnung für mich verwirkt und sich mit diesem Beschluß als moralische Instanz disqualifiziert. Das wird ihn nicht jucken. Aber immerhin bin ich aus der Kirche ausgetreten. Eine Kirche, die Gott beleidigt, indem sie ihm unterstellt, er wolle, daß man kleine Kinder grausam quält, ist nicht die Glaubensgemeinschaft, der ich mich zugehörig fühle. Deshalb war es jetzt identitätsstiftend für mich, dieser Kirche den Rücken zu kehren. Wenn ich an Gott glauben möchte, dann kann ich das auch ohne die Institution Kirche tun. Und wenn ich an einen Gott glauben möchte, dann möchte ich nicht an einen kranken Perversling glauben, dem nichts auf der Welt wichtiger ist, als die Vorhäute kleiner Buben. Mit freundlichen Grüßen
Winfried Wacker, 31.08.2012 |